jürgen.rische1998 hat geschrieben:2.6.1900 hat geschrieben:
Dazu gabs auch mal nen Artikel, das man diese Knöllchen nicht zahlen muss oder so ähnlich. Find den Artikel nicht mehr.
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In dem Fall hatte jemand geklagt und in soweit recht bekommen, dass Supermärkte nicht einfach private Dienste anheuern dürfen die dann Strafzettel verteilen. Die Dinger kann man also getrost ignorieren. Aber es liegt nach wie vor in der Hand des Betreibers, Autos die offentsichtlich nicht zum einkaufen dort stehen, abschleppen zu lassen. Allerdings passiert dies ja dann erstmal auf dessen Kosten. Weshalb das in der Praxis eh nicht passiert (in der Regel). Da aber eh Sonntag ist dürfte das ja egal sein, sofern der Parkplatz offen und nicht durch eine Schranke geschlossen ist.
Das stimmt so nicht ganz. Ich war selbst war selbst Betroffener und habe micht daher eingehend mit dem Thema befasst. Natürlich dürden die Eigentümer der Parkflächen per AGB-Aushang Verträge mit dem Beutzer Abschließen, aus denen sich dann die "Vertragsstrafe" i. H. v. 30,-EUR ergibt, abschließen. Das ist auch voll rechtsgültig. NUR: Der Vertrag kommt mit demjenigen zustande, der das Auto auf dem Parkplatz abestellt hat. Die Rechnung schickt ParkCoonrol allerdings an den Halter des KfZ. Dieser muss nicht zwingegnd derjenige sein, der das Auto auf den Parkplatz gefahren, also den Nutzungsvertrag abschlossen hat aus dem ParkControl die Vertragsstrafe herleitet.
Kurzum: Mit einfach zu sagen: "Ich zahle nicht, obwohl das Auto dort geparkt habe", wird man auch weiter nicht durchkommen! Ist man allerdings nicht Fahrer des Autos gewesen, kann man dies so mitteilen mit dem freundlichen Hinweis, man möge sich doch bitte an den Vertragspartner wenden (den man selbstvertändlich nicht benennen kann, weil das ganze ja schon ein paar Wochen her ist). Dann liegt es am Betreiber, zu beweisen war das Auto auf den Parkplatz gefahren hat.
Zum Thema Abschleppen: Auch sehr umstritten, ob das zulässig ist. Zumindes so lange das betreffende Geschäft geschlossen ist, ist es wohl unverhältnismäßig. Denn der Bestimmungsgemäße Gebrauch eines Parkpletzes ist es nunmal, ein Auto darauf abzustellen! Von daher wird das kein Eingentümer machen, weil die Gefahr zu groß ist am Ende auf den Abschleppkosten sitzen zu bleiben.
Doch genug OT: So langsam stellt sich dann doch dieses bestimmte Endspiel-Kribbeln ein

Unsre Herrn, wer sie auch seien, sehen unsre Zwietracht gern. Denn solang sie uns entzweien, bleiben sie doch unsre Herrn!