Rheinteufel2222 hat geschrieben:@fck58
Naja, für einen strafrechtlichen Betrug z.B. brauchst du, vereinfacht ausgedrückt, nicht viel mehr als eine Täuschung, die bei dem Getäuschten einen Irrtum ausgelöst hat, aufgrund dessen er einen Vermögensschaden erlitten hat, also z.B. Geld bezahlt hat, das er sonst nicht bezahlt hätte.
Und ob die Formulierung "beabsichtigt" nicht schon ausreichend ist, um so eine Täuschung auslösen zu können? Ich wäre mir da, wie gesagt, nicht so eindeutig sicher. Das wäre meiner Meinung nach durchaus mal eine Frage, über die sich entsprechend spezialisierte Juristen mal Gedanken machen könnten.
Ergänzend dazu vllt noch ein Nachtrag: Im Rahmen der Vorstellung der Anleihe vom 29.Jan 2013 wird FG von dbb wie folgt zitiert:
"Fritz Grünewalt, Vorstandsmitglied Finanzen: „Die 'Betze-Anleihe' ist in ihrer Art ebenso einzigartig wie unserer Verein es ist: Die Kombination aus einem Mindest- und Bonuszins, das deutlich festgelegte Ansparmodell
und die klare Zweck gebundene Mittelverwendung machen die 'Betze-Anleihe' zu einem ganz besonderen Anlagemodell. Ideal für alle, denen der FCK am Herzen liegt und die seriös in die Zukunft ihres Vereins investieren wollen.“"
Ich kann juristisch nicht beurteilen inwiefern solche Äußerungen bspw dazu herangezogen werden können. Aus meiner persönlichen Sicht empfinde ich die zwischenzeitliche, anderweitige Verwendung als Betrug. Habe meinen vierstelligen Invest aber auch eher als Spende gesehen. Bin gespannt wie größere Investoren das sehen werden.