Neuigkeiten und Pressemeldungen zum 1. FC Kaiserslautern.

Beitragvon Thomas » 08.11.2006, 16:12


FCK verklagt ehemaliges Führungstrio auf Schadenersatz

Zweitligist 1. FC Kaiserslautern hat die ehemalige Führung Friedrich, Herzog und Wieschemann auf Schadenersatz in Millionenhöhe verklagt.

Der FCK möchte die 8,9 Mio. Euro zurück haben, die der Verein wegen nicht bezahlter Lohnsteuer ans Finanzamt bezahlt hat. Die Klage ist bei Gericht. Das Verfahren gegen Friedrich ist ausgesetzt, weil er Insolvenzantrag gestellt hat.

Der BGH in Leipzig hatte zuvor die Verurteilung des früheren FCK-Führungstrios im Strafverfahren bestätigt.

Quelle: SWR-Videotext, Seite 205
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)



Beitragvon Teufel82 » 08.11.2006, 16:45


Da das BGH die Entscheidung der Schuld bestätigt hat dürfte es doch positiv mit dieser Klage aussehen oder nicht?
Haben wir hier zufällig ein RA der diese Frage beantworten könnte?
Robert Enke 24.08.1977 - 10.11.2009
www.robert-enke.de



Beitragvon Red Devil » 08.11.2006, 18:06


Denke schon. Man weiss aber nicht was Herzog, Wieschemann und Friedrichh unternehmen um das Verfahren unmöglich in Länge zu ziehen.
Klagt nicht, kämpft!!!!!



Beitragvon Mörserknecht » 08.11.2006, 18:32


Nun, es bleibt zu hoffen, daß diese Meldung in dem gegenwärtigen Meldungschaos auch falsch ist.

Denn wenn der FCK 8,9 Millionen Schadensersatz klageweise geltend macht, wird er überwiegend scheitern, was in Sachen Gerichts- und Anwaltskosten gerade bei so einem Streitwert nicht gut kommt.

Denke aber, daß in Wahrheit auf etwa 1,1 Millionen geklagt wird.
Gislason, wink emol!



Beitragvon LFelbecker » 09.11.2006, 08:58


@Teufel82

Stimmt so nicht ganz. Das Strafurteil ist zwar ein Nachweis für die Steuerhinterziehung, aber im Zivilprozess auf Schadensersatz werden die Herren sicherlich argumentieren, dass die Zahlung in dieser Höhe nicht nötig war, dass der Schaden nicht von Ihnen verschuldet wurde, das der Verein gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen habe, usw.

Mit anderen Worten: Die können erstmal alle Argumente anbringen, die ihnenbzw. ihren Anwälten einfallen. Das Verfahren ist also kein Selbstläufer, sondern in meinen Augen zumindest für einen großen Teil hochriskant, wenn tatsächlich die gesamten 8,9 Millionen geltend gemacht werden.

Wobei ich ehrlich zugeben muss, dass ich als Anwalt den Prozess gerne hätte, bei den Honoraraussichten....

Viele Grüße, LFelbecker



Beitragvon Rückkorb » 09.11.2006, 10:50


Mörserknecht hat recht. Wohl handelt es sich um 1,1 oder 1,7 Mio.

Sollten es dennoch 8,9 Millionen sein, würden sich im Gefolge ganz andere Regressfragen stellen: an den juristischen Berater des Vereins, aber auch an den Vorstand selbst. Denn die Zahlung erfolgte über die erstgenannten Beträge hinaus so freiwillig wie unnötig, wie wir hier ja schon mehrfach festgestellt haben.

Will mal auch hoffen, dass die Nachricht wirklich eine Ente ist. Da haben wohl einige bei der Regressfrage etwas durcheinander gebracht.

Ein Ruhmesblatt ist die Meldung für den 1. FCK keinesfalls, ob zutreffend oder nicht. Daher sollte alsbald eine Klarstellung her. Je länger die ausbleibt, um so spaßiger wird sicher die Jahreshauptversammlung werden.
Auch das kann ein Rückkorb noch aufladen.



Beitragvon Rossobianco » 11.11.2006, 21:57


Rückkorb hat geschrieben:Mörserknecht hat recht...... Ein Ruhmesblatt ist die Meldung für den 1. FCK keinesfalls, ob zutreffend oder nicht. Daher sollte alsbald eine Klarstellung her. Je länger die ausbleibt, um so spaßiger wird sicher die Jahreshauptversammlung werden.


Oh ja....ich freu mich auf den Spaß!!!! :D
Aber ich bin sicher Herr Prof. Dr. Priv.-Doz. wird uns erklären können, wo der Unterschied zwischen fehlerhaft zuviel gezahlten Strafbefehlen nach Selbstanzeigen und nicht vom Verein als juristischer Person, sondern von, was das Urteil des BGH bestätigt, individuellen Personen verursachten Steuerhinterziehungen liegt. Wohl eben so etwa zwischen 1,7 und 8,9... ungefähr...
Ich hoffe er kann uns auch erklären, warum er als AR-Vorsitzender dann dieser Zahlung von 8,9 zugestimmt hat.

