Gute Frage.rainero61 hat geschrieben:Wie sieht es den mit einem noch vorhandenen Restguthaben der Betzecard aus?
Über das Internet kann man aktuell das aktuelle Restguthaben nicht abfragen (Link funktioniert aktuell nicht).
Kann ich das Restguthaben als Forderung im Rahmen des Insolvenzverfahren geltend machen?
Hat da jemand genauere Informationen?
Meine Frau und ich haben eine Dauerkarte.
Die Geldaufladung erfolgt immer auf meine Dauerkarte.
Der ausgewiesene Forderungsbetrag ist aber für beide Karten gleich.
Also fehlt bei mir das Restguthaben der Geldaufladung.
@Thomas,weisst du da was?