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Jungunternehmer Fritz Grünewalt neuer FCK-Vorstand? (Der Betze brennt)

Neuigkeiten und Pressemeldungen zum 1. FC Kaiserslautern.
derLeibhaftige
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Beitrag von derLeibhaftige »

§ 26 BGB trifft keine regelung über die zusammensetzung des vorstandes. die zusammensetzung wird richtigerweise durch satzung bestimmt. im zweifel (das folgt aus § 28 I 2 BGB) besteht der vorstand aus einer person, wenn die satzung insoweit keine vorschrift enthält.

Art. 13 I 1 regelt: "Der Vorstand besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden und bis zu vier weiteren Mitgliedern."
:arrow: einen Vorstandsvorsitzenden kann es denklogisch nur beim mehrgliedrigen Vorstand geben; also VV plus mindestens ein und bis zu vier mitglieder

Art. 13 III 1 2. HS: "wobei je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt sind."
:arrow: dadurch wird, wie richtig angemerkt, nur die vertretungsmacht dahingehend beschränkt, dass lediglich zwei vorstände gemeinschaftlich den verein vertreten können. da einer allein es folglich nicht kann, kann man schließen, dass wir zwei vortstände brauchen.

bitte korrigiert mich, wenn ich jetzt etwas falsches geschrieben habe!
"Kaum ein deutscher Verein ist derart identitätsstiftend für eine Region wie der 1. FC Kaiserslautern. Dessen Stadion haben die Einwohner auf dem Betzenberg erbaut, es erinnert an eine Burg, die die Stadt beschützt und in die die Bürger flüchten können." (Spiegel Online)
JochenG

Beitrag von JochenG »

derLeibhaftige hat geschrieben:bitte korrigiert mich, wenn ich jetzt etwas falsches geschrieben habe!

Ach ja, das genau ist ja das Problem. Ob es falsch ist oder nicht - sagt dir gleich das Licht - hm, nee, das war was anderes :)

OK, dass es einen Vorstandsvorsitzenden gibt, ist logisch, bedingt aber nicht unbedingt mindestens zwei. Ja, schon klar, die deutsche Sprache denkt so, aber Gesetze bzw. Satzungen und deutsche Sprache ... müssen nicht auf der gleichen Logik liegen.

Die Vertretungsbefugbnis wird geregelt, falls mehr als ein Vorstandsmitglied existiert, ansonsten ist alleinvertretungsberechtigt gegeben. Ja, widerspricht in der Logik dem vorgenannten, da dort nicht interpretiert wird, hier aber schon.

Die Satzung ist eine grausame Zusammenkopierei von verschiedenen Epochen. Da liegen so viele Formulierungen im Argen, dass es Zeit wird eine neue Satzung zu schreiben.

Also ich lese nirgends explizit, dass es mindestens zwei Vorstandsmitglieder geben muss. Ich lese sehr wohl, dass wenn es zwei oder mehr Vorstände gibt, je zwei gemeinsam den Verein vertreten - also keine Alleinvertretungsberechtigung für den Vorstandsvorsitzenden besteht.

Im übrigen darf man die Satzung, meiner Ansicht nach, sowieso nicht wörtlich nehmen. Da gäbe es an der einen oder anderen Stelle schon Probleme.
Insbesondere Art 14.2, Art 16.6 werden - zumindest was 16.6 betrifft - regelmässig vernachlässigt.
Bingo
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Beitrag von Bingo »

Ich hätt da mal ne Frage ?

Was machte Herr Dr. Ohliger eigentlich hauptberuflich, wenn er so ganz nebenbei die Finanzen des FCK ehrenamtlich ( also umsonst ) in Ordnung bringen konnte ?
Waren mit seiner Arbeit nicht alle zufrieden, oder hat er in die Kasse gegriffen ? :lol:
Wäre es nicht sinnvoller gewesen dem Mann den Posten des Finanzvorstandes anzubieten ( bezahlt natürlich ) anstatt über einen neuen Mann zu diskutieren ? Noch dazu über einen der seine Fähigkeiten im Finanzmanagment erst einmal beweisen muß.
Ist Dr. Ohliger dem SK zu unbequem, oder zu mächtig geworden ?
An der fachlichen ( Finanz ) Kompetenz des Herrn O. kann es wohl nicht gelegen haben; denn in diesem Metier dürfte He. O. unserem VV doch haushoch überlegen sein ?! :nachdenklich:
SEAN
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Beitrag von SEAN »

