K1900L hat geschrieben:Sehen alle Ausstiegsklauseln gleich aus?
Ja sicher, ist Zweckform Standardvertrag 1962 V. 2.1.
Nee, Spaß beiseite! Solcher Verträge sind doch inzwischen sehr individuell was Vertragslaufzeit, Ablösesummen, Weiterverkaufsbeteiligung, Provision für Beraterfirma usw. betrifft. Sicherlich wird es Passagen geben, die sich im Laufe der Zeit als quasi Standard durchgesetzt haben werden. Aber letztendlich sind das individuelle Verträge, die da zwischen den Vertragsparteien geschlossen werden.
So eine Ausstiegsklausel dürfte dann ein Entgegenkommen des aufnehmenden Vereins sein (sellemols also des FCK), um einen anderen Vertragsbestandteil zu kompensieren. Also beispielsweise wenn der Verein nur bereit ist, ein geringeres Gehalt zu zahlen oder der Verein pocht auf eine Vertragslaufzeit von x Jahren, dann könnte er im Gegenzug bereit sein, den Spieler schon früher gegen eine feste Ablösesumme doch ziehen zu lassen, die ihm zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als vielleicht angemessen hoch, aber doch nicht exorbitant erscheint (der Spieler hat ja auch das Interesse, dass dann ein anderer Verein bereit ist, diese Ablöse zu zahlen). Geben und nehmen. 4,5 Mio. Euro waren damals, als wir Ragnar verpflichtet haben schon eine Hausnummer, weil man sich nicht sicher sein konnte, dass Ragnar mal eine solche Ablöse wert sein könnte. Heute wissen wir: ist er absolut, im Winter wären es sogar ein paar Mio. mehr gewesen.
Und ja, wenn es mal soweit kommt und mehrere Clubs interessieren sich für den Spieler (und an der Stelle sind wir jetzt eben), dann ist der FCK ab da nicht mehr im „Fahrersitz“, sondern kann nur noch zusehen, mit welchem Verein sich der Spieler einigt.