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Kolumne: Keine Turbulenzen zu erwarten (Der Betze brennt)

Neuigkeiten und Pressemeldungen zum 1. FC Kaiserslautern.
roba5002
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Beitrag von roba5002 »

Wie wäre es wen DBB sich mal nen twitter-Account zulegt, damit wäre das Server-Chaos bei nem Live-Ticker umgangen und der twitter-Feed wäre problemlos ÜBERALL zu füttern und abzurufen? :teufel2:
Auf geht´s Lautern schießt ein Tor!
c
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Beitrag von c »

OK ich muss mich jetzt outen!
Was zum Henker ist eigentlich ein Twitter genau?! Als das Wort zum ersten mal aufgetaucht ist, hab ich mir mal die Beschreibung auf Wikipedia durchgelesen (...) mich sonst aber nicht weiter damit befasst... Ich hab noch keinen twitter irgendwo gefunden, es hat noch keiner bei mir geklingelt und wenn ich die Bauern aus meinem Dorf frage, bekomm ich selbst nur ne Frage hingestammelt ala "Iss des nei?"
Daher: Was genau ist ein Twitter? Wozu ist das? UND: Ist das neu?
JochenG

Beitrag von JochenG »

c hat geschrieben:OK ich muss mich jetzt outen!
Was zum Henker ist eigentlich ein Twitter genau?! Als das Wort zum ersten mal aufgetaucht ist, hab ich mir mal die Beschreibung auf Wikipedia durchgelesen (...) mich sonst aber nicht weiter damit befasst... Ich hab noch keinen twitter irgendwo gefunden, es hat noch keiner bei mir geklingelt und wenn ich die Bauern aus meinem Dorf frage, bekomm ich selbst nur ne Frage hingestammelt ala "Iss des nei?"
Daher: Was genau ist ein Twitter? Wozu ist das? UND: Ist das neu?

Hm, Twitter ist ein Dienst ( http://www.twitter.com ) bei dem im Grunde "Kurznachrichten" mit bis zu 140 Zeichen abgesetzt werden. Jeder der sich an diesen "Zwitscherer" anhängt (follower) wird mit diesen Infos dann "beglückt".
Aber Twitter jetzt als Ticker zu verwenden, insbesondere für die JHV, halte ich für etwas verfehlt. OK, ich oute mich als "old-school" IT'ler und mag diese Mitteilungsbedürfnis der Menschen weltweit nicht unbedingt, insbesondere da 140 Zeichen nicht wirklich Inhaltsvoll sein können.

Der FCK hat seit ca. 2 Wochen nach dem Relaunch der neuen Webseite auch einen Twitter-Account. Demnach "zwitschert" der FCK unter http://twitter.com/rote_teufel

Alles soweit verstanden?
jeffsmart
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Beitrag von jeffsmart »

redcity hat geschrieben:
jeffsmart hat geschrieben:
redcity hat geschrieben:
...

@jeffsmart
Das musst du mir mal zeigen, wo ausdrücklich steht, dass in der 2. Versammlung auch 3/4 der Mitglieder anwesend sein müssen...

Das ergibt sich von selbst, wenn Du den Antrag liest und logisch drüber nachdenkst.
Es heißt, daß dazu 3/4 aller Mitglieder anwesend sein müssen, haut das nicht hin muß eine 2. Versammlung einberufen werden.
Und wenn da dann nicht 3/4 der Mitglieder da sind isses wurscht?!
Wozu dann die zweite?
Umgekehrt - wo steht, daß es nicht so sein muß?
Es geht hier klar und deutlich hervor, daß zunächst mal 3/4 der Mitglieder da sein müssen, und von denen müssen dann 75% einer Auflösung zustimmen.
Wird eine dieser "Bedingungen" nicht erfüllt, gehts nicht.
Wo das steht?
Im Text des Antrages. Einfach mal richtig lesen.
Die erste "Bedingung" lautet, daß 3/4 aller Mitglieder da sein müssen.
Punkt.

