
Rheinteufel2222 hat geschrieben:Na also. Geht doch.
Wobei mir der folgende Satz nicht wirklich gefällt:Sollte bei der EU-Kommission allerdings eine Beschwerde eingehen, müssten die Verträge dort noch einmal förmlich geprüft werden.
Beschwerden können nur dann an die Kommission gerichtet werden, wenn ein Mitgliedstaat (egal, ob auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene) seine EU-rechtlichen Verpflichtungen verletzt hat und man dafür eindeutige Beweise vorbringen kann. In allen anderen Fällen – sei es bei der Verletzung nationalen Rechts oder Beschwerden gegen Unternehmen – wird eine solche Beschwerde als unzulässig abgewiesen.
Erwähnenswert ist zudem, dass etwa 80 Prozent der Beschwerden bereits in der Eröffnungsphase wieder eingestellt werden. Vielfach enthalten sie offenbar nicht die notwendigen Informationen, lassen den EU-Bezug vermissen oder können von den Mitgliedstaaten unverzüglich abgewendet werden.
Rheinteufel2222 hat geschrieben:Na also. Geht doch.
Wobei mir der folgende Satz nicht wirklich gefällt:Sollte bei der EU-Kommission allerdings eine Beschwerde eingehen, müssten die Verträge dort noch einmal förmlich geprüft werden.
FCK58 hat geschrieben:Das reicht voll und ganz aus. "Mr. Q" ist nicht "beschwerdeberechtigt". Seine Beschwerde wuerde direkt abgeschmiert werden, da er nicht "beschwerdeberechtigt- oder beschwerdebefugt" ist.
Jede Person kann bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde über einen Mitgliedstaat einreichen, um eine Maßnahme (gesetzliche Regelung, Vorschrift oder Verwaltungsakt) oder eine Praxis, die einem Mitgliedstaat anzulasten ist, anzuzeigen, wenn diese Person der Auffassung ist, dass die Maßnahme oder Praxis gegen eine Bestimmung oder einen Grundsatz des Unionsrechts verstößt. Um eine Beschwerde einreichen zu können, müssen Sie nicht nachweisen, dass ein Handlungsbedarf seitens der Kommission besteht, noch müssen Sie hauptsächlich und direkt von dem von Ihnen angezeigten Verstoß betroffen sein. Ihre Beschwerde ist nur dann zulässig, wenn sie den Verstoß eines Mitgliedstaats gegen das Unionsrecht zum Gegenstand hat, sie kann sich folglich nicht auf private Streitfälle beziehen.
Quelle: http://ec.europa.eu/eu_law/your_rights/ ... hts_de.htm
FCK58 hat geschrieben:@Rheinteufel
Auch da sehe ich kein Problem. Er kann sie zwar einreichen, ...
FCK58 hat geschrieben:@Rheinteufel
Auch da sehe ich kein Problem. Er kann sie zwar einreichen, die EU muss aber auch ueber sie entscheiden. Vor allem aber auch darueber ob sie "Aussicht auf Erfolg" hat und da hat der liebe Mr. Q wieder seinen Salat.
Das Ganze musst du im Prinzip wohl genauso sehen wie den Widerspruch im Verwaltungsrecht.
daachdieb hat geschrieben:FCK58 hat geschrieben:@Rheinteufel
Auch da sehe ich kein Problem. Er kann sie zwar einreichen, ...
Frag mal deine Suchmaschine der Wahl nach Bund der Steuerzahler reicht Beschwerde bei EU Kommission ein.
Ich hab da auf Anhieb nix gesehen. Die haben wohl schon andere bei sowas unterstützt (Europäischer Stabilitätspakt) aber daß sie Selbst Beschwerde führen ... eher nicht.
Rheinteufel2222 hat geschrieben:FCK58 hat geschrieben:Das reicht voll und ganz aus. "Mr. Q" ist nicht "beschwerdeberechtigt". Seine Beschwerde wuerde direkt abgeschmiert werden, da er nicht "beschwerdeberechtigt- oder beschwerdebefugt" ist.
