In jeden Vertrag, auch in jeden Leihvertrag, wird die sportärztliche Untersuchung zum Nachweis der Sporttauglichkeit dem aufnehmenden Verein "aufgehalst", auch oder gerade bei Wechseln um den 1.7. herum.Mac41 hat geschrieben: Ein kurzer Ausflug in die Regularien:
Nsor war ordnungsgemäß auf der Transferliste 10-13-14 am 28.06.gemeldet, mit Wechseldatum zum 1.07. dies macht der abgebende Verein mit den entsprechenden Unterlagen bei der dfl. Dazu gehört neben der "Kündigungsvereinbarung" (bei Leihen die Einwilligung des Spielers zum Wechsel) auch die gültige Spielerlizenz. Deren Bedingung ist nach §2 Abs. 4:
Nachweis der Sporttauglichkeit nach einer vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchung auf orthopädischem und kardiologisch-internistischem Gebiet und die Verpflichtung, jährlich zu Beginn eines jeden neuen Spieljahres und bei Transfers während eines Spieljahres für die Restlaufzeit der Saison die Sporttauglichkeit nachzuweisen, wobei der Nachweis der Sporttauglichkeit vom Verein oder der Kapitalgesellschaft, vom beauftragten Arzt und vom Spieler gemeinsam zu unterzeichnen ist.
Ob man nun juristisch den um Nsor herum kommt? Ich glaube nicht, dass es überhaupt soweit kommt.