Zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am Sonntag, 01. Dezember 2019 werden Ehrenrat, Aufsichtsrat und der Vorstand des 1. FC Kaiserslautern e.V. die FCK-Mitglieder in den kommenden Tagen einladen. Die Versammlung beginnt um 11 Uhr in der Krombacher Fanhalle Nord des Fritz-Walter-Stadions.
Nach der Absage der für den 20. Oktober 2019 geplanten Jahreshauptversammlung aufgrund der erfolgten Rücktritte der Aufsichtsratsmitglieder und der für eine Nachwahl von Aufsichtsräten satzungsgemäß notwendigen Bewerbungsfrist von drei Wochen ist der 1. Dezember 2019 der Termin, an dem die größte Anzahl an Mitgliedern und auch weit anreisende Mitglieder an der Versammlung teilnehmen können.
Neben den Berichten der nach der erfolgten Ausgliederung im Verein verbliebenen Abteilungen, dem Bericht des Vorstands und des Vortrags des Jahresabschlusses sowie einem Bericht der beiden Geschäftsführer der Kapitalgesellschaft zum abgelaufenen Geschäftsjahr stehen die Nachwahlen für den Aufsichtsrat im Vordergrund der Versammlung.
Die ladenden Gremien würden sich freuen, wenn möglichst viele Mitglieder von Ihrem Mitbestimmungsrecht Gebrauch machen und sich auf der Mitgliederversammlung aktiv ins Vereinsleben des FCK einbringen.
Die ursprünglich für den 20. Oktober 2019 angesetzte Jahreshauptversammlung findet nicht statt. Die den Mitgliedern zugegangenen Einladungen sind hinfällig.
Quelle: Pressemeldung FCK
Ergänzung, 29.10.2019:
Einladungen zur Mitgliederversammlung versendet
Die Einladungen zur kombinierten Außerordentlichen Mitgliederversammlung (AOMV) und Jahreshauptversammlung (JHV) des 1. FC Kaiserslautern wurden fristgerecht versendet. Am 01. Dezember 2019 entscheiden die Vereinsmitglieder unter anderem über die Neubesetzung des Aufsichtsrats.
Die Einladung wurde vom Ehrenratsvorsitzenden Dr. Michael Koll unterzeichnet, der unter anderem schreibt: "In Anbetracht der in den vergangenen Monaten in der Öffentlichkeit kontrovers diskutierten Themen planen Sie bitte ausreichend Zeit für diese so wichtige Mitgliederversammlung ein. Dies ist auch der Grund, warum der Verein sich entschieden hat, die Mitgliederversammlung an einem Sonntag und nicht an einem Werktag abzuhalten, an dem viele Mitglieder aufgrund ihrer Berufstätigkeit nicht oder nur in den Abendstunden hätten teilnehmen können.
Liebes FCK-Mitglied, wir freuen uns auf Ihre Teilnahme, auf eine Mitgliederversammlung mit offener und ehrlicher Diskussion und guten, richtungsweisenden Entscheidungen für eine erfolgreiche Zukunft. Nehmen Sie teil an der Gestaltung der Zukunft unseres 1. FC Kaiserslautern durch Ihre Teilnahme an der Mitgliederversammlung."
Geplante Themen: u.a. Aufsichtsratswahl, Saison 2018/19, Investorensuche
Ursprünglich war die Mitgliederversammlung für den 20. Oktober geplant, musste dann aber aufgrund der massenhaften Rücktritte von Aufsichtsratsmitgliedern auf den 01. Dezember verschoben werden (siehe ältere DBB-Meldungen). Das Hauptthema des Tages wird somit die Nachwahl bzw. Neuwahl des Aufsichtsrats sein, für den bisher ein Team um den dreifachen Weltschiedsrichter Markus Merk seine Bewerbung angekündigt hat.
Neben den Verantwortlichen des Vereins - Aufsichtsrat und Vorstand - werden außerdem die Geschäftsführer der Kapitalgesellschaft ihre Berichte zum Geschäftsjahr 2018/19 vorlegen, zu denen dann eine Aussprache erfolgt. Thema der Versammlung werden somit auch die Querelen rund um die Investorensuche im vergangenen Frühjahr sein. Natürlich wird auch die gegenwärtige Krisensituation ausführlich besprochen werden.