Na dann hoff ich mal, dass du mit deiner Einschätzung am morgigen Tag nicht ziemlich einfach vor der Truppe stehst.
In dem Antrag ist in keinster Weise erwähnt, dass auch bei der zweiten Versammlung 3/4 aller Mitglieder anwesend sein müssen. Da reicht die Anwesendheit von 4 Leuten, denn unter 4 Leuten gibts keine 3/4 Mehrheit ;)
Also ich empfehl dir einfach den Antrag nochmal zu lesen und dann zu überlegen was Stand der Dinge ist *g*
Wo steht dass es nicht sein muss? Schon mal ne AGB oder nen Vertrag gesehen, bei denen du für etwas zur Verantwortung gezogen wirst, was da nicht steht? -.-
Ich seh mich da noch immer auf der richtigen Seite *g*


Okay, noch einmal, dann gebe ich es auf.....
Art. 24 soll geändert werden in:
(1) Soll die Auflösung des Vereines beschlossen werden, so ist eine ausdrückliche zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung erforderlich, die nur dann beschlussfähig ist, wenn mindestens 3/4 aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
Heisst:
eine zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung ist nur dann beschlussfähig, wenn mindestens 3/4 aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind, ansonsten nicht!
(egal, die wievielte einberufene Versammlung es ist)

weiter:

Ist danach die Mitgleiderversammlung für den Fall nicht beschlussfähig, so ist eine zweite Versammlung einzuberufen, wenn hierauf in der erneuten Einberufung eindeutig hingewiesen worden ist.
Heisst:
sollten nicht mindestens 3/4 aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein, so ist eine weitere Versammlung zu diesem Zweck einzuberufen.
Es ist also Voraussetzung, dass -um über eine Auflösung erstmal abstimmen zu können- erstmal mindestens 75% aller stimmberechtigten Mitglieder bei der Versammlung anwesend sein müsssen.
Ist dies nicht der Fall, gehts nicht.

weiter:

Für die Beschlussfassung selbst, sind eine schriftliche Abstimmung und eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen notwendig.
Heisst:
von den erforderlichen 75% der stimmberechtigten Mitgliedern müssen wiederum mindestens 75% für eine Auflösung stimmen.

Wenn es so wäre wie Du Dir das denkst, würde man bei der 2. Versammlung gegen den Artikel 24 handeln, der sagt, dass eine Auflösung erst dann möglich ist, wenn mindestens 75% aller stimmberechtigter Mitglieder anwesend sind.

Also ich habe den Antrag nochmal gelesen, obwohl ihn sogar schon beim ersten Mal verstanden ... auch denke ich, dass ich da nicht der Einzige bin.
(und das Ganze funktionierte sogar ohne Grinsen)
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jeffsmart
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Beitrag von jeffsmart »

Lestat hat geschrieben:
jeffsmart hat geschrieben:......
Das ergibt sich von selbst, wenn Du den Antrag liest und logisch drüber nachdenkst.
Es heißt, daß dazu 3/4 aller Mitglieder anwesend sein müssen, haut das nicht hin muß eine 2. Versammlung einberufen werden.
Und wenn da dann nicht 3/4 der Mitglieder da sind isses wurscht?!
Wozu dann die zweite?
Umgekehrt - wo steht, daß es nicht so sein muß?
Es geht hier klar und deutlich hervor, daß zunächst mal 3/4 der Mitglieder da sein müssen, und von denen müssen dann 75% einer Auflösung zustimmen.
Wird eine dieser "Bedingungen" nicht erfüllt, gehts nicht.
Wo das steht?
Im Text des Antrages. Einfach mal richtig lesen.
Die erste "Bedingung" lautet, daß 3/4 aller Mitglieder da sein müssen.
Punkt.

Wozu die 2. Versammlung? Ganz einfach um dann nochmal die Chance einzuräumen das tatsächlich 3/4 aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Sollte das wieder nicht erreicht werden reichen dann 3/4 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder aus. Schließlich kann man ja nicht ständig neue Versammlung einberufen bis dann endlich mal mindestens 3/4 aller Mitglieder da sind.


Doch, aus diesem Grund wurde bei der Begründung ja von "eine Auflösung fast unmöglich machen" geschrieben....
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Beitrag von kepptn »

Ja, Tiwtter und die älteren Menschen. Ob es sinnvoll ist, liegt erstens wie so oft im Auge des Betrachters und zweitens in der Nutzung. Pirvatmenschen nutzen es gern, wie auch Blogs um damit alles der Welt mitzuteilen, was sie für wichtig halten, Problem: Mit der Meinung stehen sie oft erstaunlich alleine da. Das fängt bei der Info, dass sie gerade aufgestanden sind an und höt bei: "Mein Chef ist überhaupt der größte Depp auf der Welt. Heute!" noch lange nicht auf. Was anderes ist das bei Firmen, die so schnell und unkompliziert Hinweise sehr weit streuen können. Und richtig spannend wird es bei NAchrichten, wie eben seitens fck.de. Ein kurzer Tweet "Tach, das und das ist passiert hier gehts weiter: LINK." und man kann sich ohne Streß ssicher sein keine "wichtige" Info zu verpassen.

