Neues vom Betzenberg

Jahreshauptversammlung findet am 12. November statt

Jahreshauptversammlung findet am 12. November statt


Der Termin für die diesjährige Jahreshauptversammlung steht. In den Fokus rückt vor allem die neue und zur Abstimmung stehende Satzungsvorlage.

Jahr für Jahr wird sie mit Spannung erwartet und ist ein Pflichttermin für Mitglieder: Die Jahreshauptversammlung des 1. FC Kaiserslautern e.V. Nun steht auch das Datum in diesem Jahr fest: Am Samstag, 12. November 2016 sind die Mitglieder des FCK ins Fritz-Walter-Stadion eingeladen. Um 12.30 Uhr wird der Vorsitzende des Aufsichtsrats Dr. Nikolai Riesenkampff die Sitzung eröffnen.

In diesem Jahr finden keine turnusgemäßen Neuwahlen statt. Im Fokus stehen dafür die umfangreichen Satzungsänderungen, die der Satzungsausschuss seit Juli 2013 erarbeitet hat. Das Gremium schloss seine Arbeit vergangenen August ab. Die Änderungsvorschläge sowie alle eingegangenen Anträge können demnächst über den FCK-Ticketshop vorab im Internet eingesehen und abgerufen werden.

Im Gegensatz zu den vergangenen Jahren bittet der 1. FC Kaiserslautern die Mitglieder, ihre Teilnahme im Vorfeld per E-Mail an die Adresse anmeldung@fck.de zu bestätigen. "Die Vorab-Anmeldung dient ausschließlich der besseren Organisation und Vorbereitung", erklärt Nikolai Riesenkampff. "Selbstverständlich können Sie auch ohne Anmeldung an der Jahreshauptversammlung teilnehmen."

Tagesordnung der Jahreshauptversammlung 2016

1. Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden

2. Totengedenken

3. Ehrungen

4. Satzungsänderungen gemäß Ziffer 6 der rückseitigen Hinweise

a) Bericht über den Abschluss der Arbeit des Satzungsausschusses und Vorstellung der erarbeiteten Änderungen
b) Behandlung etwaiger Mitgliederanträge zu Satzungsänderungen
c) Beratung und Beschlussfassung

5. Berichte von Aufsichtsrat, Vorstand und Rechnungsprüfer

a) Bericht des Aufsichtsrates
b) Bericht des Vorstandes mit Vortrag des Jahresabschlusses
c) Bericht der Rechnungsprüfer
d) Aussprache zu den Berichten

6. Beschlussfassung über die bis zum 30.09.2016 gestellten Mitgliederanträge (Art. 9 Abs. 6 der Satzung.
Beratung und Beschlussfassung über Anpassung der Beitragsordnung

a) Aufnahme der lebenslangen Mitgliedschaft in die Allgemeine Beitragsordnung des 1. FC Kaiserslautern e.V. nach Empfehlung der Mitgliederversammlung im Jahr 2015.
b) Anpassung der allgemeinen Beitragsordnung des 1. FC Kaiserslautern e.V.

7. Beschlussfassung über die sachliche Behandlung von Mitgliederanträgen soweit diese nicht unter TOP 6 fällt

a) Zwischen dem 01.10.2016 und dem 28.10.2016 gestellte Anträge (Dringlichkeitsanträge gemäß Art. 9 Abs. 7 S. 1 der Satzung)
b) Gegebenenfalls in der Jahreshauptversammlung gestellte Anträge (Art. 9 Abs. 7 S. 5 der Satzung)

8. Entlastungen für das Geschäftsjahr 2015/2016

a) Entlastung des Vorstands
b) Entlastung des Aufsichtsrates
c) Für den Fall der Nichtentlastung des Aufsichtsrates: Abwahl und Neuwahl des Aufsichtsrates

9. Berichte der Abteilungen

a) Berichte der Abteilungen
Die Berichte der Abteilungen werden im Beiheft zur Mitgliederversammlung abgedruckt sein
b) Aussprache

10. Verschiedenes

11. Schlusswort

Quelle: Der Betze brennt

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