Beginn der Mitgliederversammlung am 01. Dezember 2019 ist um 11:00 Uhr, der Einlass ins Fritz-Walter-Stadion erfolgt ab 9:30 Uhr. Es ist eine Versammlungsdauer von mehreren Stunden bis in den späten Nachmittag hinein zu erwarten - oder noch länger.
Die komplette Tagesordnung der AOMV und JHV 2019:
1. Begrüßung
2. Totengedenken
3. Berichte von Vorstand, Aufsichtsrat und Rechnungsprüfer des Vereins sowie Bericht der Geschäftsführung der 1. FC Kaiserslautern Management GmbH
a) Bericht des Vorstands mit Vortrag des Jahresabschlusses zum 30.06.2019
b) Bericht der Rechnungsprüfer
c) Bericht der Geschäftsführung der 1. FC Kaiserslautern Management GmbH über das Geschäftsjahr 2018/19 und Ausblick auf das Geschäftsjahr 2019/20
d) Bericht des Aufsichtsrats
e) Aussprache zu den Berichten
4. Berichte der Abteilungen
a) Berichte der Abteilungen
Anmerkung: Die Berichte der Abteilungen werden in einer gesonderten Broschüre zur Jahreshauptversammlung abgedruckt sein und werden während der Mitgliederversammlung nicht vorgetragen.
b) Aussprache
5. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/2019
6. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019
7. Ergänzungswahl des Aufsichtsrats bzw. - soweit erforderlich - Neuwahl des Aufsichtsrats
8. Mitgliederanträge auf Änderung der Satzung
a) Beratung und Beschlussfassung über den Mitgliedsantrag zur Änderung von Art. 7 Abs. 3 der Satzung gemäß Anlage
9. Ggfls. Beschlussfassung über die Aufnahme von bis zum 18.11.2019 gestellten Mitgliederanträgen auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß Art. 9 Abs. 5 der Satzung (Vorab für registrierte Mitglieder anonymisiert veröffentlicht unter https://www.fck-shop.de im Submenüpunkt Jahreshauptversammlung 2019)
11. Ggfls. Beratung und Beschlussfassung über die sachliche Behandlung der Tagesordnungspunkte, die gemäß TOP 10 in die Tagesordnung aufgenommen wurden
12. Beratung und Beschlussfassung über die Ergänzung der Tagesordnung aufgrund von Dringlichkeitsanträgen gemäß Art. 9 Abs. 6 der Satzung
13. Ehrungen
14. Verschiedenes
15. Schlusswort
Quelle: Der Betze brennt
Weitere Links zum Thema:
- Chronologie im DBB-Forum: Aufsichtsrat zurückgetreten - JHV wird verschoben
Ergänzung, 25.11.2019:

Kritische Fragen vor der Mitgliederversammlung
Warum stimmte die FCK-Führung mit einer Entweder-Oder-Entscheidung für Flavio Becca als Investor und gegen Klaus Dienes und Hans Sachs? Weshalb ist die Fan-Säule immer noch nicht geöffnet? Wurde der 1. FC Kaiserslautern wirtschaftlich geschädigt, weil es unterlassen wurde, Eigenkapital einzuwerben? Diese und weitere Fragen stellt das frühere Aufsichtsratsmitglied Dr. Martin Sester mit der Bitte um Beantwortung auf der Mitgliederversammlung.
Rechtsanwalt Sester saß von 2008 bis 2012 im FCK-Aufsichtsrat sowie von 2017 bis 2018 im Arbeitskreis Ausgliederung, der das Lautrer Zukunftsmodell mit den vier Investoren-Säulen sowie dessen juristische Rahmenbedingungen erarbeitete. Mit der tatsächlichen Umsetzung nach der Ausgliederung ist er aber - so wie auch viele Vereinsmitglieder - höchst unzufrieden. Deswegen nutzt Sester nun sein Auskunftsrecht als Vereinsmitglied und fordert konkrete Antworten auf der Mitgliederversammlung am kommenden Sonntag.
