In der heutigen Verhandlung vor dem 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat Bundesanwalt Schneider Freispruch für sämtliche Beteiligten gefordert.
Hintergrund ist, daß seiner Ansicht nach kein Betrug durch die kroatischen Brüder Sapina gegeben ist. Da Hoyzer vom Landgericht Berlin lediglich wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt wurde, steht und fällt dessen Strafbarkeit mit dem Vorliegen eines Betruges durch die Brüder Sapina.
Bedenken, ob die Vorgehensweise der Beteiligten unter eine Betrugsstrafbarkeit fallen kann, wurden häufiger im juristischen Schrifttum hervorgebracht.
Allerdings gibt es auch gegenteilige Auffassungen. In Betracht ziehen könnte man etwa eine Betrugsstrafbarkeit Hoyzers als Täter, nicht nur als Teilnehmer. Nach der Manipulation von Spielen hat er jeweils als Schiedsrichter den Spielbericht an die DFL verfaßt und hierdurch einen regelgerechtern Ablauf des Spiels dokumentiert. Das wäre zumindest eine Täuschung der DFL, die daraufhin Hoyzer sein Schiri-Gehalt auszahlte.
Zumindest gegenüber der DFL hätte man daher eine Betrugsstrafbarkeit Hoyzers annhemen können.
Mörserknecht
