Das ist ein hochinteressanter Rechtsfall, der nicht so einfach zu regeln ist, wie er scheint.
Der FCK ist Mitglied im DFB, der wiederum Mitglied der Fifa ist und unterwirft sich mit der Teilnahme am Ligabetrieb den Regeln des DFB und akzeptiert dadurch automatisch dessen Ordnung.
Diese beinhaltet unter anderem die Aussprache von Sanktionen bei Verstößen der Regularien.
Wie ein User bereits angemerkt hat, wird auch der Verein direkt und als "Verstoßer" angesprochen:
"Zu Last gelegt wird dem FCK ein fortgesetztes unsportliches Verhaltens, welches sich durch das Abbrennen von sieben bengalischen Feuern beim Auswärtsspiel in Frankfurt sowie das Werfen von Gegenständen in den Stadioninnenraum beim Heimspiel gegen Nürnberg und die daraus resultierende Spielunterbrechung begründet."
Nun ist die Strafe aber willkürlich gewählt. Es gibt keinen festgelegt und einsehbaren Strafenkatalog. Die Willkür bei der Strafenfestgelegung wurde ja gerade erst bei St. Pauli eindrucksvoll bewiesen, bei der die Strafe trotz Präzedenzfall (Stuttgarter Kickers)
anders als ursprünglich empfohlen, ausfiel.
Ich persönlich glaube nicht, dass eine frei wählbare Strafe vor einem ordentlichen Gericht Bestand hätte.
Ob der Klub die Strafe nun auf die Täter umlegen kann ist mehr als fragwürdig. Wenn ich einer der Täter wäre, würde ich auf alle Fälle rechtlichen Beistand nehmen!
Ob Kuntz das vor Wochen angekündigt hatte ist egal, wenn es rechtlich nicht festgelegt ist.
Jedoch wird auf der Rückseite einer Eintrittskarte daraufhingewiesen, dass man mit Betreten des Stadionbereiches sich der ATGB und der Stadionodnung unterwirft.
In der ATGB steht unter 10.4 folgendes:
"10.4 Bei Verstößen gegen Ziffer 10.1 a) – i) dieser ATGB kann der FCK die Zahlung einer
angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 EUR verlangen. Weitergehende
Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der FCK das Recht
vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb
auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/
oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten."
In 10.1 wird das Verhalten im Stadion genauer erläutert.
Die zivil- und strafrechtlichen Maßnahmen werden in dem Fall wohl Hausfriedensbruch sein.
Das ist aber getrennt von der Strafe des DFB zu betrachten.
Wirklich interessanter Stoff, über den man wohl seinen Dr. jur. machen könnte.
Meine bescheidene persönliche Meinung: Wer Schei*e baut, muss dafür gerade stehen!
Rechtlich ist das jedoch nicht immer der Fall.
Gruß Dagobert
ATGB des 1.FCK:
http://www.fck-ticketshop.de/ticketing/ ... fbogen.pdf
"When you start supporting a football club, you don't support it because of the trophies, or a player, or history, you support it because you found yourself somewhere there; found a place where you belong."
Dennis Bergkamp.