Aktuelles und Historisches zur Heimstätte der Roten Teufel.

Beitragvon Thomas » 02.12.2021, 21:23


Thomas hat geschrieben:Hinweis des Moderatoren-Teams:

Ein weiteres Mal weisen wir darauf hin, dass das Thema unseres Diskussionsforums "Fußball und der FCK" ist. Natürlich gehört dazu in diesen Zeiten auch Corona und für die damit verbundenen Entwicklungen im Rahmen des Fußballs (!) haben wir diesen Thread. Fehl am Platz sind hier allerdings weiterhin Grundsatzdebatten in Richtung "Virologe" oder "Querdenker". Führt diese Debatten bei Bedarf bitte in anderen (Nicht-Fußball-)Foren.

:danke:

Mit anderen Worten hat @Mosbach es weiter oben schon gut zusammengefasst:


Mosbach hat geschrieben:Diese Diskussion hier kann man sich in einem Fußballforum echt sparen. Es wird hier keiner nach 55 Seiten von seiner Position abrücken.
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)



Beitragvon LauternFan85 » 03.12.2021, 11:29


@Schlossberg:

ja ich verstehe was du meinst und gelegentlich bin ich auch dort zu Gast. Vor oder Nach dem Spiel.
Ich mag keine Grundsatzdebatte dazu - aber etwas auch weniger Aktionsmismuss und Fingerzeig würde uns Gesellschaftlich gut tun. Natürlich bietet der Fußball auch hier 'wieder' die größte Plattform.
Von den Gesichter die dort weilen gehen +90% (eher mehr) ins Stadion - sprich geimpft.
Ja es ist kein Abstand und Ja es ist dennoch im freien.
Grundsätzlich darf & kann schon da jeder mal für sich entscheiden ober er stehen bleibt oder nicht.
Seien wir ehrlich - ob dort nun geöffnet ist oder nicht.
Leute, Menschen, Freunde treffen sich.
Sei's dann mit der Büchse Bier am Edeka, auf der Freiflächer hinter den Hochäusern "Am Hinkelstein" etc.

Natürlich gibt es wenn mehr wie "X" LEute kommen keine Konzepte.

Aber bei aller Einsicht und dafür halten das die Maßnahmen angezogen werden.

Etwas Freiraum sollte man den Menschen bitte doch lassen. LEtztendlich müssen wir auch nach 1,5Jahren Pandemie in gewisser Maße noch weiter hinzulernen damit saisonal umzugehen.

Ich bin geimpft und davon überzeugt & dennoch gleichzeit gegen generelles wie eine vermeintliche Impfpflicht. Will man den Riss so tief ziehen? Privat wie beruflich? Es ist ein verdammt schmaler Grad mit unzähligen Aspekten.

Und es gilt für ALLE in JEDER Hinsicht:

GEMEINSAM für ein besseres Morgen


Bin gespannt wie der FCK nun die Karten vergabe regelt.

Ggf. freue ich mich noch einmal auf den Betze.
Ansonsten drücke ich von zu Hause die Daumen für 3Pkt im Kampf um den Blick auf die Spitze.

Forza FCK :schild:
Zuletzt geändert von LauternFan85 am 03.12.2021, 11:40, insgesamt 3-mal geändert.
Für immer Fritz-Walter-Stadion



Beitragvon Michel85 » 03.12.2021, 11:32


@LauternFan85:
Es kann nur eine Lösung geben und zwar, dass alle Dauerkarteninhaber reindürfen. Die Dauerkarten sind alle bezahlt und es wäre deutlich mehr Arbeit, die Dauerkarteninhaber zu entschädigen, als die Tageskarten zu stornieren.



Beitragvon LauternFan85 » 03.12.2021, 11:41


@Michel85:

kenne die genaue Zahl der verkauften DK nicht?
Sofern es - ich sage mal 12T sind und dann?
die Landesregierung sagt bei 10T Schluss. :?:
Für immer Fritz-Walter-Stadion



Beitragvon Michel85 » 03.12.2021, 11:49


@LauternFan85:
Es wurden knapp unter 10000 Dauerkarten verkauft. Somit würde es genau passen



Beitragvon Doppelsechs » 03.12.2021, 12:09


Mit 10000 Zuschauern befindet sich der FCK ja noch in fast bester Lage in Liga 3. Heute in Zwickau Geisterspiel und die Barackler dürfen gerade mal 750 reinlassen....., also bitte nicht meckern!

https://www.liga3-online.de/neue-corona ... -750-fans/



Beitragvon FCK1920 » 03.12.2021, 12:44


10.000 sind ja sozusagen noch Glück im Unglück !

