Diskussionen zu fanpolitischen Themen, wie z.B. von ProFans oder dem B.A.F.F.

Beitragvon Thomas » 22.05.2014, 15:10


Strafverfahren nach Regionalliga-Derby eingestellt

Die Meldungen nach dem Spiel der Amateure von Kaiserslautern gegen Waldhof Mannheim im März 2013 überschlugen sich. Politiker, Polizeibeamte und auch Offizielle des 1. FC Kaiserslautern sprachen von einer bisher noch nicht dagewesenen Gewalt. Nun knapp 15 Monate nach dem Spiel lässt sich eine vorläufige Abschlussbilanz ziehen.

Aufgrund der Vorfälle nach dem Spiel wurde durch Landes- und Bundespolizei ca. 50 Verfahren wegen Land- und Hausfriedensbruch eingeleitet. Gleichzeitig wurden durch den 1. FC Kaiserslautern Stadionverbote verhängt, wobei in der Pressemeldung die Personen bereits als Täter bezeichnet wurden. Dass ein Täter nur jemand ist, der auch nachgewiesen eine Tat begangen hat, spielte für den FCK dabei wohl keine Rolle. Kaum verwunderlich ist auch die Tatsache, dass nach Kenntnis der Rot-Weißen Hilfe Kaiserslautern sämtliche Landfriedensbruch-Verfahren wegen den Vorkommnissen nach dem Spiel eingestellt wurden. Gleichzeitig wurde jedoch durch die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern versucht, gegen eine Vielzahl der am Edeka-Parkplatz eingekesselten Personen mittels eines Strafbefehls eine Verurteilung wegen schweren Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung zu erreichen. Dabei ist zu beachten, dass die Beweislage mangelhaft war und sich hier schon die Frage stellt, warum die Strafbefehle durch die Richter überhaupt unterschrieben wurden. Die meisten Betroffenen taten genau das Richtige, nämlich anstatt die Geldstrafe zu zahlen, über einen Anwalt gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen. Und siehe da nach einer gewissen Zeit bekamen die Anwälte, unter ihnen auch die RWH-Anwälte Christoph Wuttke, Stefan Motzenbäcker und Philipp Adam, von den zuständigen Richtern aufgrund der dürftigen Beweislage ein Angebot die Verfahren ohne Auflagen bei Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten durch den Staat einzustellen.

Mit der Aufarbeitung der Vorfälle vor dem Spiel wurde durch die Polizeidirektion Kaiserslautern scheinbar eine Ermittlungsgruppe eingerichtet. Nach Auswertung des Videomaterials kam es erneut zu Strafverfahren u.a. wegen schweren Landfriedensbruch, gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Dabei ist mit Besorgnis festzustellen, dass durch den leitenden Ermittler elementare Grundsätze der Strafprozessordnung nicht beachtet wurden. So kam es bei mehreren Jugendlichen zu Telefonanrufen im Elternhaus, wo versucht wurde, die Jugendlichen in ein Gespräch zu vermitteln. Dass nach der Strafprozessordnung ein Beschuldigter belehrt und in der Regel auch schriftlich vorgeladen werden muss, interessierte die Polizei dabei wenig. Die Jugendlichen taten auch hier das einzig Richtige, machten keine Angaben und schalteten direkt einen Anwalt ein. Im Ergebnis lässt sich auch hier sagen, dass diese Verfahren zu über 90% eingestellt wurden.

Am heutigen Tag fand nun eins der letzten Verfahren vor dem Jugendrichter in Rockenhausen statt. Dem Angeklagten wurde neben einer Körperverletzung auch Strafvereitelung und Gefangenenbefreiung vorgeworfen. Interessanterweise gab der geschädigte Polizist bereits im Ermittlungsverfahren an, nicht verletzt worden zu sein. Auch sonst ergab es sich eindeutig aus der Akte, dass die Tatbestände der Gefangenenbefreiung und Strafvereitelung nicht gegeben sind. Nachdem durch den RWH-Anwalt Philipp Adam bereits zu Beginn der Hauptverhandlung die Fehlerhaftigkeit der Anklageschrift gerügt wurde, entschied sich der Richter die übrigen Delikte einzustellen und verwarnte den Angeklagten lediglich.

