Lieber Jochen
du hast recht, wir sollten das hier diskutieren, nicht im Spielbericht.
Daher hier mal eine kurze Zusammenfassung ein paar juristischer Grundlagen für die Pyro und Stadionverbotdiskussion.
antikochteufel hat geschrieben:Meine Frage in die Runde, inwiefern es überhaupt möglich wäre, die Verursacher für finanzielle Sanktionen des Vereins in Regress nehmen zu können, ist leider immer noch nicht beantwortet.
....
Ganz abgesehen davon, frage ich mich immer, wie Stadionverbote überprüft werden können.
...
Und, ist es tatsächlich so, dass zivilrechtliche Vereinbarungen sich außerhalb rechtsstaatlicher Prinzipien bewegen können?
....
Was ich bei der Gesamtproblematik der Strafen gegen die Vereine nicht verstehe, ist, dass diese die so erscheinenden Willkürentscheidungen der DFL hinnehmen.
Da hast du aber viele Fragen auf einmal, die nicht so einfach beantwortet werden können.
Die "rechtlichen Grundlagen" der ganzen internen Jurisdiktion des DFB und der DFL ergeben sich aus der Satzung des DFB, dem Gesellschaftervertrag der DFL und deren Geschäftsordnung, dem Grundlagenvertrag zwischen DFB und DFL, sowie den erlassenen Verordnungen dieser Organe, z.B. der Spielordnung und der Lizenzordnung.
Die Vereine haben diesen "Verträgen und Satzungen" zugestimmt, insbesondere haben sie die alleinige Zuständigkeit der internen Rechtsprechung des DFB nach §12 der Spielordnung akzeptiert.
Spielordnung:
http://www.bundesliga.de/media/native/d ... g_spol.pdf
Grundlagenvertrag:
http://www.dfb.de/uploads/media/Grundlagenvertrag.pdf
D.h. alles was dort geregelt wird ist internes Vertragsrecht, das nur wenn es grob Sittenwiedrig, strafrechtlich relevant oder auch gegen ausdrückliche Vorschriften von Gesetzen (BGB, HGB, Arbeitsrecht, Gleichstellungsgesetz) verstößt, ausserhalb des DFB zivilrechtlich überprüft werden kann. Allerdings gilt hier: nur wo ein Kläger ist, ist auch ein Richter (siehe Lizensierungsverfahren und 50+1-Regel).
Du als Zuschauer akzeptierst mit dem Kauf deiner Karte die Geschäftsbedingungen des Vereins. Die Spielordnung verpflichtet den Verein für "Ordnung" zu sorgen, du verpflichtest dich, keine gefährlichen Gegenstände mitzuführen. Deshalb kann der Verein dich sanktionieren, Schadenersatz fordern oder ggf. auf seine Privatparty dich nicht mehr reinlassen, wenn du dich nicht an die Regeln hälst. Innerhalb des Stadions gilt Hausrecht, der Verein muss beispielsweise nicht wie bei Demo's gewisse Parolen oder Transparente akzeptieren.
Stadionverbote sind wie Hausverbote, das heisst, wenn du dagegen verstößt, begehst du eine Straftat, -Hausfriedensbruch.
Dies gilt übrigens auch beim Mitführen oder Abbrennen eines Feuerwerkskörpers oder Bengalos. Je nachdem was du dabei hast oder was dabei passiert, ist es eine Ordnungswiedrigkeit bis hin zu einer Straftat. Das Nähere regelt in Deutschland das Sprengstoffrecht.
(§ 40 Strafbarer Umgang... wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
Dabei ist der Begriff Sprengstoff und pyrotechnische Gegenstände sehr weit gefaßt.
siehe auch:
http://bundesrecht.juris.de/sprengg_1976/index.html
Eigentlich ist da alles drin, was irgendwie brennt, raucht oder puff machen kann, es sei denn, es ist klassifiziert und eindeutig gekennzeichnet, einem anderen Gebrauch zugeordnet oder du hast eine Lizenz für Umgang und Transport und die Verwendung ist behördlich genehmigt.
Falls das Spengstoffgesetz nicht greift, kann dir einer immer noch mit der Gefahrstoffverordnung oder dem Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten kommen.
Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt, d.h. der Verein muss anzeigen, sollte aber mit dem Bengalo oder dem Knaller einer verletzt werden oder eine größere Sachbeschädigung eintreffen, greift sofort die Staatsanwaltschaft aufgrund eines Offizialdeliktes nach §308 StGB ein.
http://www.juraforum.de/gesetze/StGB/30 ... osion.html
Du siehst Gesetze gibt es viele und die Möglichkeiten, dagegen zu verstoßen auch. (Wie im Straßenverkehr)
Die Überprüfung der Stadionverbote werden wir bald, wenn das so weitergeht, mit Hilfe von personalisierten Tickets und einem DFL Ausweis bekommen. Da wird dann auch gleich dein Bezahlchip draufgemacht und dann bist du transparent vom Einlass bis hin zum Trink- und Entsorgungsverhalten.