Ein weiterer klarer Vorteil liegt darin Infos zu streuen indem man sie weitererzählt "rewteetet". Ich bin so auf manch einen guten Artikel und Blogeintrag aufmerksam geworden, weil Leute die ich kenne ihn von Leuten die sie kennen per Twitter empfohlen bekamen.

Für DBB wäre ein Twitter Account so gesehen schon eine Idee, über die man nachdenken könnte, als Ergänzung zum RSS Feed, den es anbietet. So kann man die Artikel, beim Einstellen direkt der interessierten Leserschaft, zumindest den paar die nicht ständig hier vorbeischauen, bekannt machen und die Aktualität nochmal etwas mehr ausbauen. Als Ersatz für den Liveticker würde ich es aber nicht empfehlen, erstens wird durch weitere Tweets die man erhält der Handlungsstrang öfters unterbrochen, zweitens ist Twitter auch nicht soo stabil, dass man es als zuverlässig bezeichnen kann und drittens kann sich die Begrenzung auf 140 Zeichen öfters als störend herausstellen.
Es gibt immer was zu lachen.
JochenG

Beitrag von JochenG »

Dann sollten man das Twitter Thema mal in die "Verbesserungsvorschläge" eintragen, falls gewünscht. Da geht das Thema vielleicht nicht unter, im Gegensatz zu diesem Thread, der wohl bald aus dem Fokus rutschen wird.
redcity
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Beitrag von redcity »

@jeffsmart
Der Artikel 24 in der momentanen Situation besagt, dass zur Auflösung des Vereins eine eigens zu diesem Zweck einzuberufende Mitgliederversammlung notwendig ist und dass bei dieser 3/4 der abgegebenen Stimmen für eine Auflösung abgegeben werden. Ansonsten wird die Auflösung nicht beschlossen.
Im Artikel 24 steht nicht einmal, dass 3/4 der Anwesenden dafür stimmen. Wenn 5.000 Mitglieder anwesend sind und nur 4 Mitglieder abstimmen würden, dann wäre bei 3 ja und 1 nein-Stimme die Auflösung beschlossen.

Eine erste außerordentliche Mitgliederversammlung ist nur Beschlussfähig, wenn 3/4 der Mitglieder anwesend sind. Das wäre nach der Änderung unbesritten. Das hat hier aber auch keiner wirklich angefochten!

Wird dieser Anteil von 3/4 der Mitglieder nicht erreicht, so ist eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen. Auch richtig. In dieser Mitgliederversammlung ist jedoch nicht vorgeschrieben, wie viel Prozent der Mitglieder anwesend sein müssen. Davon ist in diesem Antrag keine Rede! Du konstruierst dir hier aus dieser Satzungsänderung etwas zusammen. Für deinen Fall müsste in der Satzung klar definiert werden, was geschieht, wenn Versammlung zwei nicht beschlussfähig ist, dieser Passus fehlt hier völlig.
Das führt zu mehr Ungewissheit als alles andere! Und von den 75% der anwesenden(!) Mitglieder müssen auch keine 75% dafür stimmen. Wir sprechen von abgegebenen Stimmen und nicht jeder muss eine Stimme abgeben. Da liegen Meilen zwischen dem was du verkaufen willst und was wirklich vorhanden ist.

Naja wir können das auch gerne morgen auf der JHV klären, vorausgesetzt du bist anwesend.

Und die Auflösung wird auch nicht unmöglich. Wenn ein Gläubiger die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt und das Verfahren mangels Masse abgelehnt wird (was beim FCK nicht unwahrscheinlich wäre), dann ist der Verein so oder so weg!
Da kannst du in die Satzung schreiben was du willst.
jeffsmart
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Beitrag von jeffsmart »

redcity hat geschrieben:@jeffsmart
Der Artikel 24 in der momentanen Situation besagt, dass zur Auflösung des Vereins eine eigens zu diesem Zweck einzuberufende Mitgliederversammlung notwendig ist und dass bei dieser 3/4 der abgegebenen Stimmen für eine Auflösung abgegeben werden. Ansonsten wird die Auflösung nicht beschlossen.
Im Artikel 24 steht nicht einmal, dass 3/4 der Anwesenden dafür stimmen. Wenn 5.000 Mitglieder anwesend sind und nur 4 Mitglieder abstimmen würden, dann wäre bei 3 ja und 1 nein-Stimme die Auflösung beschlossen.

