Ein Abbuchungsauftrag ist auch eine Lastschrift. Eine Lastschrift unterscheidet man in Einzugsermächtigungsverfahren und Abbuchungsauftrag. Beim Einzugermächtigungsverfahren gibts du einem Dritten die Erlaubnis, fällige Geldbeträge von deinem Konto einzuziehen und beim Abbuchungsauftrag gibst du deiner Bank den Auftrag, Geldbeträge zugunsten des FCK abzubuchen. Beim Einzugsermächtiungsverfahren hast du ja wie schon richtig gesagt wurde 6 Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen oder deine Bank lässt sie mangels Deckung erst gar nciht durchgehen.Westkurvenveteran hat geschrieben:Die Bank hat das mir berechnet, weil es kein Lastschriftverfahren ist, sondern eine Abbuchungsgenehmigung. Das wäre etwas anderes.
Ein Lastschriftverfahren wäre rückbuchbar, und außerdem würde dem FCK eine Gebühr von 15 Euro auferlegt, würde das Konto des Kunden nicht die erforderliche Deckung aufweisen.
Diese Möglichkeiten gibts beim Abbuchungsauftrag nicht. So hat der FCK sein Geld zu 100% sicher.