Das komplette Schreiben von Martin Sester im Wortlaut
An dieser Stelle dokumentieren wir, auch zur Vorbereitung auf die Mitgliederversammlung, die Fragestellungen von Martin Sester. Weitere Informationen und ausführliche Erläuterungen zu jeder Frage können außerdem unter dem folgenden Link nachgelesen werden:
» Zum kompletten Schreiben von Martin Sester an den FCK-Vorstand
1.) Weswegen wurde mit der in der Berichterstattung als "Regionale Investoren" bekannt gewordene Gruppe um die Herren Dienes und Sachs nicht weiterverhandelt bezüglich eines Einstiegs als Investoren zusätzlich zu einem etwaigen Einstieg des Herrn Becca? Warum gab es hier ein "Entweder Becca - Oder Regionale"?
2.) Weswegen ist es bis heute nicht möglich, als Fan Aktien der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA zu erwerben? Welche Anstrengungen wurden unternommen, um diese "Säule" zu befüllen?
3.) Weswegen wurde nicht sofort nach positivem Beschluss der Mitgliederversammlung zur Ausgliederung am 3. Juni 2018 eine Veranstaltung vorbereitet, zu der man gezielt FCK-Freunde im Sinne der "mittleren Sponsoren und Gönner" einlädt, um sie um Übernahme neuer Aktien zu bitten?
4.) Warum wurde die erste Kapitalerhöhung der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018/I vorgenommen? Weswegen wurde nicht angesichts des überschaubaren Personenkreises eine reguläre Kapitalerhöhung vorgenommen, ggf. mit dann möglicher Schaffung eines weiteren Genehmigten Kapitals (2019/I), um möglichst viel Genehmigtes Kapital für die unkomplizierte und möglichst weitreichende "Befüllung" weiterer Säulen zur Verfügung zu haben?
5.) Inwiefern hat Quattrex nach dem Kreditvertrag mit der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA die Möglichkeit, den Abruf von Tranchen zu verweigern oder eine Kündigung des gewährten Darlehens zu verlangen? Hat Quattrex entsprechend gedroht für den Fall, dass Herr Becca als Investor abgelehnt wird und/oder die Gruppe "Regionale Investoren" (Dienes/Sachs) in die KGaA investieren darf?
6.) Auf welcher Rechtsgrundlage erhält Herr Flavio Becca Informationen der Tochtergesellschaften des 1. FC Kaiserslautern e.V.? Insbesondere: ist es korrekt, dass Herr Becca präsent oder telefonisch oder sonst durch Konferenzschaltung an Sitzungen des Aufsichtsrats des 1. FC Kaiserslautern e.V. und/der des Beirats der 1. FCK Kaiserslautern Management GmbH und/oder des Aufsichtsrats der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA teilnahm? Wenn ja, waren sämtliche Aufsichtsräte/Beiräte hiermit einverstanden?
7.) Auf welcher Rechtsgrundlage wurde dem damaligen Vereinsvorstand Rainer Keßler die Einsichtnahme in Unterlagen der 1. FC Kaiserslautern Management GmbH verweigert? Auf welcher Grundlage verweigerte der Geschäftsführer der 1. FC Kaiserslautern Management GmbH ein Gespräch mit dem Vertreter seines Alleingesellschafters?
8.) Existieren interne Dienstleistungsverträge zwischen dem 1. FC Kaiserslautern e.V. und seinen Tochtergesellschaften 1. FC Kaiserslautern Management GmbH und 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA? Wenn nein, warum nicht und wie werden wechselseitige Leistungen berechnet? Wenn ja, liegt diesen Verträgen das steuerrechtlich anerkannte Cost-Plus-Prinzip zu Grunde (tatsächliche Kosten plus Marge von 5%)? Wenn der Verein an seine Tochtergesellschaft(en) mehr zahlen muss, als er nach dem Cost-Plus-Prinzip mit 5%-Marge zu zahlen hätte - woraus rechtfertigt sich das?
Quelle: Der Betze brennt