Eine erste außerordentliche Mitgliederversammlung ist nur Beschlussfähig, wenn 3/4 der Mitglieder anwesend sind. Das wäre nach der Änderung unbesritten. Das hat hier aber auch keiner wirklich angefochten!

Wird dieser Anteil von 3/4 der Mitglieder nicht erreicht, so ist eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen. Auch richtig. In dieser Mitgliederversammlung ist jedoch nicht vorgeschrieben, wie viel Prozent der Mitglieder anwesend sein müssen. Davon ist in diesem Antrag keine Rede! Du konstruierst dir hier aus dieser Satzungsänderung etwas zusammen. Für deinen Fall müsste in der Satzung klar definiert werden, was geschieht, wenn Versammlung zwei nicht beschlussfähig ist, dieser Passus fehlt hier völlig.
Das führt zu mehr Ungewissheit als alles andere! Und von den 75% der anwesenden(!) Mitglieder müssen auch keine 75% dafür stimmen. Wir sprechen von abgegebenen Stimmen und nicht jeder muss eine Stimme abgeben. Da liegen Meilen zwischen dem was du verkaufen willst und was wirklich vorhanden ist.
Das überhaupt 75% der Mitglieder anwesend sein müssen in der ersten Versammlung ist schon unsinnig. Was helfen mir 75% der Mitglieder, wenn davon ein großer Teil vllt. gar nicht stimmberechtigt ist?

Naja wir können das auch gerne morgen auf der JHV klären, vorausgesetzt du bist anwesend.


Die Änderung besagt, dass 75% aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein müssen (3/4 = 75%), so wie ich das auch geschrieben habe. Sind es weniger, ist die Versammlung nicht beschlussfähig.:
Soll die Auflösung des Vereines beschlossen werden, so ist eine ausdrückliche zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung erforderlich, die nur dann beschlussfähig ist, wenn mindestens 3/4 aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
Das ist der Originaltext, nicht stimmberechtigte, anwesende Mitglieder zählen in dem Fall nicht.
Also sind diese 75% nicht unsinnig, denn es handelt sich ausschliesslich um stimmberechtigte Mitglieder, wie ich mehrmals geschrieben habe.

Für die Beschlussfassung selbst, sind eine schriftliche Abstimmung und eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen notwendig.
Auch hier handelt es sich um den Originaltext des Antrages.

Ich will mich hier echt nicht streiten, aber nimm Dir doch noch einmal "In Teufels Namen" vor, und lies es nach.
Da steht eindeutig, dass zunächst 75% der stimmberechtigten Mitglieder da sein müssen, und dass davon dann 75% dafür sein müssen.
Es geht hierbei nicht um 75% aller Mitglieder, sondern um 75% der Stimmberechtigten.
Ich denke schon, dass ich morgen da sein werde, aber was willste da klären?
Con la voluntad de lucha y la meta! Rojo Blanco Rojo, para toda la vida!
redcity
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Beitrag von redcity »

jeffsmart hat geschrieben:Die Änderung besagt, dass 75% aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein müssen (3/4 = 75%), so wie ich das auch geschrieben habe. Sind es weniger, ist die Versammlung nicht beschlussfähig.:
Soll die Auflösung des Vereines beschlossen werden, so ist eine ausdrückliche zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung erforderlich, die nur dann beschlussfähig ist, wenn mindestens 3/4 aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
Das ist der Originaltext, nicht stimmberechtigte, anwesende Mitglieder zählen in dem Fall nicht.
Also sind diese 75% nicht unsinnig, denn es handelt sich ausschliesslich um stimmberechtigte Mitglieder, wie ich mehrmals geschrieben habe.

Sorry das hab ich auch schon rausgenommen. Hab das Heft gerade nicht hier und nur das anderen Orts gepostete gelesen. Mein Fehler, nehm ich auf meine Kappe ;)

Für die Beschlussfassung selbst, sind eine schriftliche Abstimmung und eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen notwendig.
Auch hier handelt es sich um den Originaltext des Antrages.

