Ke07111978 hat geschrieben:Mittelmosel-Teufel hat geschrieben:
Vielen Dank für die neuerlichen hilfreichen und kompetenten Erläuterungen.
Gerne. Etwas sachlich zu erklären macht auch mehr Spaß als ich mit Usern rumzubalgen, die die einfachsten Fragen nicht beantworten wollen und zeitliche Abläufe einfach ignorieren.
Aber nun zum Thema:
Also das Ziel eines Planinsolvenzverfahren, neben der Gläubigerbefriedigung, ist vor allem die Sanierung, die Fortführung des Unternehmen und daraus abgeleitet der Erhalt von Arbeitsplätzen etc. Es ist durchaus schon vorgekommen, dass aus Gläubigersicht vermeintlich "schlechtere" Angebote in die Umsetzung gegangen sind. Weil sie z.B. eine deutlich höhere Kapitalerhöhung vorgesehen haben. Hierbei muss man beachten, dass die Interessen der Gläubigergruppen (egal ob nun im Gläubigerausschuß oder später in der Gläubigerversammlung) durchaus unterschiedlich sind. Eine Bundesagentur oder der Arbeitnehmervertreter gewichten das Fortführungsinteresse natürlich höher als z.B. Kreditgläubiger. Die Gläubigergruppen, die im Insolvenzplan festgelegt werden (und die meist ein hohe Überschneidung mit den Gruppen im Gläubigerauschuss haben) entscheiden dann. Z.B. gehört in die Gruppe der Großgläubiger (außer Quattrex die sind quasi eine eigene Gläubigergruppe) neben Sportfive mutmaßlich auch Herr Becca und der e.V. (er hat das Geld der Betzeanleihe über ein Darlehen an die KGaA weitergeleitet). Man könnte sich jetzt schon vorstellen, dass diese Gruppe 2:1 abstimmt, wenn es darum geht, ob der Insolvenzplan angenommen wird, denn zwei Gläubiger haben mutmaßlich ein hohes Fortführungsinteresse. Da Sportfive bereits im Gläubigerausschuss sitzt, spricht natürlich einiges dafür, dass ein Angebot was sie im Rahmen der heutigen Sitzung "ablehnen" nicht unbedingt gangbar ist. Quattrex kann heute auch zu beiden Angeboten nein sagen - dann wird trotzdem eines umgesetzt.
Von daher: Ich habe es ehrlicher Weise noch nie erlebt, dass beim Management bzw. den Eigentümern Uneinigkeit besteht, welches das beste Angebot für den Schuldner ist, wenn diese in eine Gläubigerausschusssitzung kommen. Vor diesem Hintergrund, ist die ganze Diskussion die hier geführt wird etwas skurill. Die Dikussionslinie läuft normaler Weise eher in die Richtung, dass es Angebote gibt, die für die Gläubiger besser sind, aber von den Eigentümern nicht favorisiert werden. Wobei besser für die Gläubiger eben relativ ist, denn wie oben geschrieben, gibt es Gläubiger, die eine "sicherere oder bessere" Fortführung einer höheren Quote durchaus vorziehen. Im Zweifelsfall machen diese Gläubiger aber das, was das Management und der Schuldner, also der FCK vorschlägt. Denn nochmal: die gehen doch davon aus, das der Schuldner schon selbst weis, was für ihn das beste ist.
In unserem konkreten Fall: schlägt der FCK vor den Insolvenzplan auf Basis von Angebot a. oder b. umzusetzen, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Gläubiger mit überwiegenden Fortführungsinteresse dem auch folgen, relativ hoch.
Ich nehme aber an, dass wir heute hören, dass es eine Entscheidung mit weit überwiegender Mehrheit aller FCK Gremien gegeben hat. Das diese Entscheidung von einem professionellen Berater, der die Angebote verglichen hat gestützt wird und der Gläubigerausschuß das auch entsprechend empfiehlt. Dies kommt aber im wesentlichen zustande, weil der FCK und seine Gremien dies so wollten. Ich gehe im Übrigen stark davon aus, das dies eine Umsetzung mit den Herren Dienes, Nardi, Kemmler und Buchholz sein wird. Und natürlich: Alle Türen stehen weiterhin auf. Nach dem 1:0 müssen wir ja auch das 2:0 machen
