
Ja. Und da fällt mir doch direkt ein potentieller "Beschwerdeführer" ein.Rheinteufel2222 hat geschrieben:Na also. Geht doch.
Wobei mir der folgende Satz nicht wirklich gefällt:
Sollte bei der EU-Kommission allerdings eine Beschwerde eingehen, müssten die Verträge dort noch einmal förmlich geprüft werden.
Hier wird auch klar, warum der Quante so viele Fragen beantwortet haben und die Verträge sichten wollte.Beschwerden können nur dann an die Kommission gerichtet werden, wenn ein Mitgliedstaat (egal, ob auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene) seine EU-rechtlichen Verpflichtungen verletzt hat und man dafür eindeutige Beweise vorbringen kann. In allen anderen Fällen – sei es bei der Verletzung nationalen Rechts oder Beschwerden gegen Unternehmen – wird eine solche Beschwerde als unzulässig abgewiesen.
Also sind Anpassungen auch noch nachträglich möglich um die Einleitung eines Verfahrens zu vermeiden.Erwähnenswert ist zudem, dass etwa 80 Prozent der Beschwerden bereits in der Eröffnungsphase wieder eingestellt werden. Vielfach enthalten sie offenbar nicht die notwendigen Informationen, lassen den EU-Bezug vermissen oder können von den Mitgliedstaaten unverzüglich abgewendet werden.
Das reicht voll und ganz aus. "Mr. Q" ist nicht "beschwerdeberechtigt". Seine Beschwerde wuerde direkt abgeschmiert werden, da er nicht "beschwerdeberechtigt- oder beschwerdebefugt" ist.Rheinteufel2222 hat geschrieben:Na also. Geht doch.
Wobei mir der folgende Satz nicht wirklich gefällt:
Sollte bei der EU-Kommission allerdings eine Beschwerde eingehen, müssten die Verträge dort noch einmal förmlich geprüft werden.
Ich fürchte, er ist beschwerdebefugt. Und nicht nur er.FCK58 hat geschrieben:Das reicht voll und ganz aus. "Mr. Q" ist nicht "beschwerdeberechtigt". Seine Beschwerde wuerde direkt abgeschmiert werden, da er nicht "beschwerdeberechtigt- oder beschwerdebefugt" ist.
@daachdiebJede Person kann bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde über einen Mitgliedstaat einreichen, um eine Maßnahme (gesetzliche Regelung, Vorschrift oder Verwaltungsakt) oder eine Praxis, die einem Mitgliedstaat anzulasten ist, anzuzeigen, wenn diese Person der Auffassung ist, dass die Maßnahme oder Praxis gegen eine Bestimmung oder einen Grundsatz des Unionsrechts verstößt. Um eine Beschwerde einreichen zu können, müssen Sie nicht nachweisen, dass ein Handlungsbedarf seitens der Kommission besteht, noch müssen Sie hauptsächlich und direkt von dem von Ihnen angezeigten Verstoß betroffen sein. Ihre Beschwerde ist nur dann zulässig, wenn sie den Verstoß eines Mitgliedstaats gegen das Unionsrecht zum Gegenstand hat, sie kann sich folglich nicht auf private Streitfälle beziehen.
Quelle: http://ec.europa.eu/eu_law/your_rights/ ... hts_de.htm
Frag mal deine Suchmaschine der Wahl nach Bund der Steuerzahler reicht Beschwerde bei EU Kommission ein.FCK58 hat geschrieben:@Rheinteufel
Auch da sehe ich kein Problem. Er kann sie zwar einreichen, ...
Das sehe ich auch so. Für den FCK und die Stadt heißt das allerdings, dass man in Zukunft gewaltig aufpassen muss, Quante (oder wem auch immer) keine Munition zu liefern, durch die eine Beschwerde begründet wäre.FCK58 hat geschrieben:@Rheinteufel
Auch da sehe ich kein Problem. Er kann sie zwar einreichen, die EU muss aber auch ueber sie entscheiden. Vor allem aber auch darueber ob sie "Aussicht auf Erfolg" hat und da hat der liebe Mr. Q wieder seinen Salat.
Das Ganze musst du im Prinzip wohl genauso sehen wie den Widerspruch im Verwaltungsrecht.
Das werden sie auch nicht. Es kostet schließlich Anwaltshonorar die vom Vereinsvermögen bezahlt werden müssten. Und, diese Anwälte, Spezialisten im EU Recht, kosten nicht mal einfach €250,- die Stunde.daachdieb hat geschrieben:Frag mal deine Suchmaschine der Wahl nach Bund der Steuerzahler reicht Beschwerde bei EU Kommission ein.FCK58 hat geschrieben:@Rheinteufel
Auch da sehe ich kein Problem. Er kann sie zwar einreichen, ...
Ich hab da auf Anhieb nix gesehen. Die haben wohl schon andere bei sowas unterstützt (Europäischer Stabilitätspakt) aber daß sie Selbst Beschwerde führen ... eher nicht.
Lesen und verstehen.Rheinteufel2222 hat geschrieben:Ich fürchte, er ist beschwerdebefugt. Und nicht nur er.FCK58 hat geschrieben:Das reicht voll und ganz aus. "Mr. Q" ist nicht "beschwerdeberechtigt". Seine Beschwerde wuerde direkt abgeschmiert werden, da er nicht "beschwerdeberechtigt- oder beschwerdebefugt" ist.
