Hm, ich bin da mit den Meinungen zu den Gästekarten nicht so ganz einverstanden. Leider habe ich auf die Schnelle noch nichts passendes gefunden, wer letztlich für die Gästekontingente die Einnahmen erhält - irgendwo hatte ich da mal was gelesen - aber letztlich, und das ist ja Teil der Diskussion hier - gibt es ein festgelegtes Regelwerk zu den Gästekontingenten.
Ich pack den gazen Absatz des Paragraphen 3 der Spielordnung der DFL mal hier rein:
4. Eintrittskarten für Gastmannschaften
Für die Gastvereine sind 10% der Sitzplatzkarten (ohne Logen, Business-Seats, Incentive-Boxen und Presseplätze), hiervon mindestens 100 Sponsorenkarten in der Bundesliga und 30 Sponsorenkarten in der 2. Bundesliga im überdachten Bereich, sowie 10% der Stehplatzkarten zu reservieren, insgesamt mindestens 1500 Karten. Soweit keine Stehplätze im Gastbereich vorhanden sind, sind mindestens 600 Karten anderer Platzarten zu reduzierten Preisen bereitzuhalten. Dabei gilt, dass der Zuschauer der Gastmannschaft bei der Preisgestaltung nicht schlechter gestellt werden darf als der Zuschauer der Heimmannschaft.
Außerdem erhalten die Gastvereine sechs Ehrenkarten nebeneinanderliegender Plätze aus der ersten Kategorie und 25 weitere Ehrenkarten aus der zweiten Kategorie sowie fünf
Durchfahrtsscheine. Die Plätze müssen sich auf der Haupttribüne zwischen den beiden 16m-Linien befinden.
Der Gastverein hat bis spätestens sechs Wochen vor dem offiziellen Spieltermin die von ihm benötigten Eintrittskarten anzufordern. Unterlässt er dies, hat er nur noch Anspruch auf die Hälfte des reservierten Kartenkontingentes. Diese Karten sind bis zwei Wochen vor dem
offiziellen Spieltermin zu reservieren. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Gastverein die Karten anfordern bzw. bereits angeforderte Karten kostenfrei an den Heimverein zurückgeben. Der Gastverein kann die angeforderten Karten bis drei Tage vor dem Spiel kostenfrei zurückgeben, wenn der Heimverein nach Anforderung nicht spätestens vier Wochen vor dem offiziellen Spieltermin geliefert hat. Danach besteht eine Abnahmepflicht
des Gastvereins für nicht zurückgegebene Karten. Hiervon zu Gunsten des Gastvereins abweichende Vereinbarungen zwischen den beteiligten Vereinen sind zulässig.
Also wenn der FCK die Gastkarten - hier im Falle FSV Frankfurt - bis zwei Wochen vor dem offiziellen Spieltermin
nicht an den Heimverein zurückgibt, so sind die Tickets zu bezahlen. Daraus schließe ich, dass die Einnahmen auch dem Gastverein zufließen. Deshalb muss der Gastverein die Karten auch rechtzeitig zurück geben, um nicht auf Kosten sitzen zu bleiben.
Möge jemand "Wissendes" uns hier erhellen - ich such natürlich noch weiter -.