
Das ist ein anderes Thema. Da geb ich dir Recht. Aber ... VIAGOGO ist Betze-Partner, sprich die sponsern unseren Verein. Und war es nicht immer so, dass wer zahlt bestimmen darf?Westkurvenveteran hat geschrieben:Und ist es nicht trotzdem so, das Viagogo ein gewisses Kontigent bekommt zum Verkauf ?
Ich finde das einen Schlag ins Gesicht eines jeden Fans. Sorry, aber für Tickets zum 10fachen Preis, vom Verein geduldet, eine schreiende Schande. Wenn du das Ticket bei EBAY vercheckst, auch nur zum gleichen Preis, hast du den Anwalt an der Backe !
Auch das ist nicht ganz richtig. Ja Viagogo bekomt für jedes Spiel ein gewisses Kontigent an Karten wleche Sie verkaufen dürfen (sind eben auch werbepartner). Allerdings nur einem mit dem Verein abgestimmten preislichne Rahmen. Wenn da Tickets jetzt zu völlig überteuerte Preisen angeboten werden sind das in der Regel private Anbieter (die vorher eben auf E-Bay vertickt haben). Und wie immer bei solchen Sachen es wird niemand zum kaufen gezwungen. Wer zu solchen Preisen kauft braucht sich dann auch nicht über die Preise zu beschweren oder darauf hoffen das sich an Ihnen was ändert.Westkurvenveteran hat geschrieben:Und ist es nicht trotzdem so, das Viagogo ein gewisses Kontigent bekommt zum Verkauf ?
Ich finde das einen Schlag ins Gesicht eines jeden Fans. Sorry, aber für Tickets zum 10fachen Preis, vom Verein geduldet, eine schreiende Schande. Wenn du das Ticket bei EBAY vercheckst, auch nur zum gleichen Preis, hast du den Anwalt an der Backe !
Siehe meine Ergänzung.Westkurvenveteran hat geschrieben:Nur ein Teil der Wahrheit, Lestat.
Wenn ich in meinen allgemeinen Ticketingbedingungen stehen habe, das der Weiterverkauf via Internetbörsen verboten ist, dann ist sie das für alle Internetbörsen.
Für mich ist das Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Denn ich möchte wetten, von den Erlösen wird nur der aller, aller geringste Teil versteuert.
Aber ich hab das Gefühl, und das mißfällt mir, das zum Erlös von Gewinnen auf dem Betzenberg alles recht ist. Von Streichung von Rabatten, bis hin zu Erhöhung von Ticketpreisen um moderate 10-25%...
... und dem Anheben der Preise für Trikots um 10% ...Westkurvenveteran hat geschrieben:Nur ein Teil der Wahrheit, Lestat.
Wenn ich in meinen allgemeinen Ticketingbedingungen stehen habe, das der Weiterverkauf via Internetbörsen verboten ist, dann ist sie das für alle Internetbörsen.
Für mich ist das Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Denn ich möchte wetten, von den Erlösen wird nur der aller, aller geringste Teil versteuert.
Aber ich hab das Gefühl, und das mißfällt mir, das zum Erlös von Gewinnen auf dem Betzenberg alles recht ist. Von Streichung von Rabatten, bis hin zu Erhöhung von Ticketpreisen um moderate 10-25%...
Hm, jetzt hast du ergänt ... Also 8.2.b gibt es da nicht. Ich denke du meinst 7.b - oder hast du andere ATGB?Allgemeine Ticket Geschäftsbedingungn hat geschrieben:7. Weitergabe der Tickets
Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Stadionbesuch, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu über- höhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Mannschaften wäh- rend eines Fußballspiels liegt es im Interesse des Clubs und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.
Der Verkauf der Tickets erfolgt daher ausschließlich zur privaten Nutzung. Dem Ticketinhaber ist es insbesondere untersagt,
a) Tickets bei Internetauktionshäusern zum Verkauf anzubieten; b) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Club
gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern; c) im Rahmen einer privaten Weitergabe die Tickets zu einem höheren Preis als den, der
auf den Tickets angegeben ist, zu veräußern; d) Tickets an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von
Fußballspielen ausgeschlossen wurden; e) Tickets an Anhänger von Gast-Vereinen weiterzugeben; f) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Club zu
Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden.
