Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Übernahme von Polizeikosten durch Verband und Vereine sorgt für Aufregung. Allerdings erstmal noch nicht beim 1. FC Kaiserslautern.
"Wir haben das Urteil zur Kenntnis genommen und werden die Reaktion der Politik abwarten", erklärt FCK-Geschäftsführer Thomas Hengen auf Nachfrage von Der Betze brennt. Das höchste deutsche Gericht hatte heute Morgen abschließend erklärt, dass eine Inrechnungstellung zusätzlicher Polizeikosten bei sogenannten "Risikospielen" rechtmäßig sei (siehe vorherige Meldung). Dies gilt zunächst nur für das Bundesland Bremen, wo bereits 2014 gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen wurden und seither der Rechtsstreit tobte. Andere Länder werden aber wahrscheinlich folgen.
Der Innenminister von Rheinland-Pfalz, Michael Ebling (SPD), strebt in einer ersten Reaktion eine bundeseinheitliche Regelung anstatt weitere Alleingänge der Bundesländer an. Gegenüber dem SWR sagte der Politiker: "Rheinland-Pfalz ist grundsätzlich gewillt, Mehrkosten auch in Rechnung zu stellen - so wie das Bundesverfassungsgericht das heute eröffnet hat. Ich bleibe aber auch dabei: Es bringt nichts, wenn wir als Länder unterschiedliche Regelungen machen. Für mich ist das erstmal auch ein Thema, wo wir eine Verständigung zwischen den Ländern brauchen. Und ich glaube, es macht schon Sinn, dass wir bundeseinheitlich dazu einer klaren Regelung kommen."
Ebling: "Bundeseinheitliche Regelung" - Hengen: "Ungeklärte Fragen"
Häufig genannte Kritikpunkte in der öffentlichen Diskussion sind nicht nur die oft mehrere hunderttausend Euro hohen Polizeikosten, sondern auch die Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit der eingesetzten Mittel. Ob beispielsweise hunderte zusätzliche Polizeibeamte bei einem FCK-Heimspiel etwa gegen Hansa Rostock mit nur 1.500 Gästefans oder Hertha BSC - beide in der Saison 2023/24 als "Risikospiel" eingestuft - nötig sind, ist eine nicht nur von kritischen Fans gerne gestellte Frage. Bei häufiger von Ausschreitungen begleiteten Derbys wie gegen den Karlsruher SC oder Waldhof Mannheim gibt es wiederum andere Meinungen. Auch Hengen geht davon aus, dass die Diskussionen jetzt erst beginnen und noch nicht beendet sind. Der FCK-Geschäftsführer erklärt: "Wir sehen einige Fragen noch ungeklärt, beispielsweise bezüglich der Festlegung eines Spiels als Risikospiel oder zur Mitgestaltung bei künftigen Einsatzplanungen."
Kurzfristige Gebührenbescheide für die laufende Saison 2024/25 sind aufgrund der ungeklärten Vorgehensweise sowohl in der Politik als auch im Fußball nicht zu erwarten. In der mittelfristigen Zukunft könnte sich das aber dank des heutigen Gerichtsurteils ändern.
Quelle: Der Betze brennt
Weitere Links zum Thema:
- Gerichtsurteil: DFL darf an Polizeikosten beteiligt werden (Der Betze brennt)