Teufel82 hat geschrieben:@Geist
Nun gut, dann bist du erstmal aus dem Schneider und ich freue mich auf deine nächsten Beiträge
Was allerdings die Ausführungen in den geposten Artikeln von Mörseknecht angeht, so kann ich dem ganzen nicht wirklich folgen.
Erstmal ist die Sache natürlich klar wenn man sich die Ausführungen anschaut, allerdings stehen die Pragraphen unter dem sich der Schreiber stellt nicht unter der Satzung des FCK.
Das natürlich nicht alles in der Satzung zu finden sein wird sollte ja auch klar sein, asnonsten versteht der Laie, wie ich, erstmal gar nichts.
Deshalb meine Frage an unsere Rechtsexperten:
Art. 16 der Vereinssatzung; Absatz c besagt folgendes:
(.....) Die Bestellung ist in der nächsten auf die Bestellung folgenden Mitgliederversammlung durch die Mitglieder bestätigen zu lassen(...)
Dies ist meines Erachtens nach ein Punkt wo der Posten von Toppmöller noch nicht so sicher ist wie hier bereits vermeldet wurde, oder nicht?
Ich lese es so raus das erst bei der JHV Toppmöller offiziell den Posten inne hat wenn die Mitglieder es so entscheiden.
Sind demnach auch handlungen die Toppmöller im sportlichen Bereich tätigt nachträglich anzufechten?
Moin,
man muß hier ein paar Dinge auseinanderhalten.
1. Wenn Toppi vom Aufsichtsrat in den Aufsichtsrat berufen wird, dann ist er vollwertiges AR-Mitglied. Diese Berufung ist nur jeweils durch die Mitgliederversammlung zu bestätigen - wäre turnusmäßige Neuwahl, müßte eh neu gewählt werden, ist keine turnusmäßige wahl, dann halt Bestätigung für das neue AR-Mitglied. Erfolgt keine Bestätigung, ist Toppi wieder raus. So, als wäre er abgewählt worden. In der Zwischenzeit aber hat er alle Rechte und Pflichten eines Aufsichtsrats.
2. Der AR-Posten alleine ist nicht auf das zugeschnitten, was Toppi wollte. Deshalb hat er zunächst abgelehnt.
3. Da eine Satzung immer unvollkommen ist, gelten ergänzend die gesetzlichen Regelungen. Die Satzung des FCK bestimmt, daß hinsichtlich des AR ergänzend das Aktiengesetz anzuwenden ist, Art. 16 Abs. 11.
Das Aktiengesetz wäre auch entsprechend anwendbar, wenn das so nicht in der Satzung stünde. Der Grund ist, daß das Vereinsrecht des BGB keine Regelungen über Aufsichtsräte enthält. Eine AG ist aber strukturell einem Verein sehr ähnlich, im Grunde ist die AG sogar ein Verein, nämlich ein wirtschaftlicher (man lese und staune: der FCK ist ein nichtwirtschaftlicher Verein - die heutigen Bundesligavereine, die noch als e.V. bestehen, sind hart an der Grenze zum Formenmißbrauch, aber noch macht die Rechtsprechung mit).
Nach den Regelungen des Aktiengesetzes über den Aufsichtsrat darf ein Aufsichtsratsmitglied nicht gleichzeitig dem Vorstand angehören. Das Aufsichtsratsmitglied darf aber mit der AG (hier: mit dem e.V.) einen Dienstvertrag NEBEN dem AR-Mandat eingehen, um bestimmte Leistungen zu erbringen. Hierfür wurden Toppi offensichtlich bestimmte Einzelkompetenzen eingeräumt.
4. Was nun die berechtigten Bedenken von Rückkorb betrifft:
Nach meiner Auffassung ist bei einer Kollission zwischen Vorstand und Toppi im Außenverhältnis das Wort des Vorstands maßgebend. Schließt beispielsweise Toppi einen Vertrag mit einem Spieler, dann ist der unwirksam, wenn nicht der Vorstand genehmigt.
Nichts anderes gilt übrigens für Schjönberg. AUch er hat nicht die Kompetenz, alleine zu handeln. Der Vorstand ist immer mit im Boot.
Wenn Toppi die abweichende Meinung des Vorstands nicht paßt, dann muß er eben versuchen seine Aufsichtsratskollegen davon zu überzeugen, daß der Vorstand zu entlassen ist.
Im Grunde ganz einfach. Toppi weiß, daß er nicht am Vorstand vorbeikommt, sonst hätte er sich um einen Vorstandsposten beworben.
"Alleinige sportliche Kompetenz" kann daher nur bedeuten, daß diese Kompetenz unter der Vorstandsebene angesiedelt ist (ebenso, wie beim Sportdirektor). Das ist auch zwingend notwendig, da der Vorstand die finanzielle Verantwortung trägt.
Deswegen war Toppi auch vernünftig genug, von vornherein auf Kooperation zu setzen und den FCK in den Mittelpunkt zu stellen, nicht persönliche Eitelkeiten.
Daß er sich hier über die Öffentlichkeit ins Spiel gebracht hat, war notwendig, sonst wäre mit absoluter Sicherheit nichts daraus geworden.
Bis jetzt hat er alles richtig gemacht. Aber jetzt geht´s im Grunde ja erst los. Ich laß mich überraschen.
Gruß
Mörserknecht
fidei defensor