Auf Verlangen des Clubs ist der Kunde im Falle einer Weitergabe des Tickets dazu verpflichtet, Name, Anschrift und Geburtsdatum des neuen Ticketbesitzers mitzuteilen.
Wird ein Ticket für die vorgenannten unzulässigen Zwecke verwendet oder verstößt der Ticketinhaber in sonstiger Weise gegen diese ATGB, so wird das Ticket ungültig. Der Club ist in diesem Fall berechtigt, das Ticket – auch elektronisch – zu sperren und dem Besitzer des Tickets entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen.
Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Untersagungen kann der Club von dem Kunden zudem die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der Club das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschlie- ßen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
Auch hier nochmal der Hinweis das das dann eben private Anbieter sind die bis jetzt bei E-Bay vetickt haben. Das ist mit Sicherheit nicht toll. Der FCK steht da aber bisher auf dem Standpunkt das niemand gezwungen wird zu solchen Preisen zu kaufen.Westkurvenveteran hat geschrieben:.....
Aber authorisiert ? Wenn Ticket zu 10fach überhöhten Preisen vertickt werden, dürfte das zumindest auch den Anfangsverdacht der Wucherei erfüllen.....wenn die Tickets nicht vorher im freien Verkauf waren.
.....
Bei mit Stand Mai 2010 (das dürften wohl die aktuellsten sein) gibt es den Punkt 8.2.b.JochenG hat geschrieben:Hm, jetzt hast du ergänt ... Also 8.2.b gibt es da nicht. Ich denke du meinst 7.b - oder hast du andere ATGB?
Interessant - wo gibt es die?Lestat hat geschrieben:Bei mit Stand Mai 2010 (das dürften wohl die aktuellsten sein) gibt es den Punkt 8.2.b.
Tja wie bin ich an die gekommen???JochenG hat geschrieben:Interessant - wo gibt es die?Lestat hat geschrieben:Bei mit Stand Mai 2010 (das dürften wohl die aktuellsten sein) gibt es den Punkt 8.2.b.
Mein Post bezieht sich auf die ATGB vom Ticketshop - URL: http://www.fck-ticketshop.de/ticketing/ ... fbogen.pdf
Toll, dass es mehrere Fassungen beim Verein gibt.
Das ist ja dann auch Klasse. Die ATGB im Online-Shop weichen dann von der gedruckten Form ab. Wenn ich also Tickets Online kaufe gelten andere Bedingungen, da ich ja denen im Online-Shop zustimme.Lestat hat geschrieben:Tja wie bin ich an die gekommen???JochenG hat geschrieben: Interessant - wo gibt es die?
Mein Post bezieht sich auf die ATGB vom Ticketshop - URL: http://www.fck-ticketshop.de/ticketing/ ... fbogen.pdf
Toll, dass es mehrere Fassungen beim Verein gibt.
Die können eigentlich nur bei der Reservierung der Dauerkarte dabei gewesen sein.
Nein, Lestat meint beim Anschreiben wegen der DK. Da waren ATGB dabei, das stimmt. Dass die aber andere Bedingungen hat, als die im Online Shop ist mal wieder ... nun ja, FCK halt.Westkurvenveteran hat geschrieben:dort war keine dabei, zumindest nicht als Email. Ich hab gerade nachgesehen.
Tja da sollte dann vielleicht mal jemand Bescheid sagen. Proffesionell wirkt das nicht wirklich.JochenG hat geschrieben:Das ist ja dann auch Klasse. Die ATGB im Online-Shop weichen dann von der gedruckten Form ab. Wenn ich also Tickets Online kaufe gelten andere Bedingungen, da ich ja denen im Online-Shop zustimme.Lestat hat geschrieben: Tja wie bin ich an die gekommen???