Rückwirkend lässt sich also feststelle, dass von über 60 Strafverfahren nach Kenntnis der Rot-Weißen Hilfe lediglich 3 Verfahren zu Verurteilungen geführt haben, die restlichen Personen also als unschuldig anzusehen sind. Dass gegen eine Vielzahl dieser Personen trotzdem ein bundesweites Stadionverbot (was in der Sommerpause jedoch vom Verein ausgesetzt wurde) ausgesprochen wurde, zeigt wieder einmal die Probleme bei der Vergabe von Stadionverboten.

Quelle: Rot-Weiße Hilfe

Weitere Links zum Thema:

- FCK verhängt 52 Stadionverbote (fck.de, 26.03.2013)
- Rot-Weiße Hilfe Kaiserslautern auf Facebook
- Rot-Weiße Hilfe Kaiserslautern auf Twitter
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)



Beitragvon furbfabi » 22.05.2014, 15:42


Danke für die Stellungnahme eurerseits!
Wie oft musste ich schon von "älteren" "Fans" hören dass das ja alles mit den Stadionverboten schon rechtens wäre.

Teilweise gingen dann auch Argumentationen in Richtung "mitgegangen, mitgehangen" etc.

Schön dass jemand vom Fach sich mit einem Ergebnis äußert. :daumen:



Beitragvon Rheinteufel2222 » 22.05.2014, 15:56


Kann mir nicht helfen, aber der Text klingt ein bißchen nach einem Werbetext, den einer der Anwälte geschrieben hat, um in Zukunft moch mehr Fußballfans als Kunden zu gewinnen. Jedenfalls wird die Tätigkeit der Anwälte hier mehrmals ziemlich in den Vordergrund gestellt. Nur zur Info: man braucht keinen Anwalt, um gegen einen Strafbefehl Einspruch einzulegen. Das wird im Text aber ganz anders suggeriert.
- Frosch Walter -



Beitragvon eye of the tiger » 22.05.2014, 16:04


Macht aber Sinn, da die wenigstens Laien einen Überblick über die StPO haben.

Endlich mal wieder was positives zu lesen hier...



Beitragvon Fritz_Walter » 22.05.2014, 16:11


Toll zu lesen!

Lustig, dass manche immer wieder was zu meckern finden, egal wo :D



Beitragvon Thomas » 22.05.2014, 16:39


@Rheinteufel2222:
Du hast grundsätzlich recht, aber es gilt auch zu beachten: Nur ein Rechtsanwalt hat in solchen Fällen das Recht auf Akteneinsicht. Einem Beschuldigten ohne Anwalt wird dies oftmals nicht zugestanden, so verrückt das auch für juristische Laien wie mich klingen mag.

EDIT:
Wurde gerade belehrt: Akteneinsicht mit Rechtsanwalt ist einfacher, aber auch ohne Rechtsanwalt nicht ausgeschlossen. Dann aber meistens eher persönlich vor Ort als auf dem Postweg.
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)



Beitragvon Westerwald Teufel » 22.05.2014, 17:23


Hier wird die Justiz oftmals dargestellt, als handele es sich nur um Idioten.
Ich finde das schon ein wenig skandalös von Euch.
Ein Richter unterschreibt - in die Grundrechte eingreifende - Maßnahmen i.d.R. nicht ohne Grund!
Und was immer die ganzen Verfahrenseinstellungen angeht, liebe Redaktion, bedeutet nicht immer "unschuldig", sondern oftmals die Tatsache, dass die Tat schlichtweg nicht nachzuweisen war.
Das ist ein großer Unterschied!
„Wenn Deutsche so gedemütigt wurden, hält sie nichts mehr auf - die sind glatt in der Lage, uns zu überrennen. Ich weiß das. Ich war in Kaiserslautern. Damit bin ich genug bedient.“ J. Guardiola



Beitragvon Fritz_Walter » 22.05.2014, 18:03


Und solange man einem nichts nachweisen kann, ist man Unschuldig. Nennt sich Unschuldsvermutung und steht in der Europäischen Menschenrechtskonvention!