Irgendwie hab ich das gefühl, das einzige, was wir wissen ist, das wir nix wissen. Außer das, was im Kicker gestanden hat.
Gruß SEAN
Scheint die Sonne so warm, trag ich Papier unterm Arm,
scheint die Sonne so heiß, setz ich mich hin und.........
Mac41
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Beitrag von Mac41 »

@JochenG

Das wollte ich eigentlich auch so ähnlich ausdrücken, traute mich aber nicht so viel zu schreiben. :oops:
Danke für die Klarstellung
Hasta la Victoria - siempre!
derLeibhaftige
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Beitrag von derLeibhaftige »

@JochenG

tut mir leid, aber das überzeugt mich nicht.

die satzung muss ich in erster linie nach dem wortlaut auslegen. hätte man gewollt, dass der vorstand aus einem bis fünf mitgliedern bestehen kann, hätte man auch dementsprechend formulieren können, dass er "aus bis zu fünf mitgliedern" besteht. hier hat man aber formuliert, dass er aus einem vorstandsvorsitzenden und bis zu vier weiteren mitglieder besteht. die satzung setzt hier meiner meinung nach zwei mitglieder voraus.
auch Art. 13 II 1 ("Der Vorstandsvorsitzende und die übrigen Mitglieder des Vorstandes werden vom Aufsichtsrat ernannt und ggf. entlassen.") spricht vom wortlaut für mindestens zwei mitglieder. sonst hätte man auch schlicht formulieren können "die mitglieder des vorstandes" oder noch schlichter "der vorstand".
auf Art.13 III bin ich oben schon eingegangen. hätte man die gemeinschaftliche vertretung nur für den fall eines mehrgliedrigen vorstands regeln wollen, hätte man das wiederum entsprechend formulieren können.
die gesamtschau von art. 13 spricht für mich eine andere sprache.

ps. ich meine mich auch erinnern zu können (das ist jetzt aber wirklich sehr vage), dass jäggi aus diesem grund damals nach seinem rücktritt kommissarisch noch im amt blieb.
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Rheinteufel2222
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Beitrag von Rheinteufel2222 »

Art. 13 Abs. 3 der Satzung
"Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB, wobei je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt sind. Die wechselseitige Bevollmächtigung ist ausgeschlossen."


Ich denke auch, das ist eindeutig. Jedes Rechtsgeschäft und jede Willenserklärung des FCK benötigt mindestens zwei Unterschriften von Vorstandsmitgliedern, sonst ist sie unwirksam. Anders läßt sich das nicht verstehen. Das erklärt ja auch, warum Ohlinger noch so lange weitermacht, bis wir einen neuen zweiten Vorstand haben. Wir wären sonst effektiv lahmgelegt.
- Frosch Walter -
megafrog
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Beitrag von megafrog »

Nach dem ich jetzt die letzten Seiten hier durchgelesen habe, stelle ich fest: Der richtige Zeitpunkt hier aufzuhören ist verpasst.
Trotzdem, eine sehr erfrischende und tolle Diskussion. Lassen wir mal alle persönlichen Anfeindungen heraus, so ist doch einiges erreicht worden.
Der Rachefeldzug eines der Enterbten ist gestoppt, die Presse hat das nicht aufgegriffen, auch oder gerade weil hier nicht brutto gleich netto ist, jeder ein bisschen was weiß, und das Ganze irgendwann ein Bild ergibt.
Als quasi Neuuser steht mir das vielleicht nicht zu, aber doch möchte ich darauf hinweisen, daß Informationen in vernetzten Kreisen eine gar eigenwillige Dynamik entwickeln. Da spielen Eigeninteressen eine erhebliche Rolle, bevor man sichs versieht ist man instrumentalisiert. Das nur als Randnotiz, dieser Thread ist wirklich ein Highlight, ich bin weiter dabei.
JochenG

Beitrag von JochenG »

@derLeibhaftige
Also ich gebe hier nicht vor, der Haus- und Hofjurist zu sein und die Satzung hier bis ins kleinste interpretieren zu können oder gar zu beherrschen, insbesondere da die Satzung, wie bereits angemerkt, sowieso ein einziges Chaos ist.

Aber :D
Artikel 13 - Satzung FCK hat geschrieben:(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden und bis zu vier weiteren Mitgliedern. Mindestens ein Mitglied des Vorstandes hat sich schwerpunktmäßig um die Abteilungen zu kümmern, die Fußballsport nicht betreiben; das Nähere ist in der Geschäftsordnung des Vorstandes zu regeln.

"bis zu vier". Nach meiner Logik bedeutet das, <=4 - was, rein mathematisch betrachtet, auch 0 bedeuten kann. Genau hier ist es eben ungenau.
Artikel 13 - Satzung FCK hat geschrieben:(2) Der Vorstandsvorsitzende und die übrigen Mitglieder des Vorstandes werden vom Aufsichtsrat ernannt und ggf. entlassen. Der Aufsichtsrat hat auch festzulegen, ob und inwieweit die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder hauptamtlich oder ehrenamtlich zu erfolgen hat.

Von der Logik her ergibt sich daraus nicht automatisch die Zahl 2. Es kann, aber muss nicht.
Artikel 13 - Satzung FCK hat geschrieben:(3) Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB, wobei je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt sind. Die wechselseitige Bevollmächtigung ist ausgeschlosse

Der Vorstand vertritt den Verein. Je zwei Vorstandsmitglieder bedeutet nicht zwangsläufig immer zwei.

Und was Jäggi betrifft, hatte der Ahnung? :D

Nein, im Ernst, der Artikel 13 ist, aus meiner Sicht, viel zu schwammig definiert. Wäre das meine Satzung bzw. mein Gesellschaftervertrag, ich hätte dem Notar das Teil um die Ohren gehauen und ihn nochmals in Klausur mit sich selbst geschickt.
Eine Satzung hat einfach, klar und prägnant zu sein. Gerade bei einem Verein, nur dann kann sie verstanden werden.
Ich war bis heute mittag auch der Meinung, dass wir zwei Vorstände brauchen, nur weil es "immer so gesagt wurde". Aber was immer so gesagt wurde, schon immer so gemacht wurde und was irgendwo geschrieben steht, dazwischen sollte man versuchen zu unterscheiden.

Noch mal, ich bin selbst nicht sicher und ich denke auch, dass sich im Verein keiner wirklich sicher ist. Es wird also Zeit, das Thema Satzung noch einmal anzugehen. Bis dahin "hoffen" wir mal, dass die Interpretation "wir brauchen zwei Vorstände" tatsächlich stimmt.


@Bingo
Böse Fragen, bitte nicht mehr stellen :teufel2:
Rückkorb
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Beitrag von Rückkorb »

@JochenG und Leibhaftiger

Ich (als Jurist) sehe das so, dass wir einen Vorsitzenden bereits qua Vereinsrecht wie auch gemäß der Satzung brauchen, nicht jedoch mehr.

Die Möglichkeiten bestehen von 1 bis 5.

Es benennt der AR.

Zwei sind zur Vertretung berechtigt, und wenn es nur einen gibt, ist es eben der.
Auch das kann ein Rückkorb noch aufladen.
Paul
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Beitrag von Paul »

Ich bin kein Jurist, aber entgegen Jochens Meinung finde ich ebenfalls die zitierten Satzungs-Artikel eindeutig - im logisch-mathematischen Sinne sowieso.

Deshalb kann ich nicht sehen, warum es anders als von Rückkorb geschrieben sein sollte!
Nur im Pälzer Bode hänn moi Haxe richdich Halt!
unzerstörbar - NUR der F C K
JochenG

Beitrag von JochenG »

@Rückkorb

Danke für die Klärung.
Mac41
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Beitrag von Mac41 »

Paul hat geschrieben:Ich bin kein Jurist, aber entgegen Jochens Meinung finde ich ebenfalls die zitierten Satzungs-Artikel eindeutig - im logisch-mathematischen Sinne sowieso.

Deshalb kann ich nicht sehen, warum es anders als von Rückkorb geschrieben sein sollte!


Sorry Paul,
Rückkorb sagt, wie Jochen oder ich, einer oder mehr.
Bei mehr, sind 2 vertretungsberechtigt, abweichend vom Vereinsrecht, das, falls es nicht wie beim FCK geregelt, alle zusammen vorschreibt.
Wenn es mehr als einen gibt, dann muss ein Vorsitzender bestimmt werden, der bei Stimmengleichheit eine weitere Stimme hat.

Juristisch ist nicht immer logisch oder gerecht, aber Gesetz!
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derLeibhaftige
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Beitrag von derLeibhaftige »

:shock: da hab ich ja ungewollt was losgetreten.

wie oben schon geschrieben, lass ich mich wirklich gerne korrigieren, da ich wahrlich kein fachmann auf dem gebiet des vereinsrechts bin. leider kann mich auch rückkorb noch nicht vollends überzeugen, ohne ihm fachlich zu nahe treten zu wollen.

Rückkorb hat geschrieben:@JochenG und Leibhaftiger

Ich (als Jurist) sehe das so, dass wir einen Vorsitzenden bereits qua Vereinsrecht wie auch gemäß der Satzung brauchen, nicht jedoch mehr.


du meinst einen "vorstand" (im sinne einer person) statt "vorsitzenden", oder?

nach vereinsrecht kann der notwendige vostand auch lediglich aus einer person bestehen. danach ist also die mindestzahl 1. das gesetzt verlangt ja nur die existent eines vorstands (im sinne des organs). soweit also übereinstimung

die genaue zusammensetzung des vorstandes wird allerdings durch die satzung festgelegt und in dieser kann dann eine mindestzahl und/oder höchstzahl geregelt sein.

höchstzahl ist klar, sind bei uns maximal fünf.

nach meiner meinung ist gemäß dem wortlaut der satzung aber auch eine mindestzahl von 2 geregelt. das organ vorstand besteht nach art. 13 I 1 aus dem vorstandsvorsitzenden und bis zu vier weiteren mitgliedern. einen vorsitzenden kann es, wie oben erwähnt, nach meinem verständnis nur bei mindestens zwei vorstandsmitgliedern geben.

im übrigen macht auch art. 13 I 2 nur bei einem aus mindestens zwei mitgliedern bestehenden vorstand sinn.
"Mindestens ein Mitglied des Vorstandes hat sich schwerpunktmäßig um die Abteilungen zu kümmern, die Fußballsport nicht betreiben;"
da wir in erster linie ein fußballverein sind, würde dieser satz bei nur einem vorstandsmitglied vollkommen leerlaufen. laut dem wortlaut muss sich aber mindestens einer um baskettball, leichtathletik, boxen und co. schwerpunktmäßig kümmern.

wie so oft bei rechtsfragen, gibts mal wieder mehrere meinungen und viel verwirrung.

@rückkorb
wie gesagt, ich will in keinster weise deine fachkunde bezweifeln, aber ich bin einfach anderer (vielleicht falscher) auffassung
"Kaum ein deutscher Verein ist derart identitätsstiftend für eine Region wie der 1. FC Kaiserslautern. Dessen Stadion haben die Einwohner auf dem Betzenberg erbaut, es erinnert an eine Burg, die die Stadt beschützt und in die die Bürger flüchten können." (Spiegel Online)
dem fritz seine erben
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Beitrag von dem fritz seine erben »

Und noch eine ergänzende Frage:

Artikel 13 - Satzung FCK hat geschrieben:(3) Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB, wobei je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt sind. Die wechselseitige Bevollmächtigung ist ausgeschlossen.


Heisst das in der Praxis, dass SK seine Rechtsgeschäfte als Vorstandsvorsitzender doppelt unterschreibt? Bild Hat er also sich selbst noch nebenher laufen (ganz im Sinne von Me, Myself and I?)
Ich mein, so viel wie der macht, würde mich das nicht wundern?! Bild
JochenG

Beitrag von JochenG »

dem fritz seine erben hat geschrieben:Und noch eine ergänzende Frage:

Artikel 13 - Satzung FCK hat geschrieben:(3) Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB, wobei je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt sind. Die wechselseitige Bevollmächtigung ist ausgeschlossen.


Heisst das in der Praxis, dass SK seine Rechtsgeschäfte als Vorstandsvorsitzender doppelt unterschreibt? Bild Hat er also sich selbst noch nebenher laufen (ganz im Sinne von Me, Myself and I?)
Ich mein, so viel wie der macht, würde mich das nicht wundern?! Bild


Öhm, warum verstehe ich deine Frage jetzt nicht?
dem fritz seine erben
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Beitrag von dem fritz seine erben »

Die Frage zielte darauf, dass beim Weggang von Dr. Ohlinger nur SK als Vorstand vorhanden ist. Wird also z.B. jemand fest eingestellt, ohne einen Vorstandsposten zu bekleiden :wink: , haben wir einen Vorstand, der gleichzeitig Vorsitzender ist.
So wie ich die Diskussion vorher verstanden habe, wird das wohl als satzungskonform angesehen.
Da derLeibhaftige vorhin in diese Richtung ebenfalls eine Frage hatte, habe ich das mal ergänzt. In dem zitierten Paragraphen geht es ja um eine doppelte Vertretung des Vereins. Die kann ja wohl nicht von einer Person ausgeführt werden. Oder doch???
Satanische Ferse
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Beitrag von Satanische Ferse »

Satzung hin, Satzung her - die Erweiterung der Vorstandsebene wird momentan gerade angedacht und wohl auch umgesetzt werden.

Problematisch erscheint mir der Aspekt, dass wir innerhalb der FCK-Belegschaft zu viele Leute haben, die beim Thema Marketing die Hand heben, im Endeffekt hinten aber nichts richtiges raus kommt.

Der Laden scheint unstrukturiert, die Kompetenzen anscheinend über verschiedenste Ebenen verteilt und dazu noch die Sportfive-Klamotte am Hals. Insgesamt ein sehr unbefriedigender Zustand.

Damit die Roten Teufel in ihrer Einmaligkeit wieder kampagnenfähig werden, benötigen wir in der Tat dringendst einer kreativen Kraft, die die ganze Chose mal ordnet und kräftig durchstrukturiert. Eine frische Brise aus Südwest für ein klares Profil.

Andererseits hängen uns die Finanzen als Damoklesschwert wie Blei an den Beinen, so dass es auch unbedingt einer versierten und pfiffigen Fachkraft bedarf, um das schlingernde Schiff für die Zukunft auf festem Kurs zu halten. Hoffentlich finden unsere Verantwortlichen da eine allseits befriedigende Lösung. Überlebensnotwendig!!

Wo jetzt auch noch die Satzungsspechte den Thread erobert haben, gehe ich davon aus, dass uns dieser Thread noch einige Zeit erhalten bleibt. Willy Brandt prägte einst den Satz: "Von diesem Land darf nie wieder ein Krieg ausgehen. Der Kabarettist Wolfgang Neuß nahm den Faden (bewußtseins-)erweiternd auf, indem er proklamierte: "In diesem Land darf nie mehr ein Joint ausgehen". Auf unsere Zusammenhänge gemünzt füge ich die Forderung hinzu: "Bei dbb darf dieser Thread niemals geschlossen werden". :D

Die unterschiedlichen, sowohl einträglichen wie unterhaltsamen Beiträge, sind darüber hinaus auch in ihrer Nachhaltigkeit so lesenswert, dass sie unausweichlich von Zeit zu Zeit aufs Neue eingesehen und frequentiert werden müssen. Das hohe Niveau und die zuweilen eingeschlagenen verschlungenen Pfade und kniffligen Blickwinkel bedingen der anschließenden Beschäftigung. Man kann schließlich nicht alles auf Anhieb verstehen. :?:

Jedenfalls birgt dieser Thread jegliche Ingredienzien eines packenden und
instruktiven Bestsellerromans in sich. Mit allen Höhen und Tiefen. Für Außenstehende der reinste Satanismus... Aber - wer mit dem Teufel essen will, der muss einen langen Löffel haben. :teufel2:

So beispielsweise die positionsbeladenen Entwürfe eines energischen Raubfisches und seiner Entwicklung der konkreten Utopie, die visionär sogar auf namentliche Fixierung hinaus liefen. Das muss man sich unbedingt noch mal in Ruhe zu Gemüte führen. Insgesamt aber ein sehr leicht in Panik verfallender und recht ängstlicher Raubfisch, der doch hinter jeder Koralle einen gefährlichen Opel Manta vermutet... :wink:

Nun denn. Muss mich leider für satte 3 Wochen aus diesem Umfeld verabschieden. Enttäuscht mich bitte nicht! Werde mich, sobald ich wieder in den heimatlichen Gefilden gelandet bin, dahingehend sogleich vergewissern! In der Zwischenzeit werde ich einen tiefen Schluck aus dem Cup der guten Hoffnung nehmen, auf dass wir in kurzfristiger Zukunft ein tüchtiges Stückchen weiter kommen werden.
Die Freiheit der Pfalz wird am Betzenberg verteidigt.

