Peter Gedöns hat geschrieben:JaZumMuseum hat geschrieben:Da steht aber nicht, in welcher Form der Rücktritt erfolgen muss. Schriftform? Reicht eine mündliche Ansage, damit man sie nicht rückgängig machen kann? Keine Ahnung.
Solange nicht bekannt ist, ob Mörserknecht seinen Rücktritt nur mündlich oder auch schriftlich eingereicht hat, ist das müßig.
Ich habe mal fett markiert, was in dieser Aussage ist, und welcher Satz mir immer wieder dazu einfällt...
einfach mal die... naja, ihr wisst schon.

PS an Ostseeteufel: Dein Beitrag ist niveaulos. Eigentlich schade, daß ich darauf eingehe. Aber ich wollt's auch mal gesagt haben.