
Gerichtsurteil: DFL darf an Polizeikosten beteiligt werden
Das Bundesverfassungsgericht hat nach fast zehn Jahren Rechtsstreit geurteilt, dass die finanzielle Beteiligung der DFL an sogenannten Hochrisikospielen rechtmäßig ist.
Die Verfassungsbeschwerde der Deutschen Fußball-Liga gegen die entsprechende Regelung aus Bremen blieb damit erfolglos. Das Urteil verkündete am heutigen Dienstag der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Vorangegangen war ein seit 2015 dauernder Rechtsstreit über sämtliche Instanzen. Damals hatte das Bundesland Bremen erstmals eine Rechnung über zusätzliche Polizeikosten von 425.000 Euro für das Bundesliga-Derby Werder Bremen gegen Hamburger SV an den SVW und die DFL als Veranstalter geschickt.
"Steuerzahler entlasten" versus "Überdimensionierte Polizeieinsätze"
Der Vorsitzende des Ersten Senats, Stephan Harbarth, sagte in seiner Urteilsbegründung: "Auf diese Weise sollen die Mehrkosten der Polizeieinsätze nicht durch die Gesamtheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, sondern jedenfalls auch durch die wirtschaftlichen Nutznießerinnen und Nutznießer der Polizeieinsätze geschultert werden. Das ist ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel."
Bei Partien der Kategorie "Rot", wie sogenannte Risikospiele im Polizei-Jargon heißen, werden hunderte zusätzliche Beamte, aber auch Material wie Hubschrauber, Wasserwerfer oder in manchen Bundesländern Pferde eingesetzt. Von Fan-Bündnissen und Vereinen wurde in der Vergangenheit kritisiert, dass die Wahl der eingesetzten Mittel nicht immer nachvollziehbar oder verhältnismäßig sei. "Durch das heutige Urteil verkommt Polizeiarbeit zur simplen Dienstleistung. Es ist nun unabdingbar, dass den Clubs Entscheidungsgewalt in der polizeilichen Einsatzplanung eingeräumt wird und überdimensionierte Polizeieinsätze endlich ein Ende haben", sagte Jost Peter von der Interessengemeinschaft "Unsere Kurve" gegenüber der "Sportschau". Der Fan-Sprecher verwies zudem darauf, dass die deutschen Profi-Klubs letztes Jahr rund 1,6 Milliarden Euro an Steuern zahlten, aus denen die Polizeikosten eigentlich gestellt werden müssten.
Rot-Spiele des FCK: Gegen Rostock, Köln, Hertha und Karlsruhe
Beispiel 1. FC Kaiserslautern: Bei den Roten Teufeln wurden in der Saison 2023/24 vier Heimspiele in die Kategorie "Rot" eingestuft: Gegen Hansa Rostock, den 1. FC Köln, Hertha BSC und den Karlsruher SC. Die höchsten Zusatzkosten sind mit rund 289.600 Euro am 24. Februar 2024 gegen den KSC angefallen. Damals kamen unter anderem Hubschrauber, Drohnen und sogenannte Super Recognizer - Beamte mit besonders guter Gesichtserkennung - zum Einsatz. Das offizielle Resümee im Anschluss lautete: "Für die Polizei verlief der Einsatz vor, während und nach der Partie trotz des hohen Besucheraufkommens verhältnismäßig ruhig."
Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfte die Debatte nicht beendet sein, sondern erst richtig losgehen. Andere Bundesländer wie Hamburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz hatten bereits angekündigt, dem Beispiel Bremen zu folgen und ebenfalls Gebührenbescheide Erwägung zu ziehen. Bei den Vereinen und in der DFL läuft wiederum die Diskussion, wie diese Kosten gerecht aufgeteilt werden könnten. Und die Einsatzkonzepte der Polizei dürften in Zukunft noch genauer beobachtet werden als sowieso schon.
Weitere Berichte zum Thema:
- BVerfG: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Polizeikosten bei Hochrisikospielen
- Sportschau: Fußball muss für Polizeikosten zahlen
- Kicker: DFL scheitert mit Beschwerde gegen Polizeigebühren
- ZDF: DFL soll höhere Polizeikosten tragen
- DFL: DFL nimmt Stellung zum Polizeikosten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
- Unsere Kurve: Urteil des BVerfG zu Kosten von Polizeieinsätzen im Fußball
Quelle: Der Betze brennt
Ergänzung, 17:43 Uhr:
So äußert sich Thomas Hengen zum Polizeikosten-Urteil
Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Übernahme von Polizeikosten durch Verband und Vereine sorgt für Aufregung. Allerdings erstmal noch nicht beim 1. FC Kaiserslautern.
