scheiss fc köln hat geschrieben:...
Verständnisproblem:
Schließt der Zwei-Jahres-Vertrag an den Amateurvertrag ab 2010 an, oder läuft der neue vertrag dann bis 2011???
Dann würde es sich doch lediglich um eine Vertragsverlängerung um 1 Jahr handel. Zu verbesserten Konditionen. Also was spräche dann gegen eine Unterschrift??? Naja, die Jungs werden es wissen, und müssen auch die Entscheidung für sich treffen. Haben die beiden den selben Berater oder ist es Zufall, dass beide ablehnen???
...
So trifft man sich wieder

Es ist schon ein Unterschied, ob es ein Profivertrag oder ein Amateurvertrag ist. Im Amateurthread habe ich das FIFA Reglement verlinkt, dass die Themen eines Profis definiert. Eine "Re-Amateurisierung" (was ein Wort) ist da etwas schwierig. Mit dem Profi-Vertrag unterwirft man sich anderen Regelwerken und erhält damit andere Rechte - aber auch andere Pflichten.
Das Grundwerk für die Lizenzspieler ist in der
Lizenzordnung Spieler (LOS) geregelt.
Zur Begriffsdefinition hier die drei Definitionen:
Lizenzordnung Spieler (LOS) - Präambel hat geschrieben:
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1. Amateur ist, wer aufgrund seines Mitgliedschaftsverhältnisses Fußball spielt und als Entschädigung kein Entgelt bezieht, sondern seine nachgewiesenen Auslagen und allenfalls einen pauschalierten Aufwendungsersatz bis zu 149,99 Euro im Monat erstattet erhält. Im pauschalierten Aufwendungsersatz sind insbesondere eventuelle Kosten für Ausrüstung, Vorbereitung und Versicherungen erfasst;
Auslagenerstattung erfolgt insbesondere für Reise, Unterkunft und Verpflegung im Zusammenhang mit Spiel und Training.
2. Vertragsspieler ist, wer über sein Mitgliedschaftsverhältnis hinaus einen
schriftlichen Vertrag mit seinem Verein abgeschlossen hat und über seine
nachgewiesenen Auslagen hinaus (Nr. 1) Vergütungen oder andere Geldwerte Vorteile von mindestens 150.- Euro monatlich erhält.
Er muss sich im Vertrag verpflichten, die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben abführen zu lassen, und die Erfüllung dieser Verpflichtungen zusammen mit dem Antrag auf Spielerlaubnis, spätestens jedoch binnen drei Monaten nach Vertragsbeginn, durch den Verein nachweisen oder zumindest glaubhaft machen; andernfalls hat er nachzuweisen, dass diese Abführungspflicht nicht besteht.
Der Vertrag ist mit dem Verein oder dessen Tochtergesellschaft, die am
Spielbetrieb der Lizenzligen teilnimmt, zu schließen. Der Spieler muss Mitglied des Vereins sein.
3. Lizenzspieler ist, wer das Fußballspiel aufgrund eines mit einem Lizenzverein oder einer Kapitalgesellschaft geschlossenen schriftlichen Vertrages betreibt und durch Abschluss eines schriftlichen Lizenzvertrages mit dem Ligaverband zum Spielbetrieb zugelassen ist. Er ist Vertragspartner besonderer Art eines vom Ligaverband lizenzierten Vereins oder einer vom Ligaverband lizenzierten Kapitalgesellschaft.
Gerade hier geht es um das
besondere des Vertrags. In der Lizenzordnung sind zahlreiche Definitionen dessen, was ein Lizenzspieler erfüllen muss und was er im Grunde nicht mehr ohne weiteres darf.
Spekulation
Angenommen, der Vertrag beinhaltet Ablösesummen, die es unmöglich machen zu wechseln, dann könnte man sich vorstellen, diesen Vertrag zu modifizieren. Wenn aber eine Seite nicht will - tja Pech gehabt.