Also auf Stefan Kunz,
die Grundlagen um die Strafe, plus ein paar Euronen für Auslagen, Verwaltung, Gebühren, Anwaltsgebühren etc., von den Chaoten wiederzuholen hat der Club bereits im Jahr 2005 geschaffen.
Ich erwarte und fordere geradezu das dies geschieht. Als Mitglied im Verein, mein erstes Spiel im Stadion habe ich 1969 gesehen, werde ich den Vorstand auf der nächsten HV zur Thematik Stellung nehmen lassen, falls da nichts geschieht. Ebenso muss ein Stadionverbot verhängt werden.
Und der Vorstand muss dies auch tun, um sich selbst nicht einer Verletzung am Vermögen des Vereins schuldig zu machen.
Für die die nicht lesen was sie so alles unterschreiben beim Ticketkauf, ein kurzer (

) Auszug aus den ATGB des 1.FCK.
Aus 1. FCK Homepage – Auswärtskarten -
….Für alle Bestellungen gelten die allgemeinen Ticketgeschäftsbedingungen…….
Auszug aus ATGB des 1. FCK, (auch gültig für über den 1. FCK gekaufte Karten für Auswärtsspiele)
9. Stadionordnung
Der Zutritt zum Stadion ist unabhängig vom Alter nur mit einem gültigen Ticket möglich. Inhaber von ermäßigten Tickets sind verpflichtet, auf Verlangen einen zur Inanspruchnahme der Ermäßigung berechtigenden Ausweis oder sonstigen Nachweis vorzuzeigen. Die Wahrnehmung der Hausrechte bleibt dem Club jederzeit unbelassen. Mit Verlassen der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit. Der Kunde unterwirft sich bei dem Besuch der Veranstaltung der Stadionordnung, die u.a. über das Internet eingesehen werden kann. Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Ticketinhaber verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, des Clubs, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung im Stadion Folge zu leisten. Jeder Ticketinhaber ist gehalten, mit Polizei, Club, Sicherheitspersonal und Stadionverwaltung bei der Überprüfung seiner Identität zu kooperieren und die Beschlagnahme verbotener Gegenstände, die sich in seinem Besitz befinden, zu dulden. Pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Feuerwerkskörper oder Rauchkerzen, Waffen aller Art und ähnliche gefährliche Gegenstände, Glasbehälter, Dosen, Spirituosen und alkoholische Getränke, illegale Drogen oder sonstige Gegenstände, die der Freude am Spiel bzw. dem Komfort oder der Sicherheit anderer Besucher, Spieler oder Offizieller abträglich sein können, sind verboten. Gleiches gilt für werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter. Die vorgenannten Gegenstände dürfen nicht ins Stadion gebracht werden, der Veranstalter ist berechtigt, sie vorläufig in Verwahrung zu nehmen. Das Äußern oder Verbreiten von rassistischen, fremdenfeindlichen oder rechtsradikalen Parolen ist verboten. Das Betreten des Spielfeldes und das Besteigen von Absperrgittern ist untersagt. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, die sich gewalttätig oder gegen die öffentliche Ordnung verhalten, oder die die Besorgnis eines solchen Verhaltens erwecken, können des Stadions verwiesen werden. Es ist Ticketinhabern ohne vorherige Zustimmung des Clubs nicht gestattet, Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen (außer für private Zwecke) oder diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Clubs nicht ins Stadion mitgebracht werden. Fotos und Bilder, die von Ticketinhabern bei einem Spiel erstellt werden, dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Clubs. Der ungenehmigte Verkauf von Getränken, Lebensmitteln, Souvenirs, Kleidern, Werbeartikeln, Fan-Artikeln und/oder anderen kommerziellen Artikeln ist untersagt. Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Verbote kann der Club die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der Club das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten…