Doch, ich glaube schon, dass es so einfach ist. Der Gesellschaftervertrag der FCK Management GmbH ist ja online einzusehen. Und damit auch die Reihe der zustimmungspflichtigen Geschäfte. Die Entlassung eines Arbeitnehmers ist nur in soweit zustimmungspflichtig, als das der Gegenstandswert EUR 300.000 übersteigt. Deshalb konnte ja z.B. auch umgekehrt der Vertrag von Herrn Notzon durch die Geschäftsführung verlängert werden, ohne das der Beirat dem zustimmen musste.Rückkorb hat geschrieben:@FCK-RalleSo einfach ist das nicht.Ke07111978 hat geschrieben:Und last not least: Natürlich hat der FCK-Ralle recht. Das Thema hat mit dem AR nichts zu tun. Sondern mit dem Geschäftsführer der AG. Der AR wir sicher informiert, er kann sogar seinen Missmut zum Ausdruck bringen, aber er hat eben nichts mit der operativen Entscheidung zu tun - das haben wir ja gerade mit deutlicher Mehrheit abgewählt.
Richtig ist, dass der Aufsichtsrat des Vereins hier nichts zu melden hat. Der Verein und sein Aufsichtsrate ist insoweit außen vor.
Anders ist es bei der GmbH & Co. KGaA, bei der Gerry beschäftigt ist, und deren Aufsichtsrat. Es kann qua Weisung, Geschäftsführervertrag, Gesellschaftervertrag bzw. Satzung auch immer geregelt sein, dass die Geschäftsführung für bestimmte Rechtsgeschäfte der Genehmigung/Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Wer das genau ist, nachdem de Boer nicht mehr Vereinsvorsitzender ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Darauf kommt es aber auch nicht an.
Die Geschäftsführung der GmbH & Co. KGaA obliegt der Management GmbH, bei der der Beirat Aufsicht führt. Geschäftsführer der Management GmbH ist Sören Voigt, und da gilt wieder, was ich oben geschrieben habe, dass zu seinen Kompetenzen es durchaus sein kann, dass er gewissen Vorgaben des Beirates nachzukommen hat.
Um es noch komplizierter zu machen: Eine völlig andere Frage ist die rechtliche Außenwirkung einer Maßnahme durch Herrn Voigt für den Fall, dass er Kompetenzen nicht gewahrt hätte. Davon will ich aber mal nicht ausgehen.
Wer im Beirat sitzt, ist dieser Pressemitteilung https://fck.de/de/rainer-kessler-und-dr ... ichtsrats/ des FCK auch klar und deutlich zu entnehmen. Der FCK-Aufsichtsrat entsendet demnach Rainer Keßler, Dr. Markus Merk, Martin Weimer, Prof. Jörg E. Wilhelm und Martin Wagner in den Beirat der für den Profifußball zuständigen Kapitalgesellschaft.
Der Beirat kann dem final nur durch die Bestellung bzw. Abberufung von Geschäftsführern entgegentreten. Und wie Du selbst richtiger Weise schreibst, wäre es dann im Außenverhältniss wahrscheinlich trotzdem gültig, könnte aber natürlich zurückgenommen werden.
Eigentlich ist das ziemlich egal. Ich für meinen Teil will hier nur etwas den Aufforderungen im Netz entgegentreten, die sich sehr geballt an Rainer Kessler und Markus Merk richten. Losgelöst vom Inhalt der Entscheidung, ist der erste und relevante Ansprechpartner Soeren Voigt.