Der FCK ist das Gewehr, das man sich Tag und Nacht an die Stirn hält, ohne je abzudrücken.
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Beitrag von derLeibhaftige »

dem fritz seine erben hat geschrieben:Da derLeibhaftige vorhin in diese Richtung ebenfalls eine Frage hatte, habe ich das mal ergänzt. In dem zitierten Paragraphen geht es ja um eine doppelte Vertretung des Vereins. Die kann ja wohl nicht von einer Person ausgeführt werden. Oder doch???


da hast du mich wohl missverstanden.

rückkorb hatte nur "vorsitzender" geschrieben und ich glaube, dass er in seinem post "vorstand" gemeint hat.

zu deiner frage:
die mehrheit, also rückkorb, jochen und mac sind der ansicht, dass wir laut satzung nur einen einzigen vorstand brauchen. sie legen art. 13 III 1 2.HS "wobei je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt sind. " dahingehend aus, dass er nur für den fall gilt, dass es auch tatsächlich mehrere vorstandsmitglieder gibt. wenn der vorstand nur aus einer person besteht, was nach ihrer ansicht gehen würde, wäre dieser dann trotzdem allein vertretungserechtigt nach ihrem dafürhalten.

ich bin, wie du den obigen beiträgen entnehmen kannst, anderer auffassung. ich lege die satzung so aus, dass wir einen aus mindestens zwei mitgliedern bestehenden vorstand benötigen und dann ist art. 13 III 1 2.HS auch wörtlich zu nehmen und sinnvoll. nach meiner meinung haben wir immer mindestens zwei vorstände und die müssen eben immer gemeinschaftlich den verein vertreten. den fall, dass stefan allein ist, darf es meiner meinung nach gemäß der satzung gar nicht geben. der aufsichtsrat müsste also mit dem weggang von ohlinger einen neuen vostand benennen.
"Kaum ein deutscher Verein ist derart identitätsstiftend für eine Region wie der 1. FC Kaiserslautern. Dessen Stadion haben die Einwohner auf dem Betzenberg erbaut, es erinnert an eine Burg, die die Stadt beschützt und in die die Bürger flüchten können." (Spiegel Online)
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Beitrag von Rheinteufel2222 »

Rückkorb hat geschrieben:Ich (als Jurist) sehe das so, dass wir einen Vorsitzenden bereits qua Vereinsrecht wie auch gemäß der Satzung brauchen, nicht jedoch mehr.

Die Möglichkeiten bestehen von 1 bis 5.

Es benennt der AR.

Zwei sind zur Vertretung berechtigt, und wenn es nur einen gibt, ist es eben der.


Ich (auch Jurist) sehe das genau anders. Weil dein letzter Satz gerade in der Satzung fehlt, kann § 13 nur so verstanden werden, dass der FCK immer von zwei Vorstandsmitgliedern vertreten werden muss, d.h. dass er auch mindestens zwei Vorstandsmitglieder haben muss.

Zwei Juristen, drei Meinungen... :wink:
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Mac41
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Beitrag von Mac41 »

Ich möchte eigentlich nicht in eine juristische Diskussion eintreten, doch die Bemerkungen zu dem § 13 (3), die doppelte Vertretung betreffend müssen wohl tiefer erklärt werden,ebenso 13 (1) mit der Anzahl.

Art. 13 - Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden und bis zu vier weiteren Mitgliedern. Mindestens ein Mitglied des Vorstandes hat sich schwerpunktmäßig um die Abteilungen zu kümmern, die Fußballsport nicht betreiben; das Nähere ist in der Geschäftsordnung des Vorstandes zu regeln.
(2) Der Vorstandsvorsitzende und die übrigen Mitglieder des Vorstandes werden vom Aufsichtsrat ernannt und ggf. entlassen. Der Aufsichtsrat hat auch festzulegen, ob und inwieweit die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder hauptamtlich oder ehrenamtlich zu erfolgen hat.
(3) Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB, wobei je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt sind. Die wechselseitige Bevollmächtigung ist ausgeschlossen.


