

c hat geschrieben:OK ich muss mich jetzt outen!
Was zum Henker ist eigentlich ein Twitter genau?! Als das Wort zum ersten mal aufgetaucht ist, hab ich mir mal die Beschreibung auf Wikipedia durchgelesen (...) mich sonst aber nicht weiter damit befasst... Ich hab noch keinen twitter irgendwo gefunden, es hat noch keiner bei mir geklingelt und wenn ich die Bauern aus meinem Dorf frage, bekomm ich selbst nur ne Frage hingestammelt ala "Iss des nei?"
Daher: Was genau ist ein Twitter? Wozu ist das? UND: Ist das neu?
redcity hat geschrieben:jeffsmart hat geschrieben:redcity hat geschrieben:
...
@jeffsmart
Das musst du mir mal zeigen, wo ausdrücklich steht, dass in der 2. Versammlung auch 3/4 der Mitglieder anwesend sein müssen...
Das ergibt sich von selbst, wenn Du den Antrag liest und logisch drüber nachdenkst.
Es heißt, daß dazu 3/4 aller Mitglieder anwesend sein müssen, haut das nicht hin muß eine 2. Versammlung einberufen werden.
Und wenn da dann nicht 3/4 der Mitglieder da sind isses wurscht?!
Wozu dann die zweite?
Umgekehrt - wo steht, daß es nicht so sein muß?
Es geht hier klar und deutlich hervor, daß zunächst mal 3/4 der Mitglieder da sein müssen, und von denen müssen dann 75% einer Auflösung zustimmen.
Wird eine dieser "Bedingungen" nicht erfüllt, gehts nicht.
Wo das steht?
Im Text des Antrages. Einfach mal richtig lesen.
Die erste "Bedingung" lautet, daß 3/4 aller Mitglieder da sein müssen.
Punkt.
Na dann hoff ich mal, dass du mit deiner Einschätzung am morgigen Tag nicht ziemlich einfach vor der Truppe stehst.
In dem Antrag ist in keinster Weise erwähnt, dass auch bei der zweiten Versammlung 3/4 aller Mitglieder anwesend sein müssen. Da reicht die Anwesendheit von 4 Leuten, denn unter 4 Leuten gibts keine 3/4 Mehrheit
Also ich empfehl dir einfach den Antrag nochmal zu lesen und dann zu überlegen was Stand der Dinge ist *g*
Wo steht dass es nicht sein muss? Schon mal ne AGB oder nen Vertrag gesehen, bei denen du für etwas zur Verantwortung gezogen wirst, was da nicht steht? -.-
Ich seh mich da noch immer auf der richtigen Seite *g*
Lestat hat geschrieben:jeffsmart hat geschrieben:......
Das ergibt sich von selbst, wenn Du den Antrag liest und logisch drüber nachdenkst.
Es heißt, daß dazu 3/4 aller Mitglieder anwesend sein müssen, haut das nicht hin muß eine 2. Versammlung einberufen werden.
Und wenn da dann nicht 3/4 der Mitglieder da sind isses wurscht?!
Wozu dann die zweite?
Umgekehrt - wo steht, daß es nicht so sein muß?
Es geht hier klar und deutlich hervor, daß zunächst mal 3/4 der Mitglieder da sein müssen, und von denen müssen dann 75% einer Auflösung zustimmen.
Wird eine dieser "Bedingungen" nicht erfüllt, gehts nicht.
Wo das steht?
Im Text des Antrages. Einfach mal richtig lesen.
Die erste "Bedingung" lautet, daß 3/4 aller Mitglieder da sein müssen.
Punkt.
Wozu die 2. Versammlung? Ganz einfach um dann nochmal die Chance einzuräumen das tatsächlich 3/4 aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Sollte das wieder nicht erreicht werden reichen dann 3/4 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder aus. Schließlich kann man ja nicht ständig neue Versammlung einberufen bis dann endlich mal mindestens 3/4 aller Mitglieder da sind.
redcity hat geschrieben:@jeffsmart
Der Artikel 24 in der momentanen Situation besagt, dass zur Auflösung des Vereins eine eigens zu diesem Zweck einzuberufende Mitgliederversammlung notwendig ist und dass bei dieser 3/4 der abgegebenen Stimmen für eine Auflösung abgegeben werden. Ansonsten wird die Auflösung nicht beschlossen.
