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Justpay-Pleite: Forderungen online anmelden (fck.de)

Informationen von Fanclubs, Fanregionen und vom FCK-Fanbetreuer.
Thomas
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Beitrag von Thomas »

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Foto: Perspektive FCK

Justpay-Pleite: Forderungen online anmelden

Der Insolvenzverwalter stellt im Fall der Insolvenz einige Informationen für Gläubiger und die Möglichkeit, online Forderungen über Guthaben auf justpay-Karten anzumelden, bereit.

Auf einer Internetseite hat die Insolvenzverwaltung aktuelle Informationen für alle Verfahrensbeteiligten über die Insolvenzverfahren der payment solution AG, der payment solution services GmbH und der hattrick payments GmbH zusammengestellt.

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens haben Besitzer von Bezahlkarten der payment solution services GmbH zudem die Möglichkeit, ihr auf den Bezahlkarten befindliches Guthaben und das Kartenpfand als Forderung online anzumelden.

Hier geht es zur Internetseite des Insolvenzverwalters mit allen weiteren Informationen: https://payment-solution.insolvenz-solution.de/start

Quelle: fck.de

Weitere Links zum Thema:

- Justpay beantragt Insolvenz - Infos für FCK-Fans (Der Betze brennt, 04.05.2017)
- Justpay-Sammelaktion bringt Forderung über 8.000 Euro (Perspektive FCK, 21.06.2017)
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)
happy

Beitrag von happy »

Wobei hier schon nochmal unterschieden werden muss zwischen den Forderungen (Guthaben) die vor dem Pauli Spiel auf der Karte waren und den Forderungen , die nach der FCK - Erklärung (Verwalter -Erklärung ?) vor dem Pauli - Spiel auf die Karte aufgebucht wurden.

Könnte sein , dass die "neuen" Forderungen nicht zur Masse gehören und insolvenzmasseunabhängig ausgezahlt werden müssen .

Diejenigen die beim Pauli Spiel viel aufgeladen haben , sollten das vllt schon mal rechtlich klären und zumindest dem InsO-Verwalter so anzeigen.

Vllt findet sich in KL ja ein Anwalt , der das aufgreift .....
Zuletzt geändert von happy am 07.07.2017, 14:12, insgesamt 2-mal geändert.
Schlossberg
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Beitrag von Schlossberg »

FAQ hat geschrieben:d) Wann bekomme ich Geld?
Auf Insolvenzforderungen – und hierzu gehören die Forderungen aus den Kartenguthaben – wird voraussichtlich keine Zahlung erfolgen, da im Insolvenzverfahren nur geringe Vermögenswerte vorhanden sind.
Was soll der Scheiß??
An ihren Früchten sollt Ihr sie erkennen.
Der treue Fan aus MRB
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Beitrag von Der treue Fan aus MRB »

happy hat geschrieben:Wobei hier schon nochmal unterschieden werden muss zwischen den Forderungen (Guthaben) die vor dem Fürth Spiel auf der Karte waren und den Forderungen , die nach der FCK - Erklärung (Verwalter -Erklärung ?) vor dem Fürth - Spiel auf die Karte aufgebucht wurden....

...Diejenigen die beim Fürth Spiel viel aufgeladen haben , sollten das vllt schon mal rechtlich klären und zumindest dem InsO-Verwalter so anzeigen....

Du meinst vermutlich das Spiel gegen St.Pauli, oder?
Zuletzt geändert von Der treue Fan aus MRB am 07.07.2017, 14:04, insgesamt 1-mal geändert.
daachdieb
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Beitrag von daachdieb »

Schlossberg hat geschrieben:Was soll der Scheiß??
Es muss heißen

Was soll der Scheiß, Herr Klatt??

Unser Finanzgenie ist dem Insolvenzverwalter auf den Leim gegangen und jeder von uns, der Klatt glaubte, ist angeschmiert.

Danke für nichts!
Oderint, dum metuant
fck-jetzt.de
happy

Beitrag von happy »

Schlossberg hat geschrieben:
FAQ hat geschrieben:d) Wann bekomme ich Geld?
Auf Insolvenzforderungen – und hierzu gehören die Forderungen aus den Kartenguthaben – wird voraussichtlich keine Zahlung erfolgen, da im Insolvenzverfahren nur geringe Vermögenswerte vorhanden sind.
Was soll der Scheiß??
Aus dem Grund müsste man versuchen , nicht in die geringe Quotenverteilung zu kommen, sondern die Forderung aus der Masse auszusondern (so ähnlich heißt das)... mir fallen da Begriffe wie Schadensersatz und Treu und Glauben ein, mit denen man den Verwalter konfrontieren müsste.

Spannend wäre es auch wenn mehrere Hundert Karteninhaber in der Gläubigerversammlung aufliefen.....
Zuletzt geändert von happy am 07.07.2017, 14:06, insgesamt 1-mal geändert.
happy

Beitrag von happy »

Der treue Fan aus MRB hat geschrieben:Du meinst vermutlich das Spiel gegen St.Pauli, oder?
ja Sorry, habs korrigiert
Zuletzt geändert von happy am 07.07.2017, 14:12, insgesamt 1-mal geändert.
happy

Beitrag von happy »

Insolvenzbekanntmachung hat geschrieben:Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 137/17

Öffentliche Bekanntmachung

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 97985 eingetragenen payment solution services GmbH, Willhoop 3, 22453 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Fritz und Herrn Jan Schmidt-Tychsen

Geschäftszweig: der Vertrieb von Lösungen im Bereich Ticketing für Stadien und Veranstaltungseinrichtungen, die damit verbundenen Bereiche Customer Relation Management (CRM) und Datenschutz etc.

