
salamander hat geschrieben:In der Tat ein sehr guter und sachlicher Beitrag, Danke fürs Posten. Der aber leider in den Medien völlig untergehen wird, weil er nicht in das Wehgeheul über die "bürgerkriegsähnlichen Verhältnisse" einstimmt. Vielleicht lesen ihn wenigstens die Entscheider bei Bund und Ländern. Aber ich glaube es nicht. Denn die müssen nun zeigen, "dass der Staat hamdlungsfähig ist". Da passt Nachdenklichkeit nicht dazu.
K-Town-über-alles hat geschrieben:WArum volle Zustimmung?
Schaut euch mal die Gesetzeslage für Bengalos an. Vergleicht diese mit Wunderkerzen. UUPS, beides Feuerwerkskörper der Klasse T1. Was bedeutet, dass ich ja für das abbrennen von Wunderkerzen auch Stadionverbot bekommen müsste........ T1-Feuerwerkskörper darf jeder ab 18 das ganze Jahr über kaufen und abbrennen. Nur im Stadion muss es vom Hausherren genehmigt werden, da er ja Hausrecht hat.
Produkte des technischen Feuerwerks dürfen in Deutschland ganzjährig verwendet werden. Es dürfen nur von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassene Produkte verwendet werden.
Es gibt in Deutschland zwei Klassen: T1 und T2. Technisches Feuerwerk der Klasse T1 darf in Deutschland ab 18 Jahren ganzjährig erworben werden. Für die Verwendung ist aber in der Regel eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich (siehe §32 Abs. 4 und 5 SprengG). Für technisches Feuerwerk der Klasse T2 ist für den Erwerb eine Erlaubnis nach §7 oder 27 SprengG erforderlich (Pyrotechnikerschein). Produkte der Klasse T1 enthielten maximal 200 Gramm pyrotechnische Sätze, für Produkte der Klasse T2 gibt es keine Beschränkungen. Seit 2010 ist die Beschränkung im T1 Bereich auf 500g NEM (Netto-Explosivstoff-Masse) heraufgestuft worden.
§ 32 Anordnungen der zuständigen Behörden
(4) Die zuständige Behörde hat den Umgang oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen, soweit diese Tätigkeit auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 4 ohne Erlaubnis ausgeübt werden darf, ganz oder teilweise zu untersagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Betriebsinhaber oder eine mit der Leitung des Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragte Person oder der Inhaber der tatsächlichen Gewalt die erforderliche Zuverlässigkeit oder die persönliche Eignung nicht besitzt, sofern die Untersagung zum Schutz von Leben, Gesundheit und Sachgütern Beschäftigter oder Dritter erforderlich ist.
(5) Übt jemand eine Tätigkeit ohne die nach dem Gesetz erforderliche Erlaubnis oder Zulassung aus oder hat jemand Umgang oder Verkehr mit Explosivstoffen oder pyrotechnischen Gegenständen ohne den nach diesem Gesetz erforderlichen Konformitätsnachweis, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass die explosionsgefährlichen Stoffe, über die der Betroffene die tatsächliche Gewalt noch ausübt, nicht mehr verwendet werden dürfen oder ihr nachgewiesen wird, dass die explosionsgefährlichen Stoffe innerhalb einer von ihr gesetzten Frist unbrauchbar gemacht oder einem Berechtigten überlassen worden sind. Nach Ablauf der Frist können die Stoffe sichergestellt und verwertet oder vernichtet werden. Ein Erlös aus der Verwertung der Stoffe steht dem bisher Berechtigten zu. Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass ein Nichtberechtigter die explosionsgefährlichen Stoffe erwerben wird oder dass die Stoffe unbefugt verwendet werden, so können diese sofort sichergestellt werden.
Und sie dürfen sich nicht auf Gebieten verzetteln, wo schon längst alles verloren ist. FCK58 hat es richtig geschrieben, die Tür zu Pyro in der Kurve ist zu. Wenn der Schiedsrichter (der Gesetzgeber) abgepfiffen hat, kannst du den Ball noch tausendmal ins Tor schießen, es zählt nicht, das Spiel ist verloren.salamander hat geschrieben:Die Ultras müssen jetzt politisch denken. Sie werden sich ihrer Macht besinnen müssen, bevor sie ihnen genommen wird.
FCKler2010 hat geschrieben:K-Town-über-alles hat geschrieben:WArum volle Zustimmung?
