Das Bundesverfassungsgericht hat nach fast zehn Jahren Rechtsstreit geurteilt, dass die finanzielle Beteiligung der DFL an sogenannten Hochrisikospielen rechtmäßig ist.
Die Verfassungsbeschwerde der Deutschen Fußball-Liga gegen die entsprechende Regelung aus Bremen blieb damit erfolglos. Das Urteil verkündete am heutigen Dienstag der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Vorangegangen war ein seit 2015 dauernder Rechtsstreit über sämtliche Instanzen. Damals hatte das Bundesland Bremen erstmals eine Rechnung über zusätzliche Polizeikosten von 425.000 Euro für das Bundesliga-Derby Werder Bremen gegen Hamburger SV an den SVW und die DFL als Veranstalter geschickt.
"Steuerzahler entlasten" versus "Überdimensionierte Polizeieinsätze"
Der Vorsitzende des Ersten Senats, Stephan Harbarth, sagte in seiner Urteilsbegründung: "Auf diese Weise sollen die Mehrkosten der Polizeieinsätze nicht durch die Gesamtheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, sondern jedenfalls auch durch die wirtschaftlichen Nutznießerinnen und Nutznießer der Polizeieinsätze geschultert werden. Das ist ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel."
Bei Partien der Kategorie "Rot", wie sogenannte Risikospiele im Polizei-Jargon heißen, werden hunderte zusätzliche Beamte, aber auch Material wie Hubschrauber, Wasserwerfer oder in manchen Bundesländern Pferde eingesetzt. Von Fan-Bündnissen und Vereinen wurde in der Vergangenheit kritisiert, dass die Wahl der eingesetzten Mittel nicht immer nachvollziehbar oder verhältnismäßig sei. "Durch das heutige Urteil verkommt Polizeiarbeit zur simplen Dienstleistung. Es ist nun unabdingbar, dass den Clubs Entscheidungsgewalt in der polizeilichen Einsatzplanung eingeräumt wird und überdimensionierte Polizeieinsätze endlich ein Ende haben", sagte Jost Peter von der Interessengemeinschaft "Unsere Kurve" gegenüber der "Sportschau". Der Fan-Sprecher verwies zudem darauf, dass die deutschen Profi-Klubs letztes Jahr rund 1,6 Milliarden Euro an Steuern zahlten, aus denen die Polizeikosten eigentlich gestellt werden müssten.
Rot-Spiele des FCK: Gegen Rostock, Köln, Hertha und Karlsruhe
Beispiel 1. FC Kaiserslautern: Bei den Roten Teufeln wurden in der Saison 2023/24 vier Heimspiele in die Kategorie "Rot" eingestuft: Gegen Hansa Rostock, den 1. FC Köln, Hertha BSC und den Karlsruher SC. Die höchsten Zusatzkosten sind mit rund 289.600 Euro am 24. Februar 2024 gegen den KSC angefallen. Damals kamen unter anderem Hubschrauber, Drohnen und sogenannte Super Recognizer - Beamte mit besonders guter Gesichtserkennung - zum Einsatz. Das offizielle Resümee im Anschluss lautete: "Für die Polizei verlief der Einsatz vor, während und nach der Partie trotz des hohen Besucheraufkommens verhältnismäßig ruhig."
Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfte die Debatte nicht beendet sein, sondern erst richtig losgehen. Andere Bundesländer wie Hamburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz hatten bereits angekündigt, dem Beispiel Bremen zu folgen und ebenfalls Gebührenbescheide Erwägung zu ziehen. Bei den Vereinen und in der DFL läuft wiederum die Diskussion, wie diese Kosten gerecht aufgeteilt werden könnten. Und die Einsatzkonzepte der Polizei dürften in Zukunft noch genauer beobachtet werden als sowieso schon.
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Quelle: Der Betze brennt