Im Artikel 24 steht nicht einmal, dass 3/4 der Anwesenden dafür stimmen. Wenn 5.000 Mitglieder anwesend sind und nur 4 Mitglieder abstimmen würden, dann wäre bei 3 ja und 1 nein-Stimme die Auflösung beschlossen.
Eine erste außerordentliche Mitgliederversammlung ist nur Beschlussfähig, wenn 3/4 der Mitglieder anwesend sind. Das wäre nach der Änderung unbesritten. Das hat hier aber auch keiner wirklich angefochten!
Wird dieser Anteil von 3/4 der Mitglieder nicht erreicht, so ist eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen. Auch richtig. In dieser Mitgliederversammlung ist jedoch nicht vorgeschrieben, wie viel Prozent der Mitglieder anwesend sein müssen. Davon ist in diesem Antrag keine Rede! Du konstruierst dir hier aus dieser Satzungsänderung etwas zusammen. Für deinen Fall müsste in der Satzung klar definiert werden, was geschieht, wenn Versammlung zwei nicht beschlussfähig ist, dieser Passus fehlt hier völlig.
Das führt zu mehr Ungewissheit als alles andere! Und von den 75% der anwesenden(!) Mitglieder müssen auch keine 75% dafür stimmen. Wir sprechen von abgegebenen Stimmen und nicht jeder muss eine Stimme abgeben. Da liegen Meilen zwischen dem was du verkaufen willst und was wirklich vorhanden ist.
Das überhaupt 75% der Mitglieder anwesend sein müssen in der ersten Versammlung ist schon unsinnig. Was helfen mir 75% der Mitglieder, wenn davon ein großer Teil vllt. gar nicht stimmberechtigt ist?
Naja wir können das auch gerne morgen auf der JHV klären, vorausgesetzt du bist anwesend.
jeffsmart hat geschrieben:Die Änderung besagt, dass 75% aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein müssen (3/4 = 75%), so wie ich das auch geschrieben habe. Sind es weniger, ist die Versammlung nicht beschlussfähig.:
Soll die Auflösung des Vereines beschlossen werden, so ist eine ausdrückliche zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung erforderlich, die nur dann beschlussfähig ist, wenn mindestens 3/4 aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
Das ist der Originaltext, nicht stimmberechtigte, anwesende Mitglieder zählen in dem Fall nicht.
Also sind diese 75% nicht unsinnig, denn es handelt sich ausschliesslich um stimmberechtigte Mitglieder, wie ich mehrmals geschrieben habe.
Für die Beschlussfassung selbst, sind eine schriftliche Abstimmung und eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen notwendig.
Auch hier handelt es sich um den Originaltext des Antrages.
Ich will mich hier echt nicht streiten, aber nimm Dir doch noch einmal "In Teufels Namen" vor, und lies es nach.
Da steht eindeutig, dass zunächst 75% der stimmberechtigten Mitglieder da sein müssen, und dass davon dann 75% dafür sein müssen.
Ich denke schon, dass ich morgen da sein werde, aber was willste da klären?
redcity hat geschrieben:jeffsmart hat geschrieben:Die Änderung besagt, dass 75% aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein müssen (3/4 = 75%), so wie ich das auch geschrieben habe. Sind es weniger, ist die Versammlung nicht beschlussfähig.:
Soll die Auflösung des Vereines beschlossen werden, so ist eine ausdrückliche zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung erforderlich, die nur dann beschlussfähig ist, wenn mindestens 3/4 aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
Das ist der Originaltext, nicht stimmberechtigte, anwesende Mitglieder zählen in dem Fall nicht.
Also sind diese 75% nicht unsinnig, denn es handelt sich ausschliesslich um stimmberechtigte Mitglieder, wie ich mehrmals geschrieben habe.
Sorry das hab ich auch schon rausgenommen. Hab das Heft gerade nicht hier und nur das anderen Orts gepostete gelesen. Mein Fehler, nehm ich auf meine KappeFür die Beschlussfassung selbst, sind eine schriftliche Abstimmung und eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen notwendig.
Auch hier handelt es sich um den Originaltext des Antrages.
Ich will mich hier echt nicht streiten, aber nimm Dir doch noch einmal "In Teufels Namen" vor, und lies es nach.