Ist alles ziemlich schade, aber solange wir die 3 Punkte auf dem Berg behalten ist alles OK ! :oops:



Beitragvon Thomas » 03.12.2021, 12:48


Der FCK informiert alle Ticket-Besitzer wie folgt zum morgigen Heimspiel:

Bild

Köln-Tickets behalten voraussichtlich ihre Gültigkeit

Da die ab Samstag geltende Corona-Bekämpfungsverordnung in ihrer finalen Fassung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt, können auch die genauen Auswirkungen der neuen Verordnung auf die Zuschauerzulassung für das Heimspiel des FCK gegen Viktoria Köln noch nicht gesichert benannt werden.

Zum aktuellen Zeitpunkt wartet der 1. FC Kaiserslautern nach wie vor auf die aktualisierte Version der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, die heute im Laufe des Tages - was auch bis in die späten Abendstunden dauern kann - verabschiedet wird und ab morgen in Kraft tritt. Daher wissen wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht final, welche Bestimmungen und Vorgaben beim Heimspiel morgen gelten werden. Klar ist aber, dass diese dann kurzfristig Gültigkeit erlangen werden und am Samstag umgesetzt werden müssen.

Mit Verabschiedung der neuen Verordnung wird voraussichtlich auch eine Begrenzung der Zuschauerzahl beschlossen werden. Der 1. FC Kaiserslautern erwartet zum Spiel bis zu 9.000 Zuschauer, alle gekauften Tickets behalten daher nach aktuellem Stand ihre Gültigkeit.

Da uns noch keine finalen Informationen vorliegen, ob auch im Public Bereich kurzfristig 2G+ eingeführt werden könnte, was bedeuten würde, dass zusätzlich zum Impf- oder Genesenennachweis auch ein negativer Testnachweis zum Zugang zum Stadion nötig wäre, würden wir vorsichtshalber empfehlen wir mit dem aktuellen Informationsstand allen Ticketinhabern, sich vorsichtshalber zusätzlich ab heute 14.00 Uhr in einer Teststelle testen zu lassen, um morgen in jedem Fall Zutritt zum Stadion zu erhalten

Sicher ist jedoch, wie vom FCK bereits in der laufenden Woche angekündigt, dass im gesamten Stadion eine medizinische Maskenpflicht herrschen wird. Erlaubt sind demnach ausschließlich FFP2-/FFP3-Masken oder sogenannte "OP-Masken". Kinder bis einschließlich 6 Jahre sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Der Mund-Nase-Schutz ist durchgehend zu tragen und darf auch am eigenen Steh- bzw. Sitzplatz ausschließlich zum Verzehr von Speisen und Getränken abgenommen werden.

Sobald wir mehr Informationen bezüglich der Regelungen für das morgige Heimspiel haben, kommunizieren wir diese umgehend. Aufgrund der sich nach wie vor noch sehr dynamisch verändernden Informationslage geben wir natürlich unser Bestes, unsere Fans bestmöglich auf dem Laufenden zu halten.

Quelle: fck.de

Weitere Links zum Thema:

- Chronologie im DBB-Forum: Rückkehr von Zuschauern in der Saison 2021/22
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)



Beitragvon Heinz Orbis » 03.12.2021, 13:00


mal ganz ruhig und nicht irgendwelche theorien raushauen
Wohin soll ich denn wechseln? Ich bin doch schon beim 1.FCK!



Beitragvon EvilKnivel » 03.12.2021, 16:39


Gelten jetzt morgen die Dauerkarten oder nicht?

Wenn die gelten wie kann der FCK mit 9000 Zuschauer rechnen wenn er aber mehr DK's verkauft hat? :?:



Beitragvon Reddevil79 » 03.12.2021, 17:29


EvilKnivel hat geschrieben:Gelten jetzt morgen die Dauerkarten oder nicht?

Wenn die gelten wie kann der FCK mit 9000 Zuschauer rechnen wenn er aber mehr DK's verkauft hat? :?:


Das hab ich mich auch gerade gefragt...
Schuster: Verinnerlichen, dass dieser Verein für die Menschen hier eine Art Religion ist. Dass es kein Job ist, hier zu spielen, sondern eine Bestimmung. Ich hab neulich mal den Satz gehört: Viele Städte haben ein Stadion, aber dieses Stadion hat eine Stadt.



Beitragvon roterteufel81 » 03.12.2021, 17:41


Bezüglich 2G+:

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Menschen mit Auffrischungsimpfung sind von Testpflicht der „2G-plus“-Regelung ausgenommen

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sonder-Sitzung die Änderungen für die neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Darin eingeflossen sind auch die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen mit der Bundesregierung. Die Verordnung wird heute im Laufe des Abends verkündet und tritt morgen in Kraft.“


Quelle: https://corona.rlp.de/de/startseite/

Der Booster gilt ab der Sekunde der Spritze als 2G+
Das Eckige muss ins Runde



Beitragvon Saarbetzi » 03.12.2021, 17:51


Kann da nicht mal jemand nachfragen ob die Dauerkartenbesitzer Safe sind ?



Beitragvon schagg » 03.12.2021, 19:30


Reddevil79 hat geschrieben:
EvilKnivel hat geschrieben:Gelten jetzt morgen die Dauerkarten oder nicht?

Wenn die gelten wie kann der FCK mit 9000 Zuschauer rechnen wenn er aber mehr DK's verkauft hat? :?:


Das hab ich mich auch gerade gefragt...


So scheinen die die letzten 20 Jahre zu rechnen.....
"So schön wir hier kanns im Himmel gar nicht sein"
Christoph Schlingensief



Beitragvon roterteufel81 » 03.12.2021, 20:15


Wenn das noch länger dauert, muss ich dem FCK morgen meine F5 Taste in Rechnung stellen...
Das Eckige muss ins Runde



Beitragvon roterteufel81 » 03.12.2021, 20:42


roterteufel81 hat geschrieben:Wenn das noch länger dauert, muss ich dem FCK morgen meine F5 Taste in Rechnung stellen...



Edit: Der Depp 05 hat übrigens schon seit 14:30 die finalen Regeln für sein Heimspiel morgen online.

Das wird bei uns sicherlich auch so laufen.

Die haben auch die Dauerkarten und freien Tickets fertig geregelt.

https://www.mainz05.de/news/information ... wolfsburg/

Wo bleibt der FCK?
Das Eckige muss ins Runde



Beitragvon Heinz Orbis » 03.12.2021, 20:56


Das gibts doch nicht. Wir haben 17 Stunden vor Anpfiff und man kennt die Zugangsmodalitäten noch nicht. Was brauch die Landesregierung denn so lange. Frechheit von der Politik eine solch kurzfristige Umsetzung zu verlangen
Wohin soll ich denn wechseln? Ich bin doch schon beim 1.FCK!



Beitragvon Heinz Orbis » 03.12.2021, 21:00


Saarbetzi hat geschrieben:Kann da nicht mal jemand nachfragen ob die Dauerkartenbesitzer Safe sind ?


Die Frage hätte von einem Journalisten bei der PK gestellt werden müssen! Schlechte Arbeit, kann ich nicht verstehen...
Wohin soll ich denn wechseln? Ich bin doch schon beim 1.FCK!



Beitragvon roterteufel81 » 03.12.2021, 21:50


Die 29. Verordnung wurde vor wenigen Minuten endlich hochgeladen:


Nach meinem Verständnis heißt das 2G und Maske im ganzen Stadion inkl. am Platz, ausser beim Futtern/Trinken und max. 10.000. Eigentlich nichts, was nicht schon bekannt war. FCK nun bitte aufklären!

"Neunundzwanzigste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (29. CoBeLVO) vom 03. Dezember 2021 (tritt am 04. Dezember in Kraft)

§ 5
Veranstaltungen

(1) Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind ausschließlich mit Zuschauerinnen und
Zuschauern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig, die geimpfte, genesene oder
diesen gleichgestellte Personen sind. Darüber hinaus können auch bis zu 25 Minderjährige,
die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, teilnehmen. Es
gelten

1. die Maskenpflicht nach § 3 Abs. 2 Satz 2; die Maskenpflicht entfällt beim Verzehr von
Speisen und Getränken,

2. die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 3 Abs. 4 Satz 1 sowie

3. die Testpflicht nach § 3 Abs. 5 Satz 1; diese gilt auch für geimpfte, genesene oder
diesen gleichgestellte volljährige Personen.
Die in Satz 3 Nr. 3 Halbsatz 2 angeordnete Testpflicht für geimpfte, genesene oder diesen
gleichgestellte volljährige Personen entfällt, wenn sichergestellt ist, dass die Maskenpflicht
nach Satz 3 Nr. 1 durchgängig eingehalten wird. Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept
vorzuhalten, das die Einhaltung der Vorgaben nach den Sätzen 1 bis 4 gewährleistet.

(2) Nehmen bei Veranstaltungen im Freien Zuschauerinnen und Zuschauer oder
Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der Veranstaltung feste Plätze ein und erfolgt der
Zutritt auf Basis einer Einlasskontrolle oder zuvor gekaufter Tickets, sind ausschließlich
Zuschauerinnen und Zuschauer oder Teilnehmerinnen und Teilnehmer zulässig, die
geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind. Darüber hinaus können auch
Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind,
teilnehmen, sofern sie über einen Testnachweis nach § 3 Abs. 5 Satz 1 verfügen. Es gelten
1. die Maskenpflicht nach § 3 Abs. 2 Satz 2; die Maskenpflicht entfällt beim Verzehr von
Speisen und Getränken, sowie
2. die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 3 Abs. 4 Satz 1.

Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept vorzuhalten, das die Einhaltung der Vorgaben nach
den Sätzen 1 bis 3 gewährleistet.

(3) Bei Veranstaltungen nach Absatz 1 oder 2 mit mehr als 1.000 Zuschauerinnen und
Zuschauern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist die zulässige Höchstzahl der
Zuschauerinnen und Zuschauer oder Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf 30 von Hundert
der Gesamtkapazität zu beschränken, wobei in geschlossenen Räumen eine Zuschauer-
oder Teilnehmerobergrenze von 5.000 Personen und im Freien eine Obergrenze von 10.000
Personen gilt.

(4) Bei Veranstaltungen im Freien, die nicht unter Absatz 2 fallen, dürfen nur geimpfte,
genesene oder diesen gleich gestellte Personen anwesend sein. Darüber hinaus können
auch Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, teilnehmen. Es gilt die Maskenpflicht nach § 3 Abs. 2 Satz 2; die Maskenpflicht entfällt beim Verzehr von Speisen und Getränken.
Die Anordnung von weiteren Schutzmaßnahmen für
Veranstaltungen nach Satz 1 durch die zuständige Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten
die Stadtverwaltung als Kreisordnungsbehörde, bedarf nicht des Einvernehmens nach § 24
Abs. 1.

(5) Die Kontrolle der Hygienekonzepte nach den Absätzen 1 und 2 obliegt der zuständigen
Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten der Stadtverwaltung als Kreisordnungsbehörde.

(6) Ausnahmegenehmigungen von den Bestimmungen der Absätze 1 bis 4 können im
Einzelfall auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten der
Stadtverwaltung als Kreisordnungsbehörde unter Einbeziehung des zuständigen
Gesundheitsamts unter Auflagen erteilt werden, soweit das Schutzniveau vergleichbar, dies
aus epidemiologischer Sicht, insbesondere unter Berücksichtigung des jeweils aktuellen
Infektionsgeschehens, vertretbar ist und der Zweck dieser Verordnung nicht beeinträchtigt
wird.
"
Das Eckige muss ins Runde



Beitragvon roterteufel81 » 03.12.2021, 22:19


FCK auf Twitter:

Damit ist alles geregelt:

