Also wenn ich das richtig verstehe, hängt das schon mit der Bereitstellung von "Sitzmögichkeiten" oder (Steh-)Tischen zusammen. Eine Ware die im Grunde 7% Steuer beinhaltet mutiert, durch die Bereitstellung eines Stehtisches, zu einer 19% Dienstleistungsbehafteten Ware. Ich suche gerade die Grundlage für das Thema.Betzedino hat geschrieben:Dieses Gesetz gibt es schon immer,darunter leidet die Gastronomie schon seit Jahrzehnten.Auf allem, was vor Ort verzehrt wird, zahlt der Gastronom 19% Umsatzsteuer, was über die Strasse verkauft wird, wird mit 7% besteuert.Das hängt aber nicht mit der Bdienung zusammen, sondern mit der regelung für Grundnahrungsmittel.
@Paul
WKV hatte eingangs geschrieben, dass die Regelung der Tische/Bänke mit Ausnahme der Nord gilt. Dort ist also nach wie vor Weinfeststimmung. Die Jungs in der Süd wird das hart treffen. Daneben die Stehtische in der West.
Edit: OK - hier die Grundlage mit Erläuterung des BMF