Beitragvon LexLuga » 22.05.2014, 18:13


...Alle völlig unschuldig...
Is ja auch gar nix passiert.



Beitragvon Rheinteufel2222 » 22.05.2014, 18:25


Westerwald Teufel hat geschrieben:Hier wird die Justiz oftmals dargestellt, als handele es sich nur um Idioten.
Ich finde das schon ein wenig skandalös von Euch.
Ein Richter unterschreibt - in die Grundrechte eingreifende - Maßnahmen i.d.R. nicht ohne Grund!


So sollte es zumindest sein. Hier war es aber tatsächlich offenbar anders, sonst wären die Strafverfahren auf die Einsprüche der Betroffenen hin nicht auf Kosten der Staatskasse eingestellt worden. Das heißt mit anderen Worten, weil das Gericht hier nicht durchsetzbare Strafbefehle erlassen hat, zahlt jetzt der Steuerzahler die Anwaltsgebühren der Betroffenen.
- Frosch Walter -



Beitragvon LDH » 22.05.2014, 18:43


Hmm. Ich lese den Text in dem die Anwälte extra namentlich erwähnt werden (warum auch imner) und rechts erscheint Werbung für die Anwälte Adam & Motzenbäcker. Nicht nur im Verein scheint einiges "Geschmäckle" zu haben.

Zur Sache: Das Angebot die Sache einzustellen auf Kosten des Staates sagt alles.



Beitragvon mster » 22.05.2014, 18:57


Westerwald Teufel hat geschrieben:Hier wird die Justiz oftmals dargestellt, als handele es sich nur um Idioten.
Ich finde das schon ein wenig skandalös von Euch.
Ein Richter unterschreibt - in die Grundrechte eingreifende - Maßnahmen i.d.R. nicht ohne Grund!


Bei der Aussage hätte ich fast meinen Kaffee vor Lachen über dem Bildschirm verteilt. :) Wenn du wüsstest was deutsche Richter tagtäglich ohne Grund durchwinken, dann würde dir schlecht werden. Du kannst dir ja mal die Vorträge von Udo Vetter dazu ansehen oder auf dessen Blog stöbern (http://www.lawblog.de), dann dürftest du deine Meinung dazu ändern. Der krasseste Fall, der von Vetter mal geschildert wurde, war eine Hausdurchsuchung auf Grundlage einer mitgeführten unbeschrifteten CD. Und es handelt sich da mitnichten um Einzelfälle. Die Justiz ist völlig überlastet und ein Richter hat faktisch hat gar keine Chance die ganzen Anträge im Detail durchzulesen die auf seinem Tisch landen. Da wird im Zweifel immer pro Polizei entschieden, das macht erst einmal am wenigsten Arbeit.

Der jüngste und wohl bekannteste Fall als Richter bedenkenlos alles durchgewunken haben waren übrigens die berüchtigten "Porno-Streaming-Abmahnungen". Kein einziger Antrag auf Auskunft der Nutzerdaten hätte bewilligt werden dürfen. Abgelehnt wurde aber nur ein Bruchteil davon.

In der Theorie muss ein Richter vielleicht jede Maßnahme sorgfältig prüfen. In der Praxis ist dies in Deutschland nicht einmal ansatzweise der Fall. Das ist eigentlich ein Skandal, gerade angesichts der Häufigkeit mit der so etwas vorkommt. In den Medien landet dann aber immer nur die Spitze des Eisbergs wenn es um Justizversagen geht (z.B. Mollath) und das sind dann wieder nur "bedauerliche Einzelfälle".

Und was immer die ganzen Verfahrenseinstellungen angeht, liebe Redaktion, bedeutet nicht immer "unschuldig", sondern oftmals die Tatsache, dass die Tat schlichtweg nicht nachzuweisen war.
Das ist ein großer Unterschied!


Selbstverständlich hat in einem Rechtsstaat derjenige, dem eine Tat nicht nachzuweisen ist, als unschuldig zu gelten! Und da gibt es auch keinerlei Interpretationsspielraum.

P.S.: Am konkreten Fall sieht man mal wieder sehr schön, wie "berechtigt" Stadionverbote sind, die ausgesprochen werden bevor das Verfahren abgeschlossen wurde. Und besonders schön ist auch, dass der Steuerzahler für den Justiz-Irrsinn blechen darf.