"Wir haben das Urteil zur Kenntnis genommen und werden die Reaktion der Politik abwarten", erklärt FCK-Geschäftsführer Thomas Hengen auf Nachfrage von Der Betze brennt. Das höchste deutsche Gericht hatte heute Morgen abschließend erklärt, dass eine Inrechnungstellung zusätzlicher Polizeikosten bei sogenannten "Risikospielen" rechtmäßig sei (siehe vorherige Meldung). Dies gilt zunächst nur für das Bundesland Bremen, wo bereits 2014 gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen wurden und seither der Rechtsstreit tobte. Andere Länder werden aber wahrscheinlich folgen.
Der Innenminister von Rheinland-Pfalz, Michael Ebling (SPD), strebt in einer ersten Reaktion eine bundeseinheitliche Regelung anstatt weitere Alleingänge der Bundesländer an. Gegenüber dem SWR sagte der Politiker: "Rheinland-Pfalz ist grundsätzlich gewillt, Mehrkosten auch in Rechnung zu stellen - so wie das Bundesverfassungsgericht das heute eröffnet hat. Ich bleibe aber auch dabei: Es bringt nichts, wenn wir als Länder unterschiedliche Regelungen machen. Für mich ist das erstmal auch ein Thema, wo wir eine Verständigung zwischen den Ländern brauchen. Und ich glaube, es macht schon Sinn, dass wir bundeseinheitlich dazu einer klaren Regelung kommen."
Ebling: "Bundeseinheitliche Regelung" - Hengen: "Einige Fragen ungeklärt"
Häufig genannte Kritikpunkte in der öffentlichen Diskussion sind nicht nur die oft mehrere hunderttausend Euro hohen Polizeikosten, sondern auch die Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit der eingesetzten Mittel. Ob beispielsweise hunderte zusätzliche Polizeibeamte bei einem FCK-Heimspiel etwa gegen Hansa Rostock mit nur 1.500 Gästefans oder Hertha BSC - beide in der Saison 2023/24 als "Risikospiel" eingestuft - nötig sind, ist eine nicht nur von kritischen Fans gerne gestellte Frage. Bei häufiger von Ausschreitungen begleiteten Derbys wie gegen den Karlsruher SC oder Waldhof Mannheim gibt es wiederum andere Meinungen. Auch Hengen geht davon aus, dass die Diskussionen jetzt erst beginnen und noch nicht beendet sind. Der FCK-Geschäftsführer erklärt: "Wir sehen einige Fragen noch ungeklärt, beispielsweise bezüglich der Festlegung eines Spiels als Risikospiel oder zur Mitgestaltung bei künftigen Einsatzplanungen."
Kurzfristige Gebührenbescheide für die laufende Saison 2024/25 sind aufgrund der ungeklärten Vorgehensweise sowohl in der Politik als auch im Fußball nicht zu erwarten. In der mittelfristigen Zukunft könnte sich das aber dank des heutigen Gerichtsurteils ändern.
Quelle: Der Betze brennt
Ergänzung, 16.01.2025:
Hengen kontert Innenminister bezüglich Gewalt im Fußball
FCK-Geschäftsführer Thomas Hengen kritisiert im SWR Sport Podcast "Nur der FCK", dass der rheinland-pfälzische Innenminister Gewalt und Fußball miteinander verbindet.
» Zum SWR-Podcast: FCK-Geschäftsführer Thomas Hengen bei "Nur der FCK"
(...) Innenminister Michael Ebling betont, dass es für das Land in erster Linie nicht darum gehe, Einnahmen zu generieren. Die Gewalt müsse zurückgehen: "Ich glaube, dieses Urteil ist auch nochmal ein deutlicher Gong für die Fußballbünde und die DFL in Deutschland, sich mehr zu engagieren, um Gewalt zu reduzieren, in und um die Stadien. Fans zu ächten, die auf Gewalt aus sind, Pyro zu ächten und vor allen Dingen dafür zu sorgen, dass Stadionverbote konsequent umgesetzt werden. Dann brauchen wir am Ende des Tages weniger Polizei und haben mehr Freude am Fußball."
Dass der Innenminister hier Gewalt und Fußball so eng miteinander verbindet, irritiert FCK-Boss Thomas Hengen nachhaltig. Die Aussagen Eblings hörten sich für ihn so an, "als wenn wir jedes Wochenende Schlägereien und Gewalt in den Stadien hätten. Da bin ich echt erschrocken über so eine Aussage." Er selbst habe natürlich bereits so einige Spiele in Deutschland im Stadion verfolgt, dabei habe er keine Schlägereien und Ausschreitungen erlebt. "Das bringt Gewalt mit Fußball in Verbindung und das sehe ich überhaupt nicht." Man habe beim FCK unter den Besuchern einen hohen Anteil an Frauen, Familien und Kindern. "Ich glaube, wenn die Angst hätten vor Gewalt, dann würden die nicht ins Stadion kommen", so Hengen. (…)
Quelle und kompletter Text: SWR

