So sollte es zumindest sein. Hier war es aber tatsächlich offenbar anders, sonst wären die Strafverfahren auf die Einsprüche der Betroffenen hin nicht auf Kosten der Staatskasse eingestellt worden. Das heißt mit anderen Worten, weil das Gericht hier nicht durchsetzbare Strafbefehle erlassen hat, zahlt jetzt der Steuerzahler die Anwaltsgebühren der Betroffenen.Westerwald Teufel hat geschrieben:Hier wird die Justiz oftmals dargestellt, als handele es sich nur um Idioten.
Ich finde das schon ein wenig skandalös von Euch.
Ein Richter unterschreibt - in die Grundrechte eingreifende - Maßnahmen i.d.R. nicht ohne Grund!
Bei der Aussage hätte ich fast meinen Kaffee vor Lachen über dem Bildschirm verteilt.Westerwald Teufel hat geschrieben:Hier wird die Justiz oftmals dargestellt, als handele es sich nur um Idioten.
Ich finde das schon ein wenig skandalös von Euch.
Ein Richter unterschreibt - in die Grundrechte eingreifende - Maßnahmen i.d.R. nicht ohne Grund!
Selbstverständlich hat in einem Rechtsstaat derjenige, dem eine Tat nicht nachzuweisen ist, als unschuldig zu gelten! Und da gibt es auch keinerlei Interpretationsspielraum.Und was immer die ganzen Verfahrenseinstellungen angeht, liebe Redaktion, bedeutet nicht immer "unschuldig", sondern oftmals die Tatsache, dass die Tat schlichtweg nicht nachzuweisen war.
Das ist ein großer Unterschied!
Was sagt das denn? Ist doch ein normaler Vorgang, wenn absehbar ist, dass ein Straftatbestand nicht nachgewiesen werden kann.LDH hat geschrieben:Zur Sache: Das Angebot die Sache einzustellen auf Kosten des Staates sagt alles.
Westerwald Teufel hat geschrieben:Ein Richter unterschreibt - in die Grundrechte eingreifende - Maßnahmen i.d.R. nicht ohne Grund!
Grundsätzlich richtig, aber man sollte dazu noch erwähnen, dass ein Anwalt selbst in simpelsten Strafsachen, die ohne Hauptverhandlung erledigt werden, immer mindestens ein paar hundert Euro kostet, die in der Regel nur bei einem Freispruch, nicht jedoch bei einer Verfahrenseinstellung von der Staatskasse ersetzt werden. Das ist in dem hier in Rede stehenden Fall zwar so gemacht worden, ist aber eher die Ausnahme. Klar ist man mit einem Anwalt in der Regel besser vertreten, aber ich würde immer im Einzelfall die Kosten und den Nutzen gegeneinander abwägen.sdw hat geschrieben:Und ein Tipp an alle:
Nehmt euch einen Anwalt in solchen Fällen, ich bin selbst kein Volljurist aber habe ein gewisses Maß an juristischer Bildung. Kein normaler Mensch kann diesen Wust an Vorschriften sicher handhaben (Stichwort: Fristversäumnisse zum Beispiel, ganz häßliche Sache!) und man ist ohne Anwalt auch massiv benachteiligt, z.B. bei der Akteneinsicht. Das ist zwar so nicht ganz "sauber", wird aber nunmal so gehandhabt und es heißt nicht umsonst "Don't fuck the system"!
Auch für die Unterstützung solcher Fälle wurde die RWH gegründet. Ich zitiere aus der Satzung:Rheinteufel2222 hat geschrieben:Grundsätzlich richtig, aber man sollte dazu noch erwähnen, dass ein Anwalt selbst in simpelsten Strafsachen, die ohne Hauptverhandlung erledigt werden, immer mindestens ein paar hundert Euro kostet, die in der Regel nur bei einem Freispruch, nicht jedoch bei einer Verfahrenseinstellung von der Staatskasse ersetzt werden. Das ist in dem hier in Rede stehenden Fall zwar so gemacht worden, ist aber eher die Ausnahme. Klar ist man mit einem Anwalt in der Regel besser vertreten, aber ich würde immer im Einzelfall die Kosten und den Nutzen gegeneinander abwägen.sdw hat geschrieben:Und ein Tipp an alle:
Nehmt euch einen Anwalt in solchen Fällen, ich bin selbst kein Volljurist aber habe ein gewisses Maß an juristischer Bildung. Kein normaler Mensch kann diesen Wust an Vorschriften sicher handhaben (Stichwort: Fristversäumnisse zum Beispiel, ganz häßliche Sache!) und man ist ohne Anwalt auch massiv benachteiligt, z.B. bei der Akteneinsicht. Das ist zwar so nicht ganz "sauber", wird aber nunmal so gehandhabt und es heißt nicht umsonst "Don't fuck the system"!
https://www.facebook.com/notes/rot-weis ... 1496287500§2 Vereinszweck
Der Zweck des Vereins ist die Unterstützung von Personen, die in juristische Konflikte im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten als Anhänger des 1. FC Kaiserslautern geraten sind.
Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Beratung bei Problemen mit der Polizei oder der Justiz sowie bei der Erteilung eines Stadionverbots
- Vermittlung von erfahrenen Rechtsanwälten sowie weiteren Stellen, die Hilfe leisten können
- Direkte finanzielle Hilfe zur Begleichung von Rechtsanwaltskosten
- Betreuung von Fans des 1. FCK, die Gefängnisstrafen absitzen müssen und ihren Familienangehörigen
- Präventive Maßnahmen wie Info-Broschüren und Veranstaltungen zur Aufklärung über Rechte und Pflichten gegenüber den Sicherheitsorganen
- Gezielte Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen Repression, Willkür und Stadionverbote gegen Fußballfans
- Unabhängige Vertretung von Fans des 1. FCK mit Stadionverbot gegenüber dem 1. FC Kaiserslautern e.V.
Genau das hab ich gemeint. Ob einer wirklich was gemacht hat interessiert eh nicht. Nur was man nachweisen kann. Und das war wohl nicht möglich. Oder es gab einfach nichts.Hellboy hat geschrieben:Was sagt das denn? Ist doch ein normaler Vorgang, wenn absehbar ist, dass ein Straftatbestand nicht nachgewiesen werden kann.LDH hat geschrieben:Zur Sache: Das Angebot die Sache einzustellen auf Kosten des Staates sagt alles.
Für mich hinterlässt es auch eher den Eindruck eines Werbetextes der Anwälte auf Kosten der ach so bösen Justiz. Dass man mit dem Thema "Stadionverbot" bei Fußballfans dann offene Türen einrennt, ist doch klar.
Man muss und vor allem kann seine Unschuld nicht beweisen, die Anklage muss die Schuld beweisen.LDH hat geschrieben:Genau das hab ich gemeint. Ob einer wirklich was gemacht hat interessiert eh nicht. Nur was man nachweisen kann. Und das war wohl nicht möglich. Oder es gab einfach nichts.
Kostet dieses "mit Strafverfahren um sich werfen" nicht auch eine Menge Geld des "einfachen" Steuerzahlers? Ich bin wirklich kein Freund von Verharmlosung, aber man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen:Rückwirkend lässt sich also feststelle, dass von über 60 Strafverfahren nach Kenntnis der Rot-Weißen Hilfe lediglich 3 Verfahren zu Verurteilungen geführt haben, die restlichen Personen also als unschuldig anzusehen sind.
Ja. Die zu ersetzenden Anwaltsgebühren alleine sind je nachdem, was in dem Verfahren alles gelaufen ist so zwischen 300 und 1000 Euro. Da sind dann die Kosten für den ganzen Beamtenapparat von Polizei über Staatsanwaltschaft und Gericht, die alle mit den Verfahren befasst waren noch gar nicht berücksichtigt. Multiplizier das ganze mit offenbar 57 eingestellten Strafverfahrem. Da hast du dann schon einen Fall für unseren Freund René Quante.paulgeht hat geschrieben:Kostet dieses "mit Strafverfahren um sich werfen" nicht auch eine Menge Geld des "einfachen" Steuerzahlers?
Wenn einem Mörder ein Mord nicht nachgewiesen werden kann, ist er immer noch ein Mörder. Und da ist es mir scheißegal was in der Europäischen Menschenrechtskonvention steht. Auch wenn der Vergleich natürlich nicht in der Relation steht.Fritz_Walter hat geschrieben:Und solange man einem nichts nachweisen kann, ist man Unschuldig. Nennt sich Unschuldsvermutung und steht in der Europäischen Menschenrechtskonvention!
1. Mir geht es hier nicht um die Stadionverbote.mster hat geschrieben:Bei der Aussage hätte ich fast meinen Kaffee vor Lachen über dem Bildschirm verteilt.Westerwald Teufel hat geschrieben:Hier wird die Justiz oftmals dargestellt, als handele es sich nur um Idioten.
Ich finde das schon ein wenig skandalös von Euch.
Ein Richter unterschreibt - in die Grundrechte eingreifende - Maßnahmen i.d.R. nicht ohne Grund!Wenn du wüsstest was deutsche Richter tagtäglich ohne Grund durchwinken, dann würde dir schlecht werden. Du kannst dir ja mal die Vorträge von Udo Vetter dazu ansehen oder auf dessen Blog stöbern (http://www.lawblog.de), dann dürftest du deine Meinung dazu ändern. Der krasseste Fall, der von Vetter mal geschildert wurde, war eine Hausdurchsuchung auf Grundlage einer mitgeführten unbeschrifteten CD. Und es handelt sich da mitnichten um Einzelfälle. Die Justiz ist völlig überlastet und ein Richter hat faktisch hat gar keine Chance die ganzen Anträge im Detail durchzulesen die auf seinem Tisch landen. Da wird im Zweifel immer pro Polizei entschieden, das macht erst einmal am wenigsten Arbeit.
