salamander hat geschrieben:Ich wette, dass dies auch rechtlich nicht haltbar ist, denn mit welcher Begründung will man mir den Zugang zu einem Bundesligastadion verbieten?
Ich bin kein Jurist. Ich erkläre mir die Sache so: Die DFB-Gerichtsbarkeit, also das DFB Sportgericht, entscheidet in ihrem Wirkungsbereich. Der Verein kann die Entscheidung akzeptieren oder Berufung einlegen. In den Rechtstatuten, an die die Vereine gebunden sind, ist wohl ein Maximalstrafmaß (hier: Vollausschluß) angedacht. Aus Sicht der Sportgerichtsbarkeit wird ein Verein bestraft, da ist Sippenhaft quasi schon mit drin. Die Statuten kauft man mit der Dauerkarte gewissermaßen mit.
Im aktuellen "Fall Köln" ist es wohl so, dass in Köln für das Spiel in Hoffenheim kein Auswärtskontingent angeboten wird. Wenn ich das richtig verstehe, bleiben wohl die Bereiche im Sinsheimer Stadion, die für Auswärtsfans vorgesehen sind, gegen Köln leer. Die Kosten trägt der 1. FC Köln.
Bei der derzeitigen Stimmung würde es mich nicht wundern, wenn bald ein Spiel vor leeren Rängen stattfinden würde.
Als ausgeschlossener Fan kann man da nix machen, wahrscheinlich hat man noch nicht mal Schadensersatzansprüche.
salamander kritisiert die Sippenhaft. Kann ich verstehen. Auch mich würde es ankotzen, vor einem verschlossenen Stadiontor zu stehen, weil irgendein Idiot in unserem Fanblock mal wieder gezündelt hat. Andererseits fällt mir momentan wenig anderes zur Lösung des Problems ein.