(1) sagt aus es gibt einen Vorstand, der aus einem Vorsitzenden besteht, und max 4 Mitgliedern (1+x) Dieses bis zu 4 kann bedeuten 0 bis zu 4. Wenn dies anders gemeint ist, müsste dort stehen, und weiteren, bis zu 4 Vorständen. Allerdings lasse ich mich gerne von Höchstrichterlichen Urteilen belehren. Ein Einzelvorstand ist laut Gesetz möglich.

(2) Wenn es die 1+x gibt, können die x haupt- oder ehrenamtlich tätig sein, das entscheidet der Aufsichtsrat.

(3) Der § 26 BGB regelt die Vertretung des Vereins. Nach dem Gesetz ist dies immer der Vorstand in Gesamtheit, d.h. alle müssen unterschreiben.
In Ausnahme dazu regelt unsere Satzung, was möglich ist, das nicht alle unterschreiben müssen, 2 gehen auch. Besteht der Vorstand nur aus einem, kann dieser ganz im Sinne des § 26 BGB einstimmig vertreten. § 26 dieser fordert nicht zwangsläufig mehrere Vorstandsmitglieder. Zudem gilt in der juristischen Analyse auch ein Prinzip vom Allgemeinen zum Speziellen. §26 regelt die Vertretungsbefugnis für mehrere Vorstände, im den vorherigen § wird allerdings grundsätzlich ein Einpersonenvorstand als ausreichend definiert.
An der Wortwahl des Vorsitzenden und der Vorstände würde ich auch nicht aufhängen, das es 1+1 als Mindestzahl gibt.

Eigentlich wollte ich aber garnicht sowas Großes lostreten, sondern einfach mal den Denkansatz angehen, ob es überhaupt den Zeitdruck gibt, beim Ausscheiden Ohlingers einen neuen Vorstand sofort zu bestimmen, oder ob es nicht ausreicht mit dem Vorsitzenden eine Zeitlang weiterzumachen. Hier ist die Satzung wirklich nicht besonders toll gemacht, denn Ohlinger könnte ja auch anderweitig das Amt aufgeben müssen und dann wäre der Verein ja nach der strengen Regelauslegung (mindestens 2) nicht mehr handlungsfähig.

Aber, ob es einen oder mehrere geben muss, das hat auch nichts mit der Person FG zutun, denn der AR kann ja recht einfach Vorstandsmitglieder benennen, quasi Personen seines Vertrauens, die so nebenbei das Geschäft mitmachen und die notwendigen Unterschriften leisten.
In den dunklen Monaten tauchten ja auch plötzlich Bauckhage, Landry und Ohlinger an der Seite von Göbel und Jaworski auf, wobei Göbel ja noch degradiert und der Schwätzer zum Sprecher (das Amt war garnicht in der Satzung definiert) gemacht wurde.

Es gäbe also mehrere Handlungsalternativen, um aus dem Schlamassel rauszukommen, ohne jetzt der einen oder anderen Seite vor den Kopf zu stoßen.
Hasta la Victoria - siempre!
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Beitrag von derLeibhaftige »

@mac

Ein Einzelvorstand ist laut Gesetz möglich.
das bestreitet niemand

Der § 26 BGB regelt die Vertretung des Vereins. Nach dem Gesetz ist dies immer der Vorstand in Gesamtheit, d.h. alle müssen unterschreiben.
beim mehrgliedrigen vorstand regelt die satzung, ob es einzel- oder gesamtvertretungsmacht für die vorstandsmitglieder gibt. wenn sie nichts vorsieht gilt nicht gesamtvertretung, sondern mehrheitsprinzip.