Der jüngste und wohl bekannteste Fall als Richter bedenkenlos alles durchgewunken haben waren übrigens die berüchtigten "Porno-Streaming-Abmahnungen". Kein einziger Antrag auf Auskunft der Nutzerdaten hätte bewilligt werden dürfen. Abgelehnt wurde aber nur ein Bruchteil davon.
In der Theorie muss ein Richter vielleicht jede Maßnahme sorgfältig prüfen. In der Praxis ist dies in Deutschland nicht einmal ansatzweise der Fall. Das ist eigentlich ein Skandal, gerade angesichts der Häufigkeit mit der so etwas vorkommt. In den Medien landet dann aber immer nur die Spitze des Eisbergs wenn es um Justizversagen geht (z.B. Mollath) und das sind dann wieder nur "bedauerliche Einzelfälle".
Selbstverständlich hat in einem Rechtsstaat derjenige, dem eine Tat nicht nachzuweisen ist, als unschuldig zu gelten! Und da gibt es auch keinerlei Interpretationsspielraum.Und was immer die ganzen Verfahrenseinstellungen angeht, liebe Redaktion, bedeutet nicht immer "unschuldig", sondern oftmals die Tatsache, dass die Tat schlichtweg nicht nachzuweisen war.
Das ist ein großer Unterschied!
P.S.: Am konkreten Fall sieht man mal wieder sehr schön, wie "berechtigt" Stadionverbote sind, die ausgesprochen werden bevor das Verfahren abgeschlossen wurde. Und besonders schön ist auch, dass der Steuerzahler für den Justiz-Irrsinn blechen darf.
Genau: Denn Anwälte sind ja alles soooo Saubermänner! Ich kotze gleich. Weißt Du eigentlich, wie viele Anwälte nur auf Kohle machen aus sind? Klar, sich von einem Anwalt vertreten lassen, ist in solchen Fällen sicherlich sinnvoll. Aber auch in dieser Sparte gibt es wirklich schwarze Schafe.sdw hat geschrieben:Westerwald Teufel hat geschrieben:Ein Richter unterschreibt - in die Grundrechte eingreifende - Maßnahmen i.d.R. nicht ohne Grund!![]()
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Der Richter unterschreibt im Normalfall das, was ihm der ihm persönlich bekannte Staatsanwalt vorlegt und nicht mit offensichtlichen Fehlern gespickt ist.
Und der Staatsanwalt bearbeitet die Fälle so, wie sie ihm von der Polizei vorgelegt werden und wie es zeitlichb machbar ist.
Das steht und fällt also schon ganz am Anfang damit, wie bzw. wer da auf Seiten der Polizei die Schreibarbeit macht. Also mach dir keine Hoffnung, daß es da eine stringente Vorgehensweise gibt, das steht und fällt alles damit wie die "Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft" (=Polizei) die ganze Maschinerie in Gang setzt sowie in der Folge abhängig von Arbeitsbelastung der nachfolgenden Stellen nebst Aussicht auf "Erfolg" (=Verurteilung des "Täters") auf Grundlage der vorliegenden Dokumente (=Unterlagen der Polizei an die Staatsanwaltschaft).
Was wirklich vorgefallen ist und wie das erstmal dargestellt wird sind immer noch zwei verschiedene Sachen, vieles klärt sich dann erst vor Gericht auf. Sieht man ja auch in diesen Fällen, die "Erfolgsquote" ist miserabel was dafür spricht, daß da nach dem Gießkannenprinzip ein Exempel statuiert werden sollte.
Und ein Tipp an alle:
Nehmt euch einen Anwalt in solchen Fällen, ich bin selbst kein Volljurist aber habe ein gewisses Maß an juristischer Bildung. Kein normaler Mensch kann diesen Wust an Vorschriften sicher handhaben (Stichwort: Fristversäumnisse zum Beispiel, ganz häßliche Sache!) und man ist ohne Anwalt auch massiv benachteiligt, z.B. bei der Akteneinsicht. Das ist zwar so nicht ganz "sauber", wird aber nunmal so gehandhabt und es heißt nicht umsonst "Don't fuck the system"!
Geht davon aus, daß das Ziel von Polizei und Staatsanwaltschaft nicht "Gerechtigkeit" und "Aufklärung des Sachverhaltes" ist, sondern nunmal dafür zu sorgen, daß ihr verurteilt werdet. Alte Weisheit meines Vaters (der Volljurist ist!): "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand."
Das sagt schon alles darüber aus, also nehmt jede Hilfe die ihr kriegen könnt und die erste die man kriegen kann ist ein guter Anwalt.