Thomas im April 2015 hat geschrieben:Sehe ich auch so wie scheiss fc köln. Die DFB-Strafen sind völlig willkürlich und wahrscheinlich deswegen betont auch FC-Geschäftsführer Wehrle ausdrücklich, dass das Urteil "noch nicht rechtskräftig ist" - mal abwarten.
Wer so einen Scheiß macht, wie Böller auf Menschen zu werfen, der soll von einem ordentlichen Gericht "ordentlich" bestraft werden. Was in dem genannten Fall ja auch geschehen ist: Der Täter muss an den Geschädigten 4.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Und an den Verein soll er jetzt noch 30.000 Euro für die DFB-Strafe zahlen.

Den Populismus mal außen vor gelassen, sprengt das doch jegliche Verhältnisse... Wenn überhaupt, dann wären die 30.000 Euro doch besser bei dem Geschädigten aufgehoben als bei den Millionenkonzernen 1. FC Köln und DFB, oder?!
Wir hatten vor ein paar Monaten bzw. ein paar Beiträge weiter oben bereits über das Gerichtsurteil in Köln diskutiert. Deshalb ist es denke ich interessant, wie der Fall weitergegangen ist: Das Urteil wurde heute aufgehoben - eine erneute Revision ist allerdings möglich.
Der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet wie folgt:
OBERLANDESGERICHT KÖLN HEBT URTEIL AUF
1. FC Köln bekommt keinen Schadenersatz von Böllerwerfer
(...)
Der 1. FC Köln wird von einem Randalierer nicht die 30 000 Euro Schadenersatz erhalten, zu deren Zahlung ihn das Landgericht im April dieses Jahres verurteilt hatte. Das Oberlandesgericht hat das Urteil aufgehoben. Der 42-Jährige hatte beim Bundesliga-Heimspiel des FC gegen den SC Paderborn 07 im Februar 2014 von der Nordtribüne einen Böller geworfen und damit sieben Besucher verletzt. Einer kam mit versengten Haaren davon, ein anderer erlitt ein Knalltrauma.
Wegen der Tat und vier vorheriger Vorfälle hatte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den FC zu einer Gesamtverbandsstrafe von 50000 Euro verurteilt und überdies dazu, 30.000 Euro in die Gewaltprävention zu investieren – unterm Strich somit 80.000 Euro. Nach den Statuten des DFB haftet ein Fußballverein auch unabhängig von direktem, eigenem Verschulden für das Verhalten seiner Anhänger und Zuschauer.
Das Landgericht sah den FC im Recht, den Täter in Regress zu nehmen und von ihm einen Anteil von 30000 Euro zu verlangen. Das Oberlandesgericht verneinte dies jetzt. Zwar habe der Fan seine Pflichten aus dem mit dem Verein geschlossenen „Zuschauervertrag“ verletzt, als er während des Spiels einen Knallkörper zündete und in die Menge warf: Denn der Vertrag besagt, Spielstörungen zu unterlassen. Doch es fehle der ausreichende Grund dafür, ihn für die aus seiner Tat folgende Verbandsstrafe haftbar zu machen.
Denn auch wenn dem Randalierer „möglicherweise nicht entgangen sei“, dass der DFB dem Verein bei entsprechenden Vorfällen eine Verbandsstrafe auferlegen könne, gehe die Annahme zu weit, der Böllerwerfer habe diese Strafe absichtlich verursacht. Dem durchschnittlichen Zuschauer dürfte sich die „komplexe Rechtslage“, auf deren Basis die Verbandsstrafe erlassen werde, nicht erschließen.
(...)
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