@Fussballgott, @kepptn
Eure Aussagen sind in einem Punkt richtig und zwar das sie für das sportliche nichts können, allerdings aber nur unter dem Gesichtspunkt das sie nicht selber spielen!
Ein Kontrollorgan sind sie in dem Sinne das sie die Aufgaben des Vorstandes überwachen, allerdings tragen sie in einigen Entscheidungen die Ihr vielleicht als Entscheidung von Göbel oder Jaworski ansieht mit, denn letztendlich entscheidet der AR!
Was man auch ganz gut an der Vereinssatzung erkennen kann wenn man sich die Mühe macht sich damit mal zu beschäftigen.
http://www.der-betze-brennt.de/verein/v ... artikel_16
Hier mal ein kleiner, aber wesentlicher Auszug um meine Aussage zu bekräftigen:
5) Aufgaben des Aufsichtsrates
1. Der Aufsichtsrat kontrolliert die Wahrnehmung der Vereinsaufgaben durch den Vorstand. Vor jeder ordentlichen Hauptversammlung entscheidet der Aufsichtsrat über die Empfehlung an die Mitgliederversammlung zur Entlastung des Vorstandes. Der Aufsichtsrat beschließt die Geschäftsordnung des Vorstandes. Er beschließt vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres den vom Vorstandsvorsitzenden vorzulegenden Finanzplan für das neue Geschäftsjahr. Er bestellt den Wirtschaftsprüfer und verabschiedet den Jahresabschluss mit Geschäftsbericht.
2. Der Vorstand bedarf stets der Zustimmung des Aufsichtsrates zu folgenden Geschäften: - Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; - Übernahme von Bürgschaften oder Eingehung von Mitverpflichtungen für Verbindlichkeiten Dritter einschließlich jeglicher Bestellung von Sicherheiten am Vereinsvermögen; - Abschluss von Darlehensverträgen und Stundungsvereinbarungen sowie Sicherungsgeschäften hierzu, insbesondere auch die Vereinbarung von Kontokorrentien im Bankgeschäft; - Abschluss von sonstigen Rechtsgeschäften jeder Art, deren Laufzeit entweder zwei Jahre und € 20.000,— überschreitet oder die einen einmaligen oder jährlichen Gegenstandswert von mehr als € 500.000,— haben. Durch Mehrheitsbeschluss des Aufsichtsrates kann dieser, sowohl im Einzelfall wie generell, den Abschluss von Rechtsgeschäften durch den Vorstand auch außerhalb des vorstehenden Rahmens von der Zustimmung des Aufsichtsrates abhängig machen. Die erforderlichen Zustimmungen des Aufsichtsrates sind schriftlich einzuholen.
3. Die Satzung der „1. FC Kaiserslautern Fußball Aktiengesellschaft” räumt dem Verein ein Entsendungsrecht der Aufsichtsratsmitglieder im gesetzlich zulässigen Rahmen ein. Über die Entsendung entscheidet der Aufsichtsrat des Vereins.
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Bevor man solche Dinge zu kritisieren mag so solte man sich vorher mal mit diesem Thema auseinander setzen.
Ich will keinesfalls hier die Herren vom Vorstand oder des AR in Schutz nehmen, denn ich weiß selber nicht welchen Standpunkt ich derzeit vertreten soll, es gibt halt in Betzug auf Nichtentlastung einen Liste mit pro und contra die derzeit aus meiner Sicht ein Gleichgewicht beinhaltet.
Wenn ich zur JHV kommen würde, so wüsste ich nicht wie ich derzeit entscheiden sollte auch wenn es nur noch 4 Tage bis dahin sind.
Lese ich Beiträge im Forum so denke ich wird der AR nicht entlastet, schalt ich meinen Kopf an so wird es sicherlich zu einer Entlastung kommen.....