Teufel82 hat geschrieben:@Echter Lautrer
Es wurde vereinbart das der Vetrag wenn er dann aufgelößt wird unter geltenden Arbeitsregeln beeendet wird, sprich kein von heut auf morgen.
Also unterstell mir hier nichts ich würde was neues erfinden
Hör bitte auf, hier die Pferde scheu zu machen:
1.) Falls Du 622 BGB meinen solltest - der gilt für
Kündigungen von Arbeitsverhältnissen
von Arbeitnehmern und benennt Kündigungsfristen.
Kuntz dürfte allerdings kein Arbeitnehmer iSd §622 sein sondern dürfte als leitender Angestellter einzustufen sein. Für die gelten ganz andere Regeln.
Außerdem geht es hier nicht um eine Kündigung (=einseitige Willenserklärung) sondern um eine
Vertragsauflösung, d.h. einen Vertrag, in dem beide Seiten Ihren Willen bekunden, auseinandergehen zu wollen.
2.) Für Auflösungsverträge gibt es eben (nahezu) keine "geltenden Arbeitsregeln" - da herrscht (fast) völlige Vertragsfreiheit. Es darf im Wesentlichen nur nicht eine Partei übers Ohr gehauen werden.
3.) Sowohl Altegoer als auch Kuntz legen sehr viel Wert darauf, daß über etwaige Vereinbarungen NICHTS bekannt wird - es ist ja noch nicht einmal bekannt, ob bereits ein Auflösungsvertrag unterschrieben ist! Und Du willst uns hier erzählen, daß Du weißt, was im Auflösungsvertrag steht? Dann mußt Du Altegoer sein. Kuntz bist Du nicht, denn der würde das bestimmt nicht hier posten. Und ist Altegoer nicht gerade 82 geworden?
Natürlich KÖNNTE man in so einem Vertrag die Vereinbarung "4Wochen zum Monatsende" oder ähnliches treffen - aber eine derartige Frist in einem
Auflösungsvertrag zu vereinbaren, ist eigentlich widersinnig, meinst Du nicht auch? Immerhin betonen beide Seiten, daß sie sich sehr schnell trennen wollen, warum sollten sie dann die Möglichkeit einer beiderseitig gewünschten schnellen Trennung nicht nutzen?
Es ist natürlich klar, daß eine gewisse Einarbeitung bzw. Geschäftsübergabe stattfinden muß, man sich da ein paar Tage Zeit lassen wird - gerne klärt man die Bedingungen eines solchen Vertrags vorab, unterschreibt ihn aber erst, wenn die Übergabe stattgefunden hat und die persönlichen Gegenstände schon gepackt sind, danach gibt man sich die Hand, wünscht sich "für den weiteren Lebensweg" alles Gute, geht auseinander und das wars dann.
Mach also bitte die Leser nicht ohne jeden Grund nervös. Sowas führt bloß nur wieder zu unnötigen Gerüchten und Mutmaßungen.
Warten wir die nächsten Tage ab.
Und vertrauen wir auf Nina Ruge: Alles wird gut !