Da steht eindeutig, dass zunächst 75% der stimmberechtigten Mitglieder da sein müssen, und dass davon dann 75% dafür sein müssen.
Und das stimmt wiederum nicht, auch nach deinem Text nicht. Es müssen 75% der abgegebenen Stimmen dafür sein, und nicht 75% der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.Ich denke schon, dass ich morgen da sein werde, aber was willste da klären?
Klären, dass diese Satzungsänderung absolut unnötig ist.
Mal angenommen du brauchst für die zweite Versammlung 3/4 der Mitglieder zur Herstellung der Beschlussfähigkeit. Wo steht hier der Hinweis, bzw. die Darstellung, wie zu Verfahren ist, wenn diese Zahl nicht erreicht wird?
Ich halt mich ans BGB. Im BGB ist die Sache klar geregelt, die Vereinssatzung Art. 24 ist, was das angeht klar formuliert. Warum eine Änderung herbeifühen, wenn die wahrscheinlichste Form der Auflösung gar nicht verhindert wird?
Ich erkenn von Anfang an keinen Sinn in der Änderung!
jeffsmart hat geschrieben:Also ICH erkenne den Sinn eben daran, dass es schwerer wird. Einfach deswegen, weil -auch in "In Teufels Namen"- als Begründung für die Änderung angegeben wird, dass eine Auflösung praktisch unmöglich gemacht wird.
Ohne diese Begründung würde ich in etwa ähnlich denken wie Du, aber unter dem Gesichtspunkt dieser Begründung "muss" man doch so denken, dass einer Auflösung Steine in den Weg gelegt werden.
Sollte dies nicht so sein, und bei einer 2. Versammlung die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder keine Rolle spielen, hättest Du natürlich recht, dann muss man diese Satzung auch nicht ändern.
Allerdings müsste man dann auch nicht unbedingt eine zweite Versammlung einberufen, da es dann ja eh keine Rolle mehr spielt.
Und ich denke eben so, weil am Anfang der Änderung ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Versammlung nur dann beschlussfähig ist, wenn 75% aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
Es heisst ja auch nicht, dass nur die erste Versammlung unter dem Gesichtspunkt beschlussfähig ist, sondern einfach nur
"Soll die Auflösung des Vereines beschlossen werden, so ist eine ausdrückliche zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung erforderlich, die nur dann beschlussfähig ist, wenn mindestens 3/4 aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind."
Das ist meiner Meinung nach ne klare Ansage, und ein Punkt der erfüllt sein MUSS ... sollte dies wirklich nur für die "erste" Versammlung gültig sein, dann wäre das Ganze grotesk, und Du hättest absolut recht.
Was Du geschafft hast ist, die Sache auch aus Deinem Blickwinkel zu betrachten, was mich allerdings auch nicht daran hindert, morgen für diesen Antrag zu stimmen![]()
Naja, vielleicht sieht man sich ja wirklich morgen ...
redcity hat geschrieben:jeffsmart hat geschrieben:Also ICH erkenne den Sinn eben daran, dass es schwerer wird. Einfach deswegen, weil -auch in "In Teufels Namen"- als Begründung für die Änderung angegeben wird, dass eine Auflösung praktisch unmöglich gemacht wird.
Aber die Begründung kommt doch vom Antragssteller? Das ist wie ein Verkäufer, der dir ein Auto verkauft. Der sagtt auch nicht wo es klappert...Ohne diese Begründung würde ich in etwa ähnlich denken wie Du, aber unter dem Gesichtspunkt dieser Begründung "muss" man doch so denken, dass einer Auflösung Steine in den Weg gelegt werden.
Sollte dies nicht so sein, und bei einer 2. Versammlung die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder keine Rolle spielen, hättest Du natürlich recht, dann muss man diese Satzung auch nicht ändern.
Allerdings müsste man dann auch nicht unbedingt eine zweite Versammlung einberufen, da es dann ja eh keine Rolle mehr spielt.
Und ich denke eben so, weil am Anfang der Änderung ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Versammlung nur dann beschlussfähig ist, wenn 75% aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
Es heisst ja auch nicht, dass nur die erste Versammlung unter dem Gesichtspunkt beschlussfähig ist, sondern einfach nur
"Soll die Auflösung des Vereines beschlossen werden, so ist eine ausdrückliche zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung erforderlich, die nur dann beschlussfähig ist, wenn mindestens 3/4 aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind."