Beitragvon Hellboy » 22.05.2014, 19:11


LDH hat geschrieben:Zur Sache: Das Angebot die Sache einzustellen auf Kosten des Staates sagt alles.

Was sagt das denn? Ist doch ein normaler Vorgang, wenn absehbar ist, dass ein Straftatbestand nicht nachgewiesen werden kann.

Für mich hinterlässt es auch eher den Eindruck eines Werbetextes der Anwälte auf Kosten der ach so bösen Justiz. Dass man mit dem Thema "Stadionverbot" bei Fußballfans dann offene Türen einrennt, ist doch klar.
10



Beitragvon sdw » 22.05.2014, 20:40


Westerwald Teufel hat geschrieben:Ein Richter unterschreibt - in die Grundrechte eingreifende - Maßnahmen i.d.R. nicht ohne Grund!


:lol: :lol: :lol:

Der Richter unterschreibt im Normalfall das, was ihm der ihm persönlich bekannte Staatsanwalt vorlegt und nicht mit offensichtlichen Fehlern gespickt ist.

Und der Staatsanwalt bearbeitet die Fälle so, wie sie ihm von der Polizei vorgelegt werden und wie es zeitlichb machbar ist.

Das steht und fällt also schon ganz am Anfang damit, wie bzw. wer da auf Seiten der Polizei die Schreibarbeit macht. Also mach dir keine Hoffnung, daß es da eine stringente Vorgehensweise gibt, das steht und fällt alles damit wie die "Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft" (=Polizei) die ganze Maschinerie in Gang setzt sowie in der Folge abhängig von Arbeitsbelastung der nachfolgenden Stellen nebst Aussicht auf "Erfolg" (=Verurteilung des "Täters") auf Grundlage der vorliegenden Dokumente (=Unterlagen der Polizei an die Staatsanwaltschaft).

Was wirklich vorgefallen ist und wie das erstmal dargestellt wird sind immer noch zwei verschiedene Sachen, vieles klärt sich dann erst vor Gericht auf. Sieht man ja auch in diesen Fällen, die "Erfolgsquote" ist miserabel was dafür spricht, daß da nach dem Gießkannenprinzip ein Exempel statuiert werden sollte.

Und ein Tipp an alle:
Nehmt euch einen Anwalt in solchen Fällen, ich bin selbst kein Volljurist aber habe ein gewisses Maß an juristischer Bildung. Kein normaler Mensch kann diesen Wust an Vorschriften sicher handhaben (Stichwort: Fristversäumnisse zum Beispiel, ganz häßliche Sache!) und man ist ohne Anwalt auch massiv benachteiligt, z.B. bei der Akteneinsicht. Das ist zwar so nicht ganz "sauber", wird aber nunmal so gehandhabt und es heißt nicht umsonst "Don't fuck the system"!

Geht davon aus, daß das Ziel von Polizei und Staatsanwaltschaft nicht "Gerechtigkeit" und "Aufklärung des Sachverhaltes" ist, sondern nunmal dafür zu sorgen, daß ihr verurteilt werdet. Alte Weisheit meines Vaters (der Volljurist ist!): "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand."
Das sagt schon alles darüber aus, also nehmt jede Hilfe die ihr kriegen könnt und die erste die man kriegen kann ist ein guter Anwalt.



Beitragvon Rheinteufel2222 » 22.05.2014, 21:09


sdw hat geschrieben:Und ein Tipp an alle:
Nehmt euch einen Anwalt in solchen Fällen, ich bin selbst kein Volljurist aber habe ein gewisses Maß an juristischer Bildung. Kein normaler Mensch kann diesen Wust an Vorschriften sicher handhaben (Stichwort: Fristversäumnisse zum Beispiel, ganz häßliche Sache!) und man ist ohne Anwalt auch massiv benachteiligt, z.B. bei der Akteneinsicht. Das ist zwar so nicht ganz "sauber", wird aber nunmal so gehandhabt und es heißt nicht umsonst "Don't fuck the system"!