Oder um es mit meinen eigenen Worten zu zitieren:
"Schachmatt, Herr Jäggi"!

FRS666
"Ich weiß, wie die Deutschen ticken,... ich war in Kaiserslautern"
(Pep Guardiola, 1991 als Spieler des FC Barcelona in der Champions League am Betzenberg zu Gast, vor seinem Engagement in München.)
rossobianco | fidei defensor
:teufel2:



Beitragvon chris fck » 11.11.2006, 22:11


Thomas hat geschrieben:[b]
Der FCK möchte die 8,9 Mio. Euro zurück haben...


Können wir uns Beckham kaufen ;):D



Beitragvon Teufel82 » 12.11.2006, 00:04


Rückkorb hat geschrieben:
Ein Ruhmesblatt ist die Meldung für den 1. FCK keinesfalls, ob zutreffend oder nicht. Daher sollte alsbald eine Klarstellung her. Je länger die ausbleibt, um so spaßiger wird sicher die Jahreshauptversammlung werden.


Klar ist es keine positive Entscheidung, aber nur in dem Sinne das vielleict ein bißchen Geld in die kassen kommt aber sonst nichts!
Der Punkt ist einfach das uns diese Misere damals in ein Krise geschickt hat, damit macht es keinen Unterschied ob die Herren nun ihre gerechte Strafen bekommen.
Schließlich waren die es die damals die Verantwortung für den FCK haten, also Schaden für den eigenen "Betrieb".
Den Schaden hatte und hat der FCK und daran kann meines erschtens nach kein Gerichtsurteil was änden
Robert Enke 24.08.1977 - 10.11.2009
www.robert-enke.de



Beitragvon Zeus » 12.11.2006, 01:15


Ich finde diese ganze Diskussion und Überlegungen darüber wieviel Geld eigentlich in die Kassen des 1.FCK fliessen könnte für ziemlich überflüssig. Hat sich schon einmal einer Gedanken darüber gemacht was übrig bleibt wenn die Anwälte und die Stadiongesellschaft sich bedient haben? Vielleicht wäre es sinnvoller in der Hauptversammlung danach zu Fragen an wem es liegt, daß kein günstigere Weg bestritten werden kann.



Beitragvon Mörserknecht » 13.11.2006, 11:06


Zeus hat geschrieben:Ich finde diese ganze Diskussion und Überlegungen darüber wieviel Geld eigentlich in die Kassen des 1.FCK fliessen könnte für ziemlich überflüssig. Hat sich schon einmal einer Gedanken darüber gemacht was übrig bleibt wenn die Anwälte und die Stadiongesellschaft sich bedient haben? Vielleicht wäre es sinnvoller in der Hauptversammlung danach zu Fragen an wem es liegt, daß kein günstigere Weg bestritten werden kann.


Also ich finde die Diskussion nicht überflüssig, denn der FCK braucht Geld. Ich weiß nicht, was die Stadiongesellschaft damit zu tun hat? Wieso soll die sich bedienen können? Was für einen günstigeren Weg soll es geben? Inkassobüro Moskau? Die wollen auch Geld.

Teufel82 hat geschrieben:Den Schaden hatte und hat der FCK und daran kann meines erschtens nach kein Gerichtsurteil was änden


Doch. Ein Gerichtsurteil, das dem FCK Schadensersatz gegen diejenigen zuspricht, die das Geld weggeschafft haben. Vgl. Wortlaut: Ersatz des Schadens.
Gislason, wink emol!



Beitragvon Betzegeher » 13.11.2006, 15:44


Wie sollen die denn 8,9 Mio. € auftreiben :?:



Beitragvon Lestat » 13.11.2006, 15:52


Betzegeher hat geschrieben:Wie sollen die denn 8,9 Mio. € auftreiben :?:

Sehr richtig.
Friedrich ist bereits Insolvenz, von dem ist also nichts zu holen.
Von Herzog dürfte auch nicht viel zu holen sein.
Bleibt noch Wieschemann. der hat zwar Kohle dürfte aber Tricks und Wege Schadensersatzzahlungen zu vermieden oder sein Vermögen zu verschleiern. Letztenendes wird der FCK da nicht viel holen können.
Ja hier stand mal eine Signatur.
Diese wurde nach über 3,5 Jahren von den Moderatoren gelöscht (aufgrund einer Beschwerde) weil sie nicht den Forumsregeln entsprechen soll. Das zu sage ich jetzt besser nichts.



Beitragvon Teufel82 » 13.11.2006, 17:15


Lestat hat geschrieben:
Betzegeher hat geschrieben:Wie sollen die denn 8,9 Mio. € auftreiben :?:

Sehr richtig.
Friedrich ist bereits Insolvenz, von dem ist also nichts zu holen.
Von Herzog dürfte auch nicht viel zu holen sein.
Bleibt noch Wieschemann. der hat zwar Kohle dürfte aber Tricks und Wege Schadensersatzzahlungen zu vermieden oder sein Vermögen zu verschleiern. Letztenendes wird der FCK da nicht viel holen können.


