Postleitzahlen-Strafe im Stadion
Kein Eintritt unter dieser Nummer
Stellen Sie sich vor, es ist Fußball, und Sie kommen nicht rein - weil Sie in einem bestimmten Postleitzahlengebiet wohnen oder geboren wurden. Passiert ist das am Wochenende beim Drittligisten Wehen. Mit dem Segen des DFB. Ein Anwalt rät den Betroffenen zum Gang vor Gericht.
Jürgen Tempel ist sauer. Der 53-Jährige wollte am vergangenen Wochenende das Drittliga-Spitzenspiel zwischen Wehen Wiesbaden und dem FC Hansa Rostock besuchen. Gemeinsam mit seinem zehnjährigen Sohn, der in der Jugend des hessischen Clubs spielt. Doch der Vater durfte nicht ins Stadion - weil Herr Tempel im "falschen" Postleitzahlengebiet geboren ist. Oder anders gesagt: Weil Rostocker Fans in Dresden randaliert haben, darf ein Familienvater, der in Sachsen geboren ist und in Hessen wohnt, in Wiesbaden nicht ins Stadion.
So zumindest hatten es der DFB und der SV Wehen Wiesbaden beschlossen. Anlass waren Ausschreitungen von Rostocker Hooligans beim Auswärtsspiel im Oktober in Dresden (2:2). Der DFB hatte Hansa Rostock als "Wiederholungstäter" anschließend die Auflage erteilt, die beiden folgenden Auswärtsspiele beim SV Sandhausen und beim SV Wehen Wiesbaden ohne seine Fans zu bestreiten. Um diese Maßnahme umzusetzen, dachte sich der SV Wehen ein besonderes System aus. Demnach sollten Fans, die außerhalb der Postleitzahlenbereiche 60 bis 65, 55, 56 und 34 bis 36 wohnen oder dort geboren sind, keinen Zutritt in die Arena erhalten. Also hätten auch Fans beispielsweise aus Bremen, Stuttgart oder München nicht kommen dürfen.
Und genau hier fängt das Problem von Jürgen Tempel an. "Mein deutscher Personalausweis legt offen, dass ich vor 53 Jahren in Bischofswerda in Sachsen geboren wurde", so Tempel. "Das Sicherheitspersonal am Stadioneingang belehrte mich, dass meine Herkunft, respektive meine Geburt in Sachsen, auf Weisung des DFB einen Zugang zum Stadion und damit zum heutigen Spiel unserer Wehener Mannschaft nicht zuließe." Auch sein Hinweis, er würde ja in dem "richtigen" Postleitzahlengebiet wohnen, konnte die Ordnungskräfte, die mit elektronischen Geräte die Postleitzahlen der im Personalausweis angegebenen Orte ermittelten, nicht überzeugen.
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Quelle und vollständiger Artikel: http://www.spiegel.de/sport/fussball/0, ... 81,00.html
Persönlicher Kommentar: Wieder einmal eine typische Umsetzung einer DFB Anordnung.