Pressemeldung FCK hat geschrieben:Geldstrafe, Auflagen und Teilausschluss auf Bewährung für den FCK
Nach den Vorkommnissen beim Spiel des 1. FC Kaiserslautern gegen den Karlsruher SC am 4. Oktober 2014 im Fritz-Walter-Stadion hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den FCK im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einem Zuschauer-Teilausschluss auf Bewährung verurteilt. Zudem erhielt der Verein die Auflage, einen Geldbetrag von mindestens 20.000 Euro in Projekte und Maßnahmen zu investieren, die der Gewaltprävention dienen. Wegen Vergehen aus anderen Spielen muss der FCK zudem eine Geldstrafe von 5.000 Euro zahlen.
Der FCK muss ein Meisterschaftsheimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Die Vollstreckung dieser Strafe wird bis einschließlich 4. Oktober 2015 zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt, dass der Teilausschluss der Zuschauer nur dann erfolgt, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt. In diesem Fall dürfte der FCK nur 30.000 Eintrittskarten für Heimzuschauer verkaufen, wobei Karten aus dem Kontingent des Gastvereines nicht angerechnet werden würden, und müsste die Blöcke 19, 20, 21.3, 21.4, 22.3 und 22.4 schließen. Einige Minuten nach Schlusspfiff der Begegnung zwischen dem FCK und dem KSC am 4. Oktober 2014 überkletterten Karlsruher Fans eine als Absperrung vorgesehene Plane und gelangten aus den Gästeblöcken auf die Südtribüne. Anschließend begaben sich auch FCK-Anhänger von der West- in die Südtribüne, woraufhin es dort zu körperlichen Auseinandersetzungen kam.
Eine Geldstrafe von 5.000 Euro gegen den 1. FC Kaiserslautern verhängte das DFB-Sportgericht dafür, dass in der Nachspielzeit des Heimspiels gegen den TSV 1860 München am 4. August 2014 ein Zuschauer einen Zaun überkletterte und auf das Spielfeld lief, während beim Heimspiel gegen den SV Darmstadt 98 am 21. November 2014 in den FCK-Blöcken mehrfach Wunderkerzen abgebrannt wurden.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Quelle: Pressemeldung FCK
ksc.de hat geschrieben:Stellungnahme zu DFB-Urteil in Sachen Kaiserslautern und Darmstadt
Der KSC ist heute in Folge der Vergehen eines Teils seiner Anhänger bei den Auswärtsspielen in Kaiserslautern am 04. Oktober 2014 und Darmstadt am 28. November 2014 verurteilt worden. Der Verein stimmte dabei dem Urteil des DFB-Sportgerichtes zu, das auf dem Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses beruht. Somit ist das Urteil rechtskräftig.
Das Urteil beinhaltet unter anderem eine Geldstrafe in Höhe von 20.000,- Euro sowie einen auf Bewährung ausgesetzten Teilausschluss bei einem Heimspiel des KSC. Die Bewährungsdauer beträgt ein Jahr. Sollte es zu einer Verletzung der Bewährungsauflagen kommen, darf der KSC bei einem Heimspiel lediglich 17.000 Zuschauern Eintritt gewähren. Die Blöcke B1, B2, D1 und A4 müssten in diesem Fall geschlossen bleiben.
Darüber hinaus wurde der Verein verurteilt, einen Betrag von mindestens weiteren 20.000 Euro „für Projekte und Maßnahmen zur Gewaltprävention“ zu verwenden. Die Auflage beinhaltet konkret, dass unter anderem ein hochauflösendes Kamerasystem angeschafft werden muss und der Verein einen verstärkten Einsatz vereinseigener Ordner (8 Personen) bei den letzten sieben Auswärtsspielen bis Saisonende leisten muss.
„Das Urteil trifft uns hart, zumal der Verein hier wieder einmal der Leidtragende ist, der für das Verhalten einiger Personen, die sich Fans nennen, in Haftung genommen wird. Wir haben dem Urteil so zugestimmt, weil der Verein aufgrund des wiederholten Fehlverhaltens von einigen unbelehrbaren Anti-Fans ansonsten mit einer noch höheren Strafe hätte rechnen müssen“, erklärte KSC-Präsident Ingo Wellenreuther in einer ersten Reaktion.
Im Urteil wird zwar zu Gunsten des Vereins auf dessen präventive und intensive Fanarbeit hingewiesen, trotz derer es zu den Vorfällen gekommen ist. Ausdrücklich straferschwerend fiel aber ins Gewicht, dass es – trotz der erheblichen und anerkennenswerten Anstrengungen im präventiven Bereich – bei dem Auswärtsspiel in Kaiserslautern zu schwerwiegenden Verfehlungen durch Karlsruher Anhänger gekommen sei.
Quelle: Karlsruher SC