Das ist meiner Meinung nach ne klare Ansage, und ein Punkt der erfüllt sein MUSS ... sollte dies wirklich nur für die "erste" Versammlung gültig sein, dann wäre das Ganze grotesk, und Du hättest absolut recht.
Was Du geschafft hast ist, die Sache auch aus Deinem Blickwinkel zu betrachten, was mich allerdings auch nicht daran hindert, morgen für diesen Antrag zu stimmen![]()
Naja, vielleicht sieht man sich ja wirklich morgen ...
Hier jetzt nochmal die Frage: Gegen wen oder was verhindert man die Auflösung? Eine feindliche Übernahme bei einem 12.000 Mitglieder starken Verein? Alleine das ist schon mehr als undenkbar.
Die Auflösung wird kommen, wenn es dem Verein scheiße geht und dann wird sie so oder so kommen, weil dann das Amtsgericht dafür sorgen wird, dass der Verein aufgelöst wird. Und denen ist das Anliegen der Mitglieder weniger wichtig als das Anliegen der Gläubiger.
Klar, das habe ich auch von Anfang an gesagt: Der Antrag tut eigtl. keinem weh, er bringt aber auch nicht viel.
Ich würde eine Satzung in der Form nicht ändern, würde vor allem die Sachlage um die zweite Versammlung und evtl. folgende Versammlungen klar regeln. Das fehlt momentan und ist eigtl. zweideutig.
jeffsmart hat geschrieben:redcity hat geschrieben:jeffsmart hat geschrieben:Also ICH erkenne den Sinn eben daran, dass es schwerer wird. Einfach deswegen, weil -auch in "In Teufels Namen"- als Begründung für die Änderung angegeben wird, dass eine Auflösung praktisch unmöglich gemacht wird.
Aber die Begründung kommt doch vom Antragssteller? Das ist wie ein Verkäufer, der dir ein Auto verkauft. Der sagtt auch nicht wo es klappert...Ohne diese Begründung würde ich in etwa ähnlich denken wie Du, aber unter dem Gesichtspunkt dieser Begründung "muss" man doch so denken, dass einer Auflösung Steine in den Weg gelegt werden.
Sollte dies nicht so sein, und bei einer 2. Versammlung die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder keine Rolle spielen, hättest Du natürlich recht, dann muss man diese Satzung auch nicht ändern.
Allerdings müsste man dann auch nicht unbedingt eine zweite Versammlung einberufen, da es dann ja eh keine Rolle mehr spielt.
Und ich denke eben so, weil am Anfang der Änderung ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Versammlung nur dann beschlussfähig ist, wenn 75% aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
Es heisst ja auch nicht, dass nur die erste Versammlung unter dem Gesichtspunkt beschlussfähig ist, sondern einfach nur
"Soll die Auflösung des Vereines beschlossen werden, so ist eine ausdrückliche zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung erforderlich, die nur dann beschlussfähig ist, wenn mindestens 3/4 aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind."
Das ist meiner Meinung nach ne klare Ansage, und ein Punkt der erfüllt sein MUSS ... sollte dies wirklich nur für die "erste" Versammlung gültig sein, dann wäre das Ganze grotesk, und Du hättest absolut recht.
Was Du geschafft hast ist, die Sache auch aus Deinem Blickwinkel zu betrachten, was mich allerdings auch nicht daran hindert, morgen für diesen Antrag zu stimmen![]()
Naja, vielleicht sieht man sich ja wirklich morgen ...
Hier jetzt nochmal die Frage: Gegen wen oder was verhindert man die Auflösung? Eine feindliche Übernahme bei einem 12.000 Mitglieder starken Verein? Alleine das ist schon mehr als undenkbar.
Die Auflösung wird kommen, wenn es dem Verein scheiße geht und dann wird sie so oder so kommen, weil dann das Amtsgericht dafür sorgen wird, dass der Verein aufgelöst wird. Und denen ist das Anliegen der Mitglieder weniger wichtig als das Anliegen der Gläubiger.
Klar, das habe ich auch von Anfang an gesagt: Der Antrag tut eigtl. keinem weh, er bringt aber auch nicht viel.
Ich würde eine Satzung in der Form nicht ändern, würde vor allem die Sachlage um die zweite Versammlung und evtl. folgende Versammlungen klar regeln. Das fehlt momentan und ist eigtl. zweideutig.
