ich bin stimmberechtigtes Mitglied, und werde wie hoffentlich viele auf der JHV gegen die Entlastung des Vorstands sowie einiger AR-Mitglieder stimmen.
Was mich zu Rossos Beitrag weiter vorn noch interessiert:
Nach welchen Kriterien entscheidet der Ehrenrat wer sich nach einer "Nichtentlastung" zur Wahl eines AR-Postens aufstellen lassen darf?
Rein hypothetische Frage da ich weiß das es bei uns nicht so ist: Könnte rein theoretisch ein "geklüngel" zwischen Mitgliedern des abgewählten Aufsichtsrats und des Ehrenrats dafür sorgen das aussichtsreiche Kandidaten nicht zur Wahl zugelassen werden um so die Chancen zur Wiederwahl eines "abgewählten" zu erhöhen?
Oder hab ich nur was falsch verstanden

Falls Kandidaten von DBB (Rosso, Thomas, Altmeister usw.) zur Wahl ständen, würde ich ihnen momentan (es gilt natürlich immer das sonst noch vorhandene Angebot zu sondieren) meine Stimme geben.
Viele die bei der Wahl anwesend sein werden können mit den Namen aber sicherlich nicht viel anfangen und werden sich, wie leider so oft in der Vergangenheit von einem Prof.- oder Dr.-Titel vor dem namen blenden lassen.
Hoffen wir das beste!