Armer "Rechtsstaat" kann man da nur sagen!
Meldest einfach Insolvenz an und lachst sich ins Fäustchen.
Es wird den Leuten einfach zu einfach gemacht den Kopf aus der Schlinge zu ziehen, das es einen schon ankot***
Robert Enke 24.08.1977 - 10.11.2009
www.robert-enke.de



Beitragvon Mörserknecht » 13.11.2006, 18:02


Teufel82 hat geschrieben:
Lestat hat geschrieben:
Betzegeher hat geschrieben:Wie sollen die denn 8,9 Mio. € auftreiben :?:

Sehr richtig.
Friedrich ist bereits Insolvenz, von dem ist also nichts zu holen.
Von Herzog dürfte auch nicht viel zu holen sein.
Bleibt noch Wieschemann. der hat zwar Kohle dürfte aber Tricks und Wege Schadensersatzzahlungen zu vermieden oder sein Vermögen zu verschleiern. Letztenendes wird der FCK da nicht viel holen können.


Armer "Rechtsstaat" kann man da nur sagen!
Meldest einfach Insolvenz an und lachst dir ins Fäustchen


Ach Leut, mal langsam.

Nochemol:

1. Von Atze & Co. können gar keine 8,9 Millionen geholt werden, weil von ihnen gar kein Schaden in Höhe von 8,9 Millionen verursacht wurde. Die Machenschaften der alten Führung führten "nur" zu einem Schaden in Höhe von 1,1 Millionen, soviel ich weiß. Ich werde mir aber nochmal das Urteil des LG KL reinziehen und abwarten, bis das BGH-Urteil veröffentlicht ist. Dann weiß man vielleicht mehr.

2. Insolvenz anmelden kann man nicht aus Lust und Laune. Das geht nicht "einfach". Falls (!) Atze Geld beiseite geschafft hat, muß der FCK herausfinden, an wen und die entsprechenden Handlungen anfechten, um dann vollstrecken zu können. Ob das aussichtsreich ist, kann ich nicht beurteilen.

3. Wenn nicht von Atze & Co., dann kann (oder eher: hätte können?) man vielleicht bei den betreffenden Spielern Regreß nehmen. Der Arbeitgeber (FCK) haftet zwar (als Gesamtschuldner) neben dem Arbeitnehmer (Spieler) für das Abführen der Steuern an das Finanzamt. Steuerschuldner bleibt aber der Spieler. Das gilt auch für sogenannte Nettolohnvereinbarungen, auf die man sich hier beruft.
Bei Nettolohnvereinbarungen besteht allerdings kein Regreßanspruch gegen den Spieler, da dieser Anspruch (natürlich) zivilrechtlicher Art ist und aus dem (zivilrechtlichen) Arbeitsvertrag hat der Spieler ja gerade im Falle der Nettolohnvereinbarung einen Anspruch gegen den Arbeitgeber (FCK) auf Zahlung der (korrekten) Steuer. Andererseits liegt bei GEMEINSAMER Steuerhinterziehung keine Nettolohnvereinbarung vor (so der BGH), so daß doch wieder ein Regreßanspruch bestünde. Weiß jemand, was mit den Verfahren gegen die Spieler passiert ist? Eingestellt? Grund?

4. Von wem der FCK das zu viel gezahlte Geld bekommt?
Möglicherweise von den FCK-Verantwortlichen, die zu viel ans Finanzamt abgeführt oder zumindest den Versuch unterlassen haben, zu viel gezahltes Geld wieder zurückzubekommen, soweit sie dabei ein Verschulden trifft. Ich kann nur sagen "möglicherweise", da ich keine okkulten Fähigkeiten habe und nicht weiß, wie die Geschichte im einzelnen abgelaufen ist.


Mörserknecht
Gislason, wink emol!



Beitragvon Snakebite » 13.11.2006, 19:26


Ergänzend zu den Ausführungen von Mörserknecht möchte ich noch auf folgendes hinweisen.

Man nehme den Fall, dass alle der ehemaligen Führung eine Privatinsolvenz anmelden, so endet diese früher oder später mit einer sogenannten Restschuldbefreiung, nach der die Herren bei 0 wieder anfangen, nachdem aus dem restlichen Vermögen die gesamten Schuldner soweit möglich befriedigt werden.

ABER: Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden Forderungen, die aus unerlaubter Handlung herrühren. Und die Forderungen die der FCK hier von der ehemaligen Führung verlangt, die rühren ganz bestimmt aus unerlaubter Handlung, so dass selbst nach restschuldbefreiung der gesamten Führung noch 30 Jahre das Geld beigeschafft werden kann.

Außerdem hat soweit ich weiß, bisher nur der Atze Privatinsolvenz angemeldet, so dass von den Herren Herzog und Wischemann durchaus noch der eine oder andere Euro geholt werden kann, denn alle 3 haften ja als gesamtschuldner bzw. sollten, wenn es wie erwartet läuft als Gesamtschuldner verurteilt werden.

Falls ich jedoch jetzt was falsches gesagt haben sollte, darf man mich ruhigen Gewissens verbessern.
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