Ich denke mir eben, dass man bei einem solchen Beschluss möglichst alle Mitglieder "zu Wort" kommen lassen will.
Klar ist jedoch, und da hast Du recht, das KEINER der Mitglieder eine Auflösung wirklich wollen würde.
Klar ist die Änderung unter dem Gesichtspunkt unnötig, aber deswegen kann man den Antrag doch trotzdem annehmen.
Vlt. kann man vor der Abstimmung ja mal fragen, wie man sich eine evtl. folgende Versammlung vorzustellen hat....
wie auch immer ... wenn cih jetzt nicht Feierabend mache verpenne ich morgen die JHV .. ich wäre dann der, der laut schnarcht
chris aus lux hat geschrieben:Meine Güte!
Und wegen sowas hier stundenlang in die Tasten haun???
Ganz ehrlich, diese Änderung, ob gestimmt oder nicht, mag theoretisch interssant klingen, praktisch wird sie aber von keinem Nutzen sein.
Entweder alles geht den Bach runter, oder wir kriegen die Kurve endgültig. Und da interessiert mich eher, wie Stefan die Miete auf Dauer drücken kann!
Meine Ideen: Definitiv aufsteigen (+ 10Mio Fernsehgelder) - Stadionnamen verkaufen (+ 1,5 Mio/Saison) - Spieler wie Dzaka/Ouattara/Fuchs abgeben (+0,5 Mio) - Offizielles Spendenkonto einrichten mit T-shirtkampagne à la Retteraktion (???) - 1 Asiaten verpflichten wg. Merchandising in Asien -
1 Amerikaner verpflichten wg. vielen Amis in Lautern.
Zu guter letzt und wohl erst in 2-3 Jahren möglich: Championsleague erreichen! (+ min. 20 Mio)
So einfach ist das!
Viel Spass heut abend
chris aus lux hat geschrieben:Meine Güte!
Und wegen sowas hier stundenlang in die Tasten haun???
Ganz ehrlich, diese Änderung, ob gestimmt oder nicht, mag theoretisch interssant klingen, praktisch wird sie aber von keinem Nutzen sein.
Entweder alles geht den Bach runter, oder wir kriegen die Kurve endgültig. Und da interessiert mich eher, wie Stefan die Miete auf Dauer drücken kann!
Meine Ideen: Definitiv aufsteigen (+ 10Mio Fernsehgelder) - Stadionnamen verkaufen (+ 1,5 Mio/Saison) - Spieler wie Dzaka/Ouattara/Fuchs abgeben (+0,5 Mio) - Offizielles Spendenkonto einrichten mit T-shirtkampagne à la Retteraktion (???) - 1 Asiaten verpflichten wg. Merchandising in Asien -
1 Amerikaner verpflichten wg. vielen Amis in Lautern.
Zu guter letzt und wohl erst in 2-3 Jahren möglich: Championsleague erreichen! (+ min. 20 Mio)
So einfach ist das!
Viel Spass heut abend
chris aus lux hat geschrieben:Meine Güte!
Und wegen sowas hier stundenlang in die Tasten haun???
Ganz ehrlich, diese Änderung, ob gestimmt oder nicht, mag theoretisch interssant klingen, praktisch wird sie aber von keinem Nutzen sein.
Entweder alles geht den Bach runter, oder wir kriegen die Kurve endgültig. Und da interessiert mich eher, wie Stefan die Miete auf Dauer drücken kann!
Meine Ideen: Definitiv aufsteigen (+ 10Mio Fernsehgelder) - Stadionnamen verkaufen (+ 1,5 Mio/Saison) - Spieler wie Dzaka/Ouattara/Fuchs abgeben (+0,5 Mio) - Offizielles Spendenkonto einrichten mit T-shirtkampagne à la Retteraktion (???) - 1 Asiaten verpflichten wg. Merchandising in Asien -
1 Amerikaner verpflichten wg. vielen Amis in Lautern.
Zu guter letzt und wohl erst in 2-3 Jahren möglich: Championsleague erreichen! (+ min. 20 Mio)
So einfach ist das!
Viel Spass heut abend
FCK-FCK hat geschrieben:chris aus lux hat geschrieben:
Alles in Ordnung, nur der Stadionname muss unantastbar bleiben!