Schaut euch mal die Gesetzeslage für Bengalos an. Vergleicht diese mit Wunderkerzen. UUPS, beides Feuerwerkskörper der Klasse T1. Was bedeutet, dass ich ja für das abbrennen von Wunderkerzen auch Stadionverbot bekommen müsste........ T1-Feuerwerkskörper darf jeder ab 18 das ganze Jahr über kaufen und abbrennen. Nur im Stadion muss es vom Hausherren genehmigt werden, da er ja Hausrecht hat.
Genau, schau Dir mal die Gesetzesgrundlage an. Dann würdest Du merken, daß Du nicht ganz richtig liegst.Produkte des technischen Feuerwerks dürfen in Deutschland ganzjährig verwendet werden. Es dürfen nur von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassene Produkte verwendet werden.
Es gibt in Deutschland zwei Klassen: T1 und T2. Technisches Feuerwerk der Klasse T1 darf in Deutschland ab 18 Jahren ganzjährig erworben werden. Für die Verwendung ist aber in der Regel eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich (siehe §32 Abs. 4 und 5 SprengG). Für technisches Feuerwerk der Klasse T2 ist für den Erwerb eine Erlaubnis nach §7 oder 27 SprengG erforderlich (Pyrotechnikerschein). Produkte der Klasse T1 enthielten maximal 200 Gramm pyrotechnische Sätze, für Produkte der Klasse T2 gibt es keine Beschränkungen. Seit 2010 ist die Beschränkung im T1 Bereich auf 500g NEM (Netto-Explosivstoff-Masse) heraufgestuft worden.§ 32 Anordnungen der zuständigen Behörden
(4) Die zuständige Behörde hat den Umgang oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen, soweit diese Tätigkeit auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 4 ohne Erlaubnis ausgeübt werden darf, ganz oder teilweise zu untersagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Betriebsinhaber oder eine mit der Leitung des Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragte Person oder der Inhaber der tatsächlichen Gewalt die erforderliche Zuverlässigkeit oder die persönliche Eignung nicht besitzt, sofern die Untersagung zum Schutz von Leben, Gesundheit und Sachgütern Beschäftigter oder Dritter erforderlich ist.
(5) Übt jemand eine Tätigkeit ohne die nach dem Gesetz erforderliche Erlaubnis oder Zulassung aus oder hat jemand Umgang oder Verkehr mit Explosivstoffen oder pyrotechnischen Gegenständen ohne den nach diesem Gesetz erforderlichen Konformitätsnachweis, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass die explosionsgefährlichen Stoffe, über die der Betroffene die tatsächliche Gewalt noch ausübt, nicht mehr verwendet werden dürfen oder ihr nachgewiesen wird, dass die explosionsgefährlichen Stoffe innerhalb einer von ihr gesetzten Frist unbrauchbar gemacht oder einem Berechtigten überlassen worden sind. Nach Ablauf der Frist können die Stoffe sichergestellt und verwertet oder vernichtet werden. Ein Erlös aus der Verwertung der Stoffe steht dem bisher Berechtigten zu. Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass ein Nichtberechtigter die explosionsgefährlichen Stoffe erwerben wird oder dass die Stoffe unbefugt verwendet werden, so können diese sofort sichergestellt werden.
Kaiserslautern1900 hat geschrieben:
Sprich, die einzigen Regelungen die geändert werden müssten, wären das Versammlungsstättengesetz in Bayern und die Stadionordnungen der Vereine.
Aragorn hat geschrieben:Vor 40 Jahren war auch sehr gute Stimmung ohne dieses neumodige Zeug im Stadion Betzenberg. Anscheinend reicht es heut zu Tage nicht mehr aus....
Hans-Peter Brehme hat geschrieben: (so haben Bengalos beispielsweise nichts mit Gewaltdelikten zu tun)
Hans-Peter Brehme hat geschrieben: Und wenn Euer Ziel eine Versitzplatzung unserer Stehtribünen sein sollte, so lasst Euch bitte jetzt schon gesagt sein, dass wir erbittert dagegen ankämpfen werden. Mit Herz, Leidenschaft und Hirnschmalz.
salamander hat geschrieben:...
Also wäre es anständig gewesen, jetzt zu sagen: "Wir haben Mist gebaut. ... Wir erkennen auch an, dass aus unser Fehlverhalten Entrüstung provozieren musste und daher eine wesentliche Quelle für die erhöhten Pyro-Aktivitäten der letzten Wochen ist. Dies werden wir im Strafmaß berücksichtigen".
...
K-Town-über-alles hat geschrieben:Es wird zu einem Kampf kommen von Fans gegen DFB, nicht nur wegen der Pyro-Sache und wie dieser Kampf endet, wird niemand vorraussagen können...