Grundsätzlich richtig, aber man sollte dazu noch erwähnen, dass ein Anwalt selbst in simpelsten Strafsachen, die ohne Hauptverhandlung erledigt werden, immer mindestens ein paar hundert Euro kostet, die in der Regel nur bei einem Freispruch, nicht jedoch bei einer Verfahrenseinstellung von der Staatskasse ersetzt werden. Das ist in dem hier in Rede stehenden Fall zwar so gemacht worden, ist aber eher die Ausnahme. Klar ist man mit einem Anwalt in der Regel besser vertreten, aber ich würde immer im Einzelfall die Kosten und den Nutzen gegeneinander abwägen.
- Frosch Walter -



Beitragvon Schalk » 22.05.2014, 21:26


Rheinteufel2222 hat geschrieben:
sdw hat geschrieben:Und ein Tipp an alle:
Nehmt euch einen Anwalt in solchen Fällen, ich bin selbst kein Volljurist aber habe ein gewisses Maß an juristischer Bildung. Kein normaler Mensch kann diesen Wust an Vorschriften sicher handhaben (Stichwort: Fristversäumnisse zum Beispiel, ganz häßliche Sache!) und man ist ohne Anwalt auch massiv benachteiligt, z.B. bei der Akteneinsicht. Das ist zwar so nicht ganz "sauber", wird aber nunmal so gehandhabt und es heißt nicht umsonst "Don't fuck the system"!


Grundsätzlich richtig, aber man sollte dazu noch erwähnen, dass ein Anwalt selbst in simpelsten Strafsachen, die ohne Hauptverhandlung erledigt werden, immer mindestens ein paar hundert Euro kostet, die in der Regel nur bei einem Freispruch, nicht jedoch bei einer Verfahrenseinstellung von der Staatskasse ersetzt werden. Das ist in dem hier in Rede stehenden Fall zwar so gemacht worden, ist aber eher die Ausnahme. Klar ist man mit einem Anwalt in der Regel besser vertreten, aber ich würde immer im Einzelfall die Kosten und den Nutzen gegeneinander abwägen.


Auch für die Unterstützung solcher Fälle wurde die RWH gegründet. Ich zitiere aus der Satzung:

§2 Vereinszweck

Der Zweck des Vereins ist die Unterstützung von Personen, die in juristische Konflikte im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten als Anhänger des 1. FC Kaiserslautern geraten sind.

Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

- Beratung bei Problemen mit der Polizei oder der Justiz sowie bei der Erteilung eines Stadionverbots

- Vermittlung von erfahrenen Rechtsanwälten sowie weiteren Stellen, die Hilfe leisten können

- Direkte finanzielle Hilfe zur Begleichung von Rechtsanwaltskosten

- Betreuung von Fans des 1. FCK, die Gefängnisstrafen absitzen müssen und ihren Familienangehörigen

- Präventive Maßnahmen wie Info-Broschüren und Veranstaltungen zur Aufklärung über Rechte und Pflichten gegenüber den Sicherheitsorganen

- Gezielte Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen Repression, Willkür und Stadionverbote gegen Fußballfans

- Unabhängige Vertretung von Fans des 1. FCK mit Stadionverbot gegenüber dem 1. FC Kaiserslautern e.V.


https://www.facebook.com/notes/rot-weis ... 1496287500



Beitragvon LDH » 22.05.2014, 21:50


Hellboy hat geschrieben:
LDH hat geschrieben:Zur Sache: Das Angebot die Sache einzustellen auf Kosten des Staates sagt alles.

Was sagt das denn? Ist doch ein normaler Vorgang, wenn absehbar ist, dass ein Straftatbestand nicht nachgewiesen werden kann.

Für mich hinterlässt es auch eher den Eindruck eines Werbetextes der Anwälte auf Kosten der ach so bösen Justiz. Dass man mit dem Thema "Stadionverbot" bei Fußballfans dann offene Türen einrennt, ist doch klar.


Genau das hab ich gemeint. Ob einer wirklich was gemacht hat interessiert eh nicht. Nur was man nachweisen kann. Und das war wohl nicht möglich. Oder es gab einfach nichts.