Die können eigentlich nur bei der Reservierung der Dauerkarte dabei gewesen sein.
Und die von der DK habe ich leider im Büro liegen, also Sorry.
Da hast du natürlich recht.JochenG hat geschrieben:Also dass im Online-Ticketshop ATGB stehen sollte doch wohl dem verantwortlichen Mitarbeiter beim FCK bekannt sein. Wenn diese ATGB geändert werden, wieso muss ein "dummer Fan" den Verein darauf hinweisen? Wir sind doch sonst auch zu dumm für die hohe Intelligenz auf dem Berg - oder war das jetzt die Intelligenz auf dem hohen Berg?
Egal, die ATGB werden sicherlich in den kommenden Tagen ausgetauscht. Danke schon mal dafür
Jetzt haben hoffentlich alle verstanden wofür man FG braucht, ........Weiterentwicklung........Lestat hat geschrieben:Da hast du natürlich recht.JochenG hat geschrieben:Also dass im Online-Ticketshop ATGB stehen sollte doch wohl dem verantwortlichen Mitarbeiter beim FCK bekannt sein. Wenn diese ATGB geändert werden, wieso muss ein "dummer Fan" den Verein darauf hinweisen? Wir sind doch sonst auch zu dumm für die hohe Intelligenz auf dem Berg - oder war das jetzt die Intelligenz auf dem hohen Berg?
Egal, die ATGB werden sicherlich in den kommenden Tagen ausgetauscht. Danke schon mal dafür![]()
Interessant auf der Homepage des FCK sind die aktuellen ATGB ausgewiesen.
http://www.fck.de/de/tickets/einzeltick ... st[0]=atgb
Da scheint man schneller geschaltet zu haben. Beim Ticketing hat es wohl noch keiner gemerkt.
Na ja, da sollte aber auch noch mal jemand "Korrektur" lesen - ist ja überhaupt nicht mehr strukturiert, nachdem es per Copy&Paste ins Typo3 übernommen wurde. Daneben sind noch echte "Böcke" drin.Lestat hat geschrieben:Da hast du natürlich recht.JochenG hat geschrieben:Also dass im Online-Ticketshop ATGB stehen sollte doch wohl dem verantwortlichen Mitarbeiter beim FCK bekannt sein. Wenn diese ATGB geändert werden, wieso muss ein "dummer Fan" den Verein darauf hinweisen? Wir sind doch sonst auch zu dumm für die hohe Intelligenz auf dem Berg - oder war das jetzt die Intelligenz auf dem hohen Berg?
Egal, die ATGB werden sicherlich in den kommenden Tagen ausgetauscht. Danke schon mal dafür![]()
Interessant auf der Homepage des FCK sind die aktuellen ATGB ausgewiesen.
http://www.fck.de/de/tickets/einzeltick ... st[0]=atgb
Da scheint man schneller geschaltet zu haben. Beim Ticketing hat es wohl noch keiner gemerkt.
Teuerer Posten ... und sicherlich ist Fritz Grünewalt dafür "überqualifiziert"Seit1969 hat geschrieben:Jetzt haben hoffentlich alle verstanden wofür man FG braucht, ........Weiterentwicklung........
Nein das nicht, aber das Beispiel zeigt nur wo es im Großen mangelt.JochenG hat geschrieben:Teuerer Posten ... und sicherlich ist Fritz Grünewalt dafür "überqualifiziert"Seit1969 hat geschrieben:Jetzt haben hoffentlich alle verstanden wofür man FG braucht, ........Weiterentwicklung........
Ich habe mal in einer Firma gearbeitet, da war unser kaufmännischer Geschäftsführer der am besten bezahlte Parkplatzwächter, der hat den ganzen Tag aus dem Fenster gestarrt und Falschparker angebäfft. Sonst hatte der nix drauf. Meinst jetzt nicht, dass unser neues Vorstandsmitglied die Böcke im Internetangebot des Vereins suchen soll, oder? Wofür haben wir denn noch den Rest des Organigramms???