03.12.2021 22:13

Die 29. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz liegt nun vor. Neben der erwarteten Beschränkung auf 10.000 Plätze beinhaltet diese als Zugangsvoraussetzung zu Veranstaltungen im Freien die 2G-Regelung (Nachweis von Geimpft- oder Genesenen-Status). #Betze #FCKVIK

https://twitter.com/Rote_Teufel/status/ ... 5753260037


03.12.2021 22:13

Dies bedeutet, dass ein tagesaktueller Testnachweis für den Besuch des Heimspiels auf dem #Betze morgen gegen Viktoria Köln nicht vorgeschrieben ist - lediglich für Besucher der VIP-Innenbereiche gilt die 2G+-Regelung. #FCKVIK

https://twitter.com/Rote_Teufel/status/ ... 9825937408


03.12.2021 22:17

Alle gekauften Tickets und Dauerkarten behalten ihre Gültigkeit. #Betze #FCKVIK

https://twitter.com/Rote_Teufel/status/ ... 3261344774
Das Eckige muss ins Runde



Beitragvon Thomas » 03.12.2021, 22:32


Hier nochmal die ganze Mitteilung des FCK zum Köln-Spiel, via Facebook und Twitter:

Bild

Alle Tages- und Dauerkarten für FCK-Köln sind gültig

Die 29. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz liegt nun vor. Neben der erwarteten Beschränkung auf 10.000 Plätze beinhaltet diese als Zugangsvoraussetzung zu Veranstaltungen im Freien die 2G-Regelung (Nachweis von Geimpft- oder Genesenen-Status). Dies bedeutet, dass ein tagesaktueller Testnachweis für den Besuch des Heimspiels auf dem Betze morgen gegen Viktoria Köln nicht vorgeschrieben ist - lediglich für Besucher der VIP-Innenbereiche gilt die 2G+-Regelung. Alle gekauften Tickets und Dauerkarten behalten ihre Gültigkeit.

Quelle: fck.de

Weitere Links zum Thema:

- Chronologie im DBB-Forum: Rückkehr von Zuschauern in der Saison 2021/22
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)



Beitragvon roterteufel81 » 03.12.2021, 22:35


Noch mal ergänzend für die 2G+ VIPs: Wer geboostert ist gilt in Rheinland-Pfalz auch ohne Test als 2G+. Der Status ist ab der Sekunde gültig, wo die Spritze verabreicht wurde.
Das Eckige muss ins Runde



Beitragvon Stefan Schmidt » 04.12.2021, 08:57


An Alle die heute hingehen dürfen.

Macht Euch hoch auf den Betze und unterstützt die Mannschaft :!:

Seit froh das 2G geht :pyro:



Beitragvon Block 9 » 04.12.2021, 09:23


Heinz Orbis hat geschrieben:
Saarbetzi hat geschrieben:Kann da nicht mal jemand nachfragen ob die Dauerkartenbesitzer Safe sind ?


Die Frage hätte von einem Journalisten bei der PK gestellt werden müssen! Schlechte Arbeit, kann ich nicht verstehen...


Wer die PK in Gänze gesehen hat, hat gehört, dass Rossi klar gesagt hat, das schon zum Zeitpunkt der PK alle bisher gekauften Karten gültig sind.

Also besser zuhören vorm hier Motzen.
Mit einem Idioten zu diskutieren ist, als spiele man mit einer Taube Schach: Egal wie gut beide spielen; am Ende schlägt sie zweimal mit den Flügeln, wirft dabei alle Figuren rum, kackt auf das Brett und stolziert weg, als hätte sie gewonnen.



Beitragvon Heinz Orbis » 04.12.2021, 09:53


Ich habe die PK gesehen und bin trotzdem am motzen, weil halt Restzweifel geblieben sind, weil nicht explizit die Dauerkarteninhaber erwähnt wurden. So hat man dieses Missverständnis provoziert. Rossi hätte einfach die Dauerkarteninhaber erwähnen können bzw. ein Journalist hätte fragen sollen...Ist weder von Rossi noch von einem Journalisten zuviel verlangt. Man ist ja nicht erst seit gestern im Geschäft und hätte antizipieren müssen, dass da manche dann unsicher sind...

MfG
Wohin soll ich denn wechseln? Ich bin doch schon beim 1.FCK!




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