Merci, ich hatte es auch gerade gefunden und wir hatten den "Klartext" von Jörg Wilhelm ja auch hier auf DBB verlinkt. Dann schreib das doch bitte auch gleich mit dazu ("Bild-Niveau" habe ich Dir übrigens nicht unterstellt!), dann findet man es auch leichter und kann hier nochmal den ganzen Punkt 9) von Wilhelm zitieren:
Da behauptet Wilhelm, dass der Sachwalter von Quattrex "ausgesucht und gewünscht" wurde. Ich hatte die Beiträge von Dir und Hephaistos einen Schritt weitergehend gelesen, nämlich das Quattrex den Sachwalter "bestimmt" hätte. Und das stimmt einfach nicht, denn bestimmt wird der Sachwalter durch den Insolvenzrichter am Amtsgericht Kaiserslautern. Ob dieser auf der Seite des FCK steht oder auf der Seite von Quattrex oder ob er einfach juristisch neutral ist, da will ich jetzt mal gar nicht spekulieren.Jörg Wilhelm hat geschrieben:KLAR 9: Im derzeitigen Stadium des Verfahrens - Planinsolvenz in der Eigenverwaltung - haben Aufsichtsräte und Beiräte nur noch eine aufsichtsführende Aufgabe; sie dürfen weder entscheiden, noch müssen sie zwingend vom Geschäftsführer oder vom Sachwalter oder vom Gläubigerausschuss um Genehmigung gefragt werden. Die alleinige Entscheidungsbefugnis liegt bei der Eigenverwaltung ausschliesslich beim Geschäftsführer in Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss und dem Sachwalter, der übrigens federführend von Quattrex ausgesucht und gewünscht wurde, obschon ich selbst einen reginalen und sehr insolvenzerfahrenen und auch gerichtsakzeptablen Sachwalter vorgeschlagen habe. Dort (Ausschuss, Sachwalter, GF) allein werden die Entscheidungen über die Annahme von Investorenangeboten getroffen und NUR DORT. Gesucht und gefunden wurde der neue Investor vom Team Merk oder Team Kessler, beide personenidentisch.
In dem gleichen Punkt 9) schreibt Wilhelm übrigens auch, dass die Aufsichtsräte und Beiräte im jetzigen Prozess nicht mehr entscheiden dürfen und sogar nichtmal mehr gefragt werden müssen. Auch das ist ein Punkt, zu dem beispielsweise @Ken hier ein paar Seiten vorher eine etwas andere Sichtweise dargestellt hat (siehe hier, viertletzter Absatz).