Ich fürchte, er ist beschwerdebefugt. Und nicht nur er.Jede Person kann bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde über einen Mitgliedstaat einreichen, um eine Maßnahme (gesetzliche Regelung, Vorschrift oder Verwaltungsakt) oder eine Praxis, die einem Mitgliedstaat anzulasten ist, anzuzeigen, wenn diese Person der Auffassung ist, dass die Maßnahme oder Praxis gegen eine Bestimmung oder einen Grundsatz des Unionsrechts verstößt. Um eine Beschwerde einreichen zu können, müssen Sie nicht nachweisen, dass ein Handlungsbedarf seitens der Kommission besteht, noch müssen Sie hauptsächlich und direkt von dem von Ihnen angezeigten Verstoß betroffen sein. Ihre Beschwerde ist nur dann zulässig, wenn sie den Verstoß eines Mitgliedstaats gegen das Unionsrecht zum Gegenstand hat, sie kann sich folglich nicht auf private Streitfälle beziehen.
Quelle: http://ec.europa.eu/eu_law/your_rights/ ... hts_de.htm
@daachdieb
Danke. Gut recherchiert
Aebbes hat geschrieben:Was das nun mit dem FCK und Herrn Quante zu tun hat erschliesst sich mir nicht so ganz.
FCK58 hat geschrieben:( die EU hat zwar entschieden, wir halten es aber trotzdem fuer eine Steuerverschwendung)?
Pfälzer Wahrheiten
FCK-Boss Stefan Kuntz war der Held am Betzenberg, nun stellen die Mitglieder Fragen. Es geht um sechs Millionen Euro, die fehlen, und um EU-Zusagen, die es gar nicht gibt.
Otto78 hat geschrieben:Aebbes hat geschrieben:Was das nun mit dem FCK und Herrn Quante zu tun hat erschliesst sich mir nicht so ganz.
Na, Quante müsste die Bundesrepublik Deutschland bei der EU anschwärzen, wenn er weitermachen will.
Pfälzer Wahrheiten
FCK-Boss Stefan Kuntz war der Held am Betzenberg, nun stellen die Mitglieder Fragen. Es geht um sechs Millionen Euro, die fehlen, und um EU-Zusagen, die es gar nicht gibt.
kulak hat geschrieben:ein weiterer Link zu einem Presseartikel, diesmal faz.de. Artikel ist mit "Pfälzer Wahrheiten" überschrieben, Autor mal wieder Michael Ashelm...
sow42195 hat geschrieben:Das hat wohl mit objektiver Berichterstattung nichts mehr zu tun. Eher mit Rufmord und ich frage mich, was Herrn Ashelm bzw. die FAZ antreibt?!
Rheinteufel2222 hat geschrieben:
Quante hat streng genommen nie den FCK als mutmaßlichen Subventionsnehmer, sondern immer Stadt bzw. Land als Subventionsgeber angegriffen(was grundsätzlich ja auch sein Job ist). Der FCK hat in dem Zusammenhang nur das Pech, das Objekt der Geschichte zu sein.
Auch das EU-Verfahren, wenn man es so bezeichnen kann, richtete sich nicht gegen den FCK, sondern gegen diejenigen die uns die vergünstigte Pacht und den verbilligten Rückkauf des Fröhnerhofs gewähren.
kulak hat geschrieben:ein weiterer Link zu einem Presseartikel, diesmal faz.de. Artikel ist mit "Pfälzer Wahrheiten" überschrieben, Autor mal wieder Michael Ashelm...
Wer das Geschäftsgebaren von Rombach, Kuntz und Co. kritisch hinterleuchtet, wird vom FCK unter Druck gesetzt. Ganz besonders betrifft das kleinere Medien am Ort, denen in der Vergangenheit schon einmal die Akkreditierung für FCK-Spiele verweigert wurde oder die wie jetzt von Top-Kanzleien mit juristischen Klagen überzogen werden.