paulgeht hat geschrieben:
1) Ich kann nicht so ganz nachvollziehen (Satzung und andere Posts) wer jetzt alles genau die Kandidaten nominiert? Es gibt ein Anrecht von Vertretern aus Politik und Sponsoren, richtig?
Ja.
Eine Mitgliedschaft ist dem jeweiligen Oberbürgermeister der Stadt Kaiserslautern und eine weitere Mitgliedschaft im Aufsichtsrat dem für Sport zuständigen Fachminister der jeweiligen Landesregierung des Landes anzudienen, die für die Stadt Kaiserslautern zuständig ist. Lehnen der Oberbürgermeister und/oder der Fachminister das ihnen angediente Amt ab, so bleibt die Aufsichtsratsstelle unbesetzt. Die Formalien der Andienung hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates unverzüglich nach der Wahl der gewählten Aufsichtsratsmitglieder und der Konstituierung des Aufsichtsrates durchzuführen.
paulgeht hat geschrieben:2) Wer bestimmt die Mitglieder, wer sucht die sich aus? Werden die von außen "entsendet" und werden diese nochmal "legitimiert" oder müssen die als AR aktzeptiert werden?
Im Prinzip kann jeder, der unten stehende Kriterien erfüllt, in den AR gewählt werden.
In den Aufsichtsrat sollen nur Personen gewählt und demgemäß sollen auch nur Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen bzw. in den Aufsichtsrat bestellt werden, die aufgrund ihres beruflichen Werdeganges und ihrer persönlichen Einstellung zu den Zielen und Zwecken des Vereins fachlich und persönlich geeignet sind, die Aufgabe des Aufsichtsrates zu erfüllen.
In den Aufsichtsrat dürfen Personen nicht gewählt werden, soweit sie als Mitarbeiter oder Organmitglieder von Unternehmen tätig sind, die zu mehreren Lizenznehmern/Muttervereinen oder mit diesen verbundenen Unternehmen in wirtschaftlich erheblichem Umfang in vertraglichen Beziehungen im Bereich der Vermarktung einschließlich des Sponsorings oder des Spielbetriebes stehen. Ebenso dürfen Mitglieder von Geschäftsführungs- oder Kontrollorganen eines anderen Lizenznehmers keine Funktionen in Organen des Lizenznehmers übernehmen.
paulgeht hat geschrieben:3) Die Mitglieder haben die Möglichkeit zwei "eigene" Kandidaten mit einer 2/3 Mehrheit in den AR zu bekommen, richtig?:
Nein. Der
Aufsichtsrat kann durch 2/3-Mehrheit 2 zusätzliche AR-Mitglieder bestellen.
Grundsätzlich gilt: Alle AR-Mitglieder sind "Kandidaten", die durch die Mitgliederversammlung gewählt werden.
Der Aufsichtsrat kann bis zu zwei zusätzliche Mitglieder als weitere Mitglieder im Aufsichtsrat durch Wahl mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen bestellen.
paulgeht hat geschrieben:3) Wenn der AR angeblich alles einfach abnickt, warum ändern sie das dann nicht einfach? Also wieso erheben sie nicht einfach öfter Einspruch?
Weil der AR nicht in die aktive Geschäftspolitik des Vorstandes eingebunden ist, sondern lediglich "Bericht erstattet bekommt" über die Geschäftsergebnisse und die sportlichen Entwicklungen.
Der AR als Kontrollgremium kann zb "eingreifen" indem er die Geschäftszahlen bewertet und dem Vorstand "Grenzen setzt" und "Zustimmungspflichten" abtrotzt.
Als Beispiel: Transfers ab 20 Mio.€ Ablöse müssen erst vom AR genehmigt werden (Bayern München). Beim FCK dann eben entsprechend geringere Summe.
Gleiches Spiel bei Gehältern oder anderen Etat-Posten.
Grundsätzlich - der Vorstand führt den Verein, der AR kontrolliert den Vorstand und
muss (eigene Haftung) bei Fehlentwicklungen eingreifen.
paulgeht hat geschrieben:4) Inwieweit (und ich denke die Frage hängt mit allen anderen zusammen), kann der Vorstand die AR unter Druck setzen? Welche Mittel gibt es da?
Bleiben wir einfach beim FCK. Ein AR-Mitglied ist leichter zu finden als ein (guter) Vorstand. Siehe Jahre 1996-2008.
Ein (guter) Vorstand wird immer versuchen soviel Freiraum wie möglich zu bekommen um seine wirtschaftlichen und sportlichen Ziele zu verwirklichen. Der AR muss also den gesunden Mittelweg finden. Freiraum für den Vorstand, aber eine Grenze setzen, wenn es an die "Substanz" des Vereins geht. (siehe 1996-2008)
Da also ein (guter) Vorstand für den Verein wichtiger ist als der AR, kann ein (guter) Vorstand immer mit seinem Rücktritt drohen, falls seine Entscheidungen in Frage gestellt werden, oder sein "Freiraum" beschnitten werden soll.
Mit anderen Worten, solange sportlicher und wirtschaftlicher Erfolg "da" ist, wird der Vorstand immer am längeren Hebel sitzen, wenn er gewisse Entscheidungen (mit Genehmigungspflicht durch den AR) "durchdrücken" will.
Ist der Erfolg nicht mehr da - passiert das was in Hamburg passiert ist. (Hoffmann, Kraus)
paulgeht hat geschrieben:5) Wieso muss der AR nicht ständig mit neun Leuten besetzt sein?
Der Aufsichtsrat besteht aus
höchstens neun Mitgliedern.