@daachdiebJede Person kann bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde über einen Mitgliedstaat einreichen, um eine Maßnahme (gesetzliche Regelung, Vorschrift oder Verwaltungsakt) oder eine Praxis, die einem Mitgliedstaat anzulasten ist, anzuzeigen, wenn diese Person der Auffassung ist, dass die Maßnahme oder Praxis gegen eine Bestimmung oder einen Grundsatz des Unionsrechts verstößt. Um eine Beschwerde einreichen zu können, müssen Sie nicht nachweisen, dass ein Handlungsbedarf seitens der Kommission besteht, noch müssen Sie hauptsächlich und direkt von dem von Ihnen angezeigten Verstoß betroffen sein. Ihre Beschwerde ist nur dann zulässig, wenn sie den Verstoß eines Mitgliedstaats gegen das Unionsrecht zum Gegenstand hat, sie kann sich folglich nicht auf private Streitfälle beziehen.
Quelle: http://ec.europa.eu/eu_law/your_rights/ ... hts_de.htm
Danke. Gut recherchiert
Aebbes hat geschrieben:Was das nun mit dem FCK und Herrn Quante zu tun hat erschliesst sich mir nicht so ganz.
Naja, das "halten für" ist ihm ja erlaubt ...FCK58 hat geschrieben:( die EU hat zwar entschieden, wir halten es aber trotzdem fuer eine Steuerverschwendung)?
http://www.faz.net/aktuell/sport/sportp ... 73230.htmlPfälzer Wahrheiten
FCK-Boss Stefan Kuntz war der Held am Betzenberg, nun stellen die Mitglieder Fragen. Es geht um sechs Millionen Euro, die fehlen, und um EU-Zusagen, die es gar nicht gibt.
Quante hat streng genommen nie den FCK als mutmaßlichen Subventionsnehmer, sondern immer Stadt bzw. Land als Subventionsgeber angegriffen(was grundsätzlich ja auch sein Job ist). Der FCK hat in dem Zusammenhang nur das Pech, das Objekt der Geschichte zu sein.Otto78 hat geschrieben:Aebbes hat geschrieben:Was das nun mit dem FCK und Herrn Quante zu tun hat erschliesst sich mir nicht so ganz.
Na, Quante müsste die Bundesrepublik Deutschland bei der EU anschwärzen, wenn er weitermachen will.
http://www.faz.net/aktuell/sport/sportp ... 73230.htmlPfälzer Wahrheiten
FCK-Boss Stefan Kuntz war der Held am Betzenberg, nun stellen die Mitglieder Fragen. Es geht um sechs Millionen Euro, die fehlen, und um EU-Zusagen, die es gar nicht gibt.
Wer im Verein Mitglieder hat, die in privaten Blogs und öffentlichen Foren die Blaupausen für solche Typen wie Ashelm vorlegen, der wird sich über solche Artikel - noch dazu kurz vor der JHV - nicht wundern.kulak hat geschrieben:ein weiterer Link zu einem Presseartikel, diesmal faz.de. Artikel ist mit "Pfälzer Wahrheiten" überschrieben, Autor mal wieder Michael Ashelm...
Sage ich doch: da hilft nur EINES, die TOP`S müssen ran ! Und zwar PRONTO !!!sow42195 hat geschrieben:Das hat wohl mit objektiver Berichterstattung nichts mehr zu tun. Eher mit Rufmord und ich frage mich, was Herrn Ashelm bzw. die FAZ antreibt?!
Endlich, vielen Dank Rheinteufel2222!Rheinteufel2222 hat geschrieben:
Quante hat streng genommen nie den FCK als mutmaßlichen Subventionsnehmer, sondern immer Stadt bzw. Land als Subventionsgeber angegriffen(was grundsätzlich ja auch sein Job ist). Der FCK hat in dem Zusammenhang nur das Pech, das Objekt der Geschichte zu sein.
Auch das EU-Verfahren, wenn man es so bezeichnen kann, richtete sich nicht gegen den FCK, sondern gegen diejenigen die uns die vergünstigte Pacht und den verbilligten Rückkauf des Fröhnerhofs gewähren.
Oh ja, der ist schon lesenswert, nciht wegen seines inhaltlichen Gehalts, sondern um zu lernen, wie man möglichst alle Schlagwörter in einen Scheinzusammenhang bringen kann, ohne irgendetwas näher zu belegen. Genug Fragezeichen hat seine Tastatur ja.kulak hat geschrieben: ein weiterer Link zu einem Presseartikel, diesmal faz.de. Artikel ist mit "Pfälzer Wahrheiten" überschrieben, Autor mal wieder Michael Ashelm...
Da vermutet man dann doch gewisse Verbindungen.Wer das Geschäftsgebaren von Rombach, Kuntz und Co. kritisch hinterleuchtet, wird vom FCK unter Druck gesetzt. Ganz besonders betrifft das kleinere Medien am Ort, denen in der Vergangenheit schon einmal die Akkreditierung für FCK-Spiele verweigert wurde oder die wie jetzt von Top-Kanzleien mit juristischen Klagen überzogen werden.