Natürlich ist das nicht in der Satzung des e.V. geregelt. Wie auch? Hier werden einfach Dinge miteinander vermengt, die nichts miteinander zu tun haben - einfach, weil man sagen will, dass es ja nichts anderes ist als letztes Jahr. Nochmal zum mitschreiben:Rolfson hat geschrieben: Wo bitte soll das in der Satzung geregelt sein?
Der Einfluss auf die Kapitalgesellschaft durch einen Investor ist massiv. das ist ja auch so gewollt. Beschlossen bei der Ausgliederung. Dokumentiert durch Sitze im Beirat und im Aufsichtsrat der KGaA. Geregelt in der Satzung der KGaA und der Management GmbH, die alle Mitglieder wochenlang einsehen konnten. Verhandelt und vereinbart im Ausgliederungsausschuß unter Mitarbeit diverser altgedienter FCKler, die sich sehr gut mit der Materie auskennen. Z.B. Dr. Martin Sester.
Herr Becca hat aber nicht gefordert, dass z.B. der Geschäftsführer der KGaA ausgetauscht wird oder der sportliche Leiter. Was er im Rahmen einer Beiratssitzung durchaus hätte anbringen können (ob er dafür eine Mehrheit bekommt ist was anderes). Er hat seine Investetion daran geknüpf, das ein von den Mitgliedern des e.V. gewählter Aufsichtsrat künftig nicht mehr aktiv ist. Das ist ein riesiger Unterschied, weil der e.V. nämlich Gesellschafter der KGaA ist. Und die Zustimmung der anderen AR-Mitglieder zu diesem Vorgang war eben nicht in Übereinstimmung mit der Satzung des e.V. Dokumentiert in der Stellungnahme des Ehrenrat.
Darüber hinaus hat er angabegem. an Sitzungen von Gremien teilgenommen, obwohl er noch überhaupt kein Kapital gegeben hat. Er hat versucht Einfluss zu nehmen als Gläubiger und nicht als Eigenkapitalgeber. Sowas ist weder gesetzlich noch in der Satzung der KGaA vorgesehen. Auch das ist eigentlich nicht wirklich schwer zu verstehen / zu unterscheiden. Das einige unserer damaligen Aufsichtsräte Eigen- nicht von Fremdkapital unterscheiden konnten, inklusive der Rechte die daran hängen - nun ja, dafür muss man sich nur die Bilanz anschauen.
Die von uns gewählten Interessenvertreter sollen unsere Interessen wahrnehmen. Die Interessen des e.V. - nicht mehr und nicht weniger. Ein Angebot zu verhandeln, in dem gefordert wird, das der eigene Aufsichtsratskollege zurücktritt, ist weder im Sinne der e.V., noch ist es es satzungskonform gewesen.
Und genau diese Dinge und Vorgänge wird es jetzt nicht geben. Und wenn es z.B. Gesellschafterdarlehen mit entsprechenden Einflussrechten geben soll, dann erwarte ich vom Aufsichtsrat des e.V. und von den Vorständen des e.V., dass diese den Mitgliedern transparent gemacht wird und falls notwendig zu Abstimmung gestellt wird.
Jetzt hier wild zu spekulieren, was in einem Angebot drin stehen könnte - und wie Thomas schon richtig anmerkte gibt es sogar mehrere - ist nichts anderes als Stimmungsmache.