Beitragvon sdw » 22.05.2014, 22:00


LDH hat geschrieben:Genau das hab ich gemeint. Ob einer wirklich was gemacht hat interessiert eh nicht. Nur was man nachweisen kann. Und das war wohl nicht möglich. Oder es gab einfach nichts.


Man muss und vor allem kann seine Unschuld nicht beweisen, die Anklage muss die Schuld beweisen.



Beitragvon paulgeht » 22.05.2014, 23:58


Rückwirkend lässt sich also feststelle, dass von über 60 Strafverfahren nach Kenntnis der Rot-Weißen Hilfe lediglich 3 Verfahren zu Verurteilungen geführt haben, die restlichen Personen also als unschuldig anzusehen sind.


Kostet dieses "mit Strafverfahren um sich werfen" nicht auch eine Menge Geld des "einfachen" Steuerzahlers? Ich bin wirklich kein Freund von Verharmlosung, aber man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen:

Da wird medial gebrüllt, Hysterie und Angst geschürt, der große Stefan Kuntz spricht von "als Fans verkleideten Chaoten" und am Ende werden von 60 Verfahren drei zu einem "Abschluss" gebracht.

Wo ist der mediale Aufschrei jetzt?
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Beitragvon Rheinteufel2222 » 23.05.2014, 00:49


paulgeht hat geschrieben:Kostet dieses "mit Strafverfahren um sich werfen" nicht auch eine Menge Geld des "einfachen" Steuerzahlers?


Ja. Die zu ersetzenden Anwaltsgebühren alleine sind je nachdem, was in dem Verfahren alles gelaufen ist so zwischen 300 und 1000 Euro. Da sind dann die Kosten für den ganzen Beamtenapparat von Polizei über Staatsanwaltschaft und Gericht, die alle mit den Verfahren befasst waren noch gar nicht berücksichtigt. Multiplizier das ganze mit offenbar 57 eingestellten Strafverfahrem. Da hast du dann schon einen Fall für unseren Freund René Quante.
- Frosch Walter -



Beitragvon jones83 » 23.05.2014, 08:58


Danke Jungs!!! Ich finde es klasse, dass diese Anwälte endlich als Gegengewicht zur Polizei/Staatsanwaltschaft geworden sind und allen Fans die Opfer von unberechtigten Stadionverboten und Polizeigewalt geworden sind auch gebührend verteidigen! Wir leben in einem Land mit dem wahrscheinlich besten und fairsten Rechtssystem, da ist es richtig auch für die Freiheit zu kämpfen!
Zum Glück gibt es solche Menschen!
Keep in fighting Anwaltsteam!
http://youtu.be/bvCuq4uN2NU

Wir lieben dicke Titten und den Suff - wir gehen 3x täglich in den Puff und wenn der Waldhof brennt, dann ist alles klar - dann warn die Lautrer wieder da!!!



Beitragvon Begbie1980 » 23.05.2014, 09:20


Fritz_Walter hat geschrieben:Und solange man einem nichts nachweisen kann, ist man Unschuldig. Nennt sich Unschuldsvermutung und steht in der Europäischen Menschenrechtskonvention!


Wenn einem Mörder ein Mord nicht nachgewiesen werden kann, ist er immer noch ein Mörder. Und da ist es mir scheißegal was in der Europäischen Menschenrechtskonvention steht. Auch wenn der Vergleich natürlich nicht in der Relation steht.

Macht euch nicht immer unschuldiger wie ihr seid. Das nervt.
www.fussballromantiker.com

Warst du mal im Stadion von Kaisers­­lautern beim Fußballspiel? Das ist die Hölle! Da denkt man immer, man kriegt sofort in die Schnauze gleich."

Olli Schulz, Sänger und Moderator in einem Interview beim RBB



Beitragvon Westerwald Teufel » 23.05.2014, 09:22


mster hat geschrieben:
Westerwald Teufel hat geschrieben:Hier wird die Justiz oftmals dargestellt, als handele es sich nur um Idioten.
Ich finde das schon ein wenig skandalös von Euch.
Ein Richter unterschreibt - in die Grundrechte eingreifende - Maßnahmen i.d.R. nicht ohne Grund!


Bei der Aussage hätte ich fast meinen Kaffee vor Lachen über dem Bildschirm verteilt. :) Wenn du wüsstest was deutsche Richter tagtäglich ohne Grund durchwinken, dann würde dir schlecht werden. Du kannst dir ja mal die Vorträge von Udo Vetter dazu ansehen oder auf dessen Blog stöbern (http://www.lawblog.de), dann dürftest du deine Meinung dazu ändern. Der krasseste Fall, der von Vetter mal geschildert wurde, war eine Hausdurchsuchung auf Grundlage einer mitgeführten unbeschrifteten CD. Und es handelt sich da mitnichten um Einzelfälle. Die Justiz ist völlig überlastet und ein Richter hat faktisch hat gar keine Chance die ganzen Anträge im Detail durchzulesen die auf seinem Tisch landen. Da wird im Zweifel immer pro Polizei entschieden, das macht erst einmal am wenigsten Arbeit.

Der jüngste und wohl bekannteste Fall als Richter bedenkenlos alles durchgewunken haben waren übrigens die berüchtigten "Porno-Streaming-Abmahnungen". Kein einziger Antrag auf Auskunft der Nutzerdaten hätte bewilligt werden dürfen. Abgelehnt wurde aber nur ein Bruchteil davon.

In der Theorie muss ein Richter vielleicht jede Maßnahme sorgfältig prüfen. In der Praxis ist dies in Deutschland nicht einmal ansatzweise der Fall. Das ist eigentlich ein Skandal, gerade angesichts der Häufigkeit mit der so etwas vorkommt. In den Medien landet dann aber immer nur die Spitze des Eisbergs wenn es um Justizversagen geht (z.B. Mollath) und das sind dann wieder nur "bedauerliche Einzelfälle".

Und was immer die ganzen Verfahrenseinstellungen angeht, liebe Redaktion, bedeutet nicht immer "unschuldig", sondern oftmals die Tatsache, dass die Tat schlichtweg nicht nachzuweisen war.
Das ist ein großer Unterschied!


Selbstverständlich hat in einem Rechtsstaat derjenige, dem eine Tat nicht nachzuweisen ist, als unschuldig zu gelten! Und da gibt es auch keinerlei Interpretationsspielraum.

P.S.: Am konkreten Fall sieht man mal wieder sehr schön, wie "berechtigt" Stadionverbote sind, die ausgesprochen werden bevor das Verfahren abgeschlossen wurde. Und besonders schön ist auch, dass der Steuerzahler für den Justiz-Irrsinn blechen darf.

1. Mir geht es hier nicht um die Stadionverbote.
2. Unschuldsvermutung: Das ist schon so.
Jedoch kommt hier ständig jeder ums Eck geschlichen und meint bei jeder Verfahrenseinstellung, er sei unschuldig. Ich wollte sage, dass nicht jede Verfahrnseinstellung bedeutet, dass man unschuldig ist, sondern dass man die Tag nicht nachweisen konnte. Da kannst Du sagen, was Du willst.
Und was Deine Beispiele angeht: Es mag sein, dass es Fehler gibt. Die gibt es überall.
Jedoch behaupte ich, nein, ich weiß, dass im Großen und Ganzen schon rechtlich alles überprüft wird. Sonst würden Organisationen wie Amnesty International oder Ähnliche doch etwas mehr auf die Trommeln schlagen.
Zuletzt geändert von Westerwald Teufel am 23.05.2014, 09:35, insgesamt 1-mal geändert.
„Wenn Deutsche so gedemütigt wurden, hält sie nichts mehr auf - die sind glatt in der Lage, uns zu überrennen. Ich weiß das. Ich war in Kaiserslautern. Damit bin ich genug bedient.“ J. Guardiola



Beitragvon Westerwald Teufel » 23.05.2014, 09:27


sdw hatte geschrieben:

Geht davon aus, daß das Ziel von Polizei und Staatsanwaltschaft nicht "Gerechtigkeit" und "Aufklärung des Sachverhaltes" ist, sondern nunmal dafür zu sorgen, daß ihr verurteilt werdet. Alte Weisheit meines Vaters (der Volljurist ist!): "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand."
Das sagt schon alles darüber aus, also nehmt jede Hilfe die ihr kriegen könnt und die erste die man kriegen kann ist ein guter Anwalt.[/quote]

