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Bundesanwalt fordert Freisprüche im Hoyzer-Prozess, BGH bestätigt Verurteilung

Fußballthemen, welche den FCK nicht oder nicht direkt betreffen.
Mörserknecht
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Beitrag von Mörserknecht »

In der heutigen Verhandlung vor dem 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat Bundesanwalt Schneider Freispruch für sämtliche Beteiligten gefordert.

Hintergrund ist, daß seiner Ansicht nach kein Betrug durch die kroatischen Brüder Sapina gegeben ist. Da Hoyzer vom Landgericht Berlin lediglich wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt wurde, steht und fällt dessen Strafbarkeit mit dem Vorliegen eines Betruges durch die Brüder Sapina.


Bedenken, ob die Vorgehensweise der Beteiligten unter eine Betrugsstrafbarkeit fallen kann, wurden häufiger im juristischen Schrifttum hervorgebracht.

Allerdings gibt es auch gegenteilige Auffassungen. In Betracht ziehen könnte man etwa eine Betrugsstrafbarkeit Hoyzers als Täter, nicht nur als Teilnehmer. Nach der Manipulation von Spielen hat er jeweils als Schiedsrichter den Spielbericht an die DFL verfaßt und hierdurch einen regelgerechtern Ablauf des Spiels dokumentiert. Das wäre zumindest eine Täuschung der DFL, die daraufhin Hoyzer sein Schiri-Gehalt auszahlte.

Zumindest gegenüber der DFL hätte man daher eine Betrugsstrafbarkeit Hoyzers annhemen können.

Mörserknecht
Zuletzt geändert von Mörserknecht am 05.03.2007, 13:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Teufel82
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Beitrag von Teufel82 »

Ich setze hier mal einen Bericht der renomierten Tageszeitung "Frankfurter Allgemeine Zeitung"" rein, da der Threaderöffner keine Quellenangabe gemacht hat.
Nichts für ungut :winken:

Wird Robert Hoyzer freigesprochen?

28. November 2006
Im Revisionsprozeß um den Fußball-Wettskandal um den ehemaligen Schiedsrichter Robert Hoyzer hat die Bundesanwaltschaft an diesem Dienstag für eine Überraschung gesorgt. Bundesanwalt Hartmut Schneider forderte vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Freispruch für den 27jährigen Hoyzer. Der Jurist beantragte vor dem fünften Strafsenat in Leipzig, das Urteil des Landgerichts Berlin vom November 2005 aufzuheben. Danach müßte der ehemalige Schiedsrichter zwei Jahre und fünf Monate in Haft.

Das Urteil sei von „bemerkenswerter Oberflächlichkeit“, kritisierte Schneider. Seiner Ansicht nach bietet das Strafgesetzbuch bislang keine Möglichkeit, die Manipulationen von Hoyzer und den kroatischen Brüdern Sapina als Betrug zu ahnden. „Das ist eine Gaunerei. Aber strafrechtlich kommt man da nicht dran.“

(...)

Quelle und kompletter Text: http://www.faz.net/s/Rub906784803A9943C ... ntent.html

Mod-Edit: Kompletten Text ein wenig gekürzt (wegen Copyright und so)
Robert Enke 24.08.1977 - 10.11.2009
www.robert-enke.de
Mörserknecht
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Beitrag von Mörserknecht »

Mit Urteil vom 15. Dezember 2006 hat der 5. Strafsenat des BGH die Verurteilung von Ante S. wegen Betruges in 10 Fällen und damit auch die Verurteilung wegen Beihilfe zum Betrug von Schiri Hoyzer bestätigt.

Der Senat trat damit nicht nur der Auffassung der Angeklagten, sondern auch der Bundesanwaltschaft entgegen, die ebenfalls Freispruch gefordert hatte.

Eine gut verständliche Pressemitteilung gibt´s für Interessierte hier: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =4&anz=179
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