eye of the tiger hat geschrieben:
Bei uns wars bei JEDEM so, wenn Einspruch eingelegt wird, ist das Urteil "härter" als der Strafbefehl an sich und sei es auch nur gering...
Im Übrigen verstehe ich auch nicht, was dich an diesem Punkt so interessiert.
Naja, ich fürchte, man kommt hier nicht wirklich weiter.
Das Thema ging damit los, dass jemand behauptet hat, es würden "ohne Anhörung des Beschuldigten Strafbefehle ergehen".
Ich hoffe, zumindest insofern kannst du mir zustimmen, dass dies unzutreffend ist.
Anschließend hat jemand zutreffend angeführt, dass man auch in jedem Fall die Chance hat, vor dem Richter in der mündlichen Verhandlung gehört zu werden, wenn man Einspruch einlegt.
Ich hoffe, auch insoweit kannst du mir noch folgen und wirst dies nicht bestreiten.
Daraufhin hast du behauptet, man würde "keinen Einspruch einlegen, weil dann die Strafe meist härter ausfallen würde".
Ich weiß nicht, weshalb du nun (verbal) so um dich schlägst.
Wahrscheinlich hast du selber bemerkt, dass diese Behauptung so nicht richtig ist.
Im Prinzip hast du deine Aussage durch deine weiteren Einträge ja auch bereits selber widerlegt.
Die Strafe erhöht sich nämlich unter Umständen "im Urteil" (bitte wiederum deinen eigenen Eintrag lesen), also nicht durch das
Einlegen eines Einspruchs, sondern durch das
"Nichtzurücknehmen" des selbigen.
Denn nur in diesem Fall kommt es zum "Urteil"
Und hierzu solltest du vielleicht vor deinem Examen mal den Begriff "Geständnisfiktion des Strafbefehls" googlen....
Es ist also nicht so, dass mich dieser Punkt nun so sehr "interessiert", aber es regt mich halt auf, wenn mit Polemik und Halbwahrheiten irgendwelche falsche Vorstellungen und Stimmungen geschürt werden.
Und von jemandem, der zu einem gewissen Teil auch noch über das entsprechende Fachwissen verfügt, bzw. verfügen sollte, finde ich so etwas noch bedenklicher.