Hey sdw:

Sorry, Junge.
Ich weiß ja nicht, ob Du schon mal selbst schlechte Erfahrungen machen musstest. Dann sei Dir Deine Aussage verziehen.
Aber so ein dummes Gelaber!
Es ginge nicht um Gerechtigkeit.
Da tust Du das, was Du wahrscheinlich sonst immer der Polizeit und der Justiz vorwirfst, wenn Sie angelbich alle Fans immer in einen Topf stecken.
Du steckst hier alle in einen Topf und unterstellst generell Fehlverhalten.
Sorry, Deutschland ist nicht Afrika und kein Bananenstaat. Es ist nicht alles gut, aber bei weitem auch nicht alles schlecht.
„Wenn Deutsche so gedemütigt wurden, hält sie nichts mehr auf - die sind glatt in der Lage, uns zu überrennen. Ich weiß das. Ich war in Kaiserslautern. Damit bin ich genug bedient.“ J. Guardiola



Beitragvon Westerwald Teufel » 23.05.2014, 09:41


sdw hat geschrieben:
Westerwald Teufel hat geschrieben:Ein Richter unterschreibt - in die Grundrechte eingreifende - Maßnahmen i.d.R. nicht ohne Grund!


:lol: :lol: :lol:

Der Richter unterschreibt im Normalfall das, was ihm der ihm persönlich bekannte Staatsanwalt vorlegt und nicht mit offensichtlichen Fehlern gespickt ist.

Und der Staatsanwalt bearbeitet die Fälle so, wie sie ihm von der Polizei vorgelegt werden und wie es zeitlichb machbar ist.

Das steht und fällt also schon ganz am Anfang damit, wie bzw. wer da auf Seiten der Polizei die Schreibarbeit macht. Also mach dir keine Hoffnung, daß es da eine stringente Vorgehensweise gibt, das steht und fällt alles damit wie die "Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft" (=Polizei) die ganze Maschinerie in Gang setzt sowie in der Folge abhängig von Arbeitsbelastung der nachfolgenden Stellen nebst Aussicht auf "Erfolg" (=Verurteilung des "Täters") auf Grundlage der vorliegenden Dokumente (=Unterlagen der Polizei an die Staatsanwaltschaft).

Was wirklich vorgefallen ist und wie das erstmal dargestellt wird sind immer noch zwei verschiedene Sachen, vieles klärt sich dann erst vor Gericht auf. Sieht man ja auch in diesen Fällen, die "Erfolgsquote" ist miserabel was dafür spricht, daß da nach dem Gießkannenprinzip ein Exempel statuiert werden sollte.

Und ein Tipp an alle:
Nehmt euch einen Anwalt in solchen Fällen, ich bin selbst kein Volljurist aber habe ein gewisses Maß an juristischer Bildung. Kein normaler Mensch kann diesen Wust an Vorschriften sicher handhaben (Stichwort: Fristversäumnisse zum Beispiel, ganz häßliche Sache!) und man ist ohne Anwalt auch massiv benachteiligt, z.B. bei der Akteneinsicht. Das ist zwar so nicht ganz "sauber", wird aber nunmal so gehandhabt und es heißt nicht umsonst "Don't fuck the system"!

Geht davon aus, daß das Ziel von Polizei und Staatsanwaltschaft nicht "Gerechtigkeit" und "Aufklärung des Sachverhaltes" ist, sondern nunmal dafür zu sorgen, daß ihr verurteilt werdet. Alte Weisheit meines Vaters (der Volljurist ist!): "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand."
Das sagt schon alles darüber aus, also nehmt jede Hilfe die ihr kriegen könnt und die erste die man kriegen kann ist ein guter Anwalt.

Genau: Denn Anwälte sind ja alles soooo Saubermänner! Ich kotze gleich. Weißt Du eigentlich, wie viele Anwälte nur auf Kohle machen aus sind? Klar, sich von einem Anwalt vertreten lassen, ist in solchen Fällen sicherlich sinnvoll. Aber auch in dieser Sparte gibt es wirklich schwarze Schafe.
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