An der Wortwahl des Vorsitzenden und der Vorstände würde ich auch nicht aufhängen, das es 1+1 als Mindestzahl gibt.
ich schon ;-) und eben aus der gesamtschau des art. 13

@satanische ferse
versteh ich dich richtig, dass die diskussion, was nach satzung erforderlich ist oder nicht (so interessant ich sie auch finde) für die katz ist, weil wir demnächst eher drei als zwei vorstände haben werden? (dies würde ich eigentlich sehr begrüßen)
"Kaum ein deutscher Verein ist derart identitätsstiftend für eine Region wie der 1. FC Kaiserslautern. Dessen Stadion haben die Einwohner auf dem Betzenberg erbaut, es erinnert an eine Burg, die die Stadt beschützt und in die die Bürger flüchten können." (Spiegel Online)
Piranha
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Beitrag von Piranha »

Satanische Ferse hat geschrieben:

So beispielsweise die positionsbeladenen Entwürfe eines energischen Raubfisches und seiner Entwicklung der konkreten Utopie, die visionär sogar auf namentliche Fixierung hinaus liefen. Das muss man sich unbedingt noch mal in Ruhe zu Gemüte führen. Insgesamt aber ein sehr leicht in Panik verfallender und recht ängstlicher Raubfisch, der doch hinter jeder Koralle einen gefährlichen Opel Manta vermutet... :wink:

Nun denn. Muss mich leider für satte 3 Wochen aus diesem Umfeld verabschieden. Enttäuscht mich bitte nicht! Werde mich, sobald ich wieder in den heimatlichen Gefilden gelandet bin, dahingehend sogleich vergewissern! In der Zwischenzeit werde ich einen tiefen Schluck aus dem Cup der guten Hoffnung nehmen, auf dass wir in kurzfristiger Zukunft ein tüchtiges Stückchen weiter kommen werden.


Ich warte auf Dich! :wink:
Nicht in Südafrika, sondern hier. Kannst also Deinen Schluck aus dem Cup in Ruhe nehmen.
Zuletzt geändert von Piranha am 09.06.2010, 21:35, insgesamt 1-mal geändert.
Piranha
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Beitrag von Piranha »

Mac41 hat geschrieben:
JochenG hat geschrieben:Heimath :?: :D


nein, Heimat kommt vom mittelhochdeutschen heimôt, mit der Lautverschiebung des langen Vokals nach et oder at. Wobei Uhland und Goethe das Wort noch mit th schreiben, Schiller dagegen mit einfachem t.
ich meinte:
autochthon =erdverbunden, eingeboren, bodenständig
kommt vom Griechischen autós = selbst und chthon=Erde, Boden
Piranha kann wohl Polnisch, denn im Polnischen existiert das Wort in gleicher Bedeutung mit der von ihm benutzten Schreibweise.


Das kommt davon, wenn man zu lange mit Klose verhandelt hat. Trotzdem danke. Ich glaub, langsam muß ich Dich ernst nehmen. Mach bloß keinen Fehler mehr, Mac! Dann bin ich da. :wink:
Mac41
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Beitrag von Mac41 »

@derLeibhaftige
wie schon gesagt, ich würde mich einer höchstrichterlichen Auslegung auch nicht wiedersetzen. 8-)

Mir geht es einfach nur darum den Gordischen Knoten aufzulösen und einen eleganten Weg aus der blöden Situation aufzuzeigen. Vieles wäre einfacher, wenn der Zeitdruck jemanden zu finden, am besten Zwei, weg wäre. Dann könnten alle Seiten ihr Gesicht waren, alle Interessen wären befriedigt und der Verein würde unbelastet arbeiten können.
SF hatte es ja angedeutet, dass es auf der Marketingseite einiges zu bereinigen gäbe. Zwar hatte Kuntz noch im letzten Jahr die Verträge mit Sport Five verlängert, aber wohl auch nur unter (Zeit-)Druck, wobei eine Bereinigung, die jemand wie FG aufzeigen könnte, wäre sicher auch im Hinblick auf die Sponsorfrage notwendig.
Aber ob dafür auf Dauer es die Vereinsstruktur sein wird, das wage ich zu bezweifeln. Nach einer Ausgliederung wird der Vereinsvorstand so oder so nur noch der Grußonkel sein, die Post geht ab in der AG oder GmbH.
Meine Befürchtungen gehen da eher in diese Richtung, denn grundsätzlich ist Stefan ja wohl nicht dagegen, nur den Partner würde er sich gerne selbst aussuchen.
Hasta la Victoria - siempre!
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