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2017, um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 03.05.2017 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70 / EMPORIO, 20355 Hamburg.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.08.2017 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am

Dienstag, 05.09.2017, 09:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, I.. Etage, Sitzungssaal Plenarsaal A156.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
  • die Person des Insolvenzverwalters,
  • die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
  • die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
    die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
  • die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
  • die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
    besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
  • die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
  • die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
  • die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
    und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Eine Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird vorerst nicht einberufen. Die Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 05.10.2017.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 16.08.2017 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Quelle: https://www.insolvenzbekanntmachungen.d ... fahren.htm
Zuletzt geändert von Thomas am 07.07.2017, 14:50, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Textauszug eingefügt.
EvilKnivel
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Beitrag von EvilKnivel »

Hmm ist mir zuviel Aufwand für 1,xx€ der noch auf der Karte war.

Ich hatte am letzten Spieltag als die Karten noch gingen mir Bier von meinem Guthaben gekauft. Das Geld war wie man danach feststellen musste sehr gut angelegt.

Ansonsten viel Glück an alle die versuchen über die Anmeldung noch etwas aus dem Pott zurückzubekommen. Ich bezweifle es aber irgendwie.
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Beitrag von FCK58 »

@EvilKnivel
(Über EvilKnievel hatte ich übrigens einmal einen Artikel in der Schülerzeitung geschrieben. Vor etwa 45 Jahren :oops: Er wurde aber nicht gedruckt. :wink: )
Dann setze ich doch direkt noch einen oben drauf. :D
Danke für alle, die ihre Karte gespendet haben (oder noch spenden werden). Auch, wenn´s "nur" 1€ xxx ist/war. :daumen:
Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen.
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Beitrag von teufelwiesbaden »

Falls die Gläubiger bei dem Insolvenzverfahen leer ausgehen sollten (wovon ich ausgehe),ist es eigentlich die moralische Pflicht des Vereins, diesen Schaden auszugleichen.
Ich zahle gerne meinen Mitgliedsbeitrag und die Dauerkarte, fühle mich aber (ähnlich schon wie bei der Anleihe)in dieser Angegenheit verarscht. Schließlich hat der Verein die Kartenzahlung eingeführt, um besser an den Gastronomieumsätzen zu profitieren.
Und die Preise sind ja auch deutlich gestiegen... Ich hätte lieber weiter bar gezahlt!!! :nachdenklich:
"Eines weiß man,wenn du das versuchst, wenn du glaubst in die Sache, wenn du gibst nie auf, dann ist wirklich in Fußball alles möglich."
Milan Sasic am 18.05.2008
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Beitrag von Hellfire »

Und der Verein hat die Karte eingeführt, weil die Standbetreiber bzw. eine Anzahl derer den FCK mit den Unsätzen anscheinend in nicht geringem Umfang hintergangen hat.

Bei diesen Vereinsschädigern kann man sich dann ursprünglich für den Kartenschlamassel bedanken, wahrscheinlich damals die ganze Zeit noch dick grinsend mit FCK Trikot den Verein verarscht und sich obendrein als Edelfan wichtig gemacht.
Eine Abwehr aus Granit - so wie einst Real Madrid -
und so zogen wir in die Bundesliga ein, und wir werden wieder Deutscher Meister sein!
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Beitrag von FCK58 »

Wenn ich mich recht erinnere, dann wurde damals sogar von einer siebenstelligen Summe geredet. Es war jedenfalls eine Summe, die selbst ich in dieser Höhe nicht für möglich gehalten hätte.
Oder anders ausgedrückt: Da hat so mancher Standbetreiber im lauf der Jahre sein(e) Häusschen mit Geld bezahlt, welches eigentlich dem FCK (und vermutlich auch dem Finanzamt) zustand.
Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen.
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Seb
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Vereinsmitglied: Ja

Beitrag von Seb »

Der kicker hat in einer Online-Galerie zusammengestellt, wie in den Bundesligastadien gezahlt werden kann:

Stadiondeckel, Girocard & Co.: So zahlen Fans in der Bundesliga

Zusammenfassend:
5 Stadien mit eigener Bezahlkarte
6 Stadien mit Bargeldzahlung
1 Stadion mit Bezahlkarte und Bargeld als Alternative
2 Stadien mit Bargeldzahlung und EC-Karte als Alternative
4 Stadien mit EC-Kartenzahlung (Geldkartenchip)

In einigen Auswärtsbereichen ist darüber hinaus Bargeldzahlung möglich.

Interessant ist die Bezahlmöglichkeit auf Schalke: "Jeder Fan kann mit seinem eigenen Trikot bezahlen, das ermöglicht ein speziell integriertes Ärmelbadge mit den Eigenschaften einer Knappenkarte."
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