Ich will mich hier echt nicht streiten, aber nimm Dir doch noch einmal "In Teufels Namen" vor, und lies es nach.
Da steht eindeutig, dass zunächst 75% der stimmberechtigten Mitglieder da sein müssen, und dass davon dann 75% dafür sein müssen.

Und das stimmt wiederum nicht, auch nach deinem Text nicht. Es müssen 75% der abgegebenen Stimmen dafür sein, und nicht 75% der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
Ich denke schon, dass ich morgen da sein werde, aber was willste da klären?

Klären, dass diese Satzungsänderung absolut unnötig ist. ;)
Mal angenommen du brauchst für die zweite Versammlung 3/4 der Mitglieder zur Herstellung der Beschlussfähigkeit. Wo steht hier der Hinweis, bzw. die Darstellung, wie zu Verfahren ist, wenn diese Zahl nicht erreicht wird?
Ich halt mich ans BGB. Im BGB ist die Sache klar geregelt, die Vereinssatzung Art. 24 ist, was das angeht klar formuliert. Warum eine Änderung herbeifühen, wenn die wahrscheinlichste Form der Auflösung gar nicht verhindert wird?
Ich erkenn von Anfang an keinen Sinn in der Änderung!
Mathias
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Beitrag von Mathias »

Toll, ich schaffe es nicht zur JHV. Bin krank und muss morgen länger arbeiten und Samstag auch.
Bin total ausgelaugt. Eine Fahrt nach Kaiserslautern kommt für mich dieses Wochenende leider nicht in Frage-la-la-ge
Weil Depressionen echt scheiße sind, schau Dir das Video an. (Quelle: br.de)
Kümmert Euch um Eure Freunde!
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Beitrag von jeffsmart »

redcity hat geschrieben:
jeffsmart hat geschrieben:Die Änderung besagt, dass 75% aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein müssen (3/4 = 75%), so wie ich das auch geschrieben habe. Sind es weniger, ist die Versammlung nicht beschlussfähig.:
Soll die Auflösung des Vereines beschlossen werden, so ist eine ausdrückliche zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung erforderlich, die nur dann beschlussfähig ist, wenn mindestens 3/4 aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
Das ist der Originaltext, nicht stimmberechtigte, anwesende Mitglieder zählen in dem Fall nicht.
Also sind diese 75% nicht unsinnig, denn es handelt sich ausschliesslich um stimmberechtigte Mitglieder, wie ich mehrmals geschrieben habe.

Sorry das hab ich auch schon rausgenommen. Hab das Heft gerade nicht hier und nur das anderen Orts gepostete gelesen. Mein Fehler, nehm ich auf meine Kappe ;)

Für die Beschlussfassung selbst, sind eine schriftliche Abstimmung und eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen notwendig.
Auch hier handelt es sich um den Originaltext des Antrages.

Ich will mich hier echt nicht streiten, aber nimm Dir doch noch einmal "In Teufels Namen" vor, und lies es nach.
Da steht eindeutig, dass zunächst 75% der stimmberechtigten Mitglieder da sein müssen, und dass davon dann 75% dafür sein müssen.

Und das stimmt wiederum nicht, auch nach deinem Text nicht. Es müssen 75% der abgegebenen Stimmen dafür sein, und nicht 75% der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
Ich denke schon, dass ich morgen da sein werde, aber was willste da klären?

Klären, dass diese Satzungsänderung absolut unnötig ist. ;)
Mal angenommen du brauchst für die zweite Versammlung 3/4 der Mitglieder zur Herstellung der Beschlussfähigkeit. Wo steht hier der Hinweis, bzw. die Darstellung, wie zu Verfahren ist, wenn diese Zahl nicht erreicht wird?
Ich halt mich ans BGB. Im BGB ist die Sache klar geregelt, die Vereinssatzung Art. 24 ist, was das angeht klar formuliert. Warum eine Änderung herbeifühen, wenn die wahrscheinlichste Form der Auflösung gar nicht verhindert wird?
Ich erkenn von Anfang an keinen Sinn in der Änderung!


Die Änderung besagt, dass 75% aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein müssen (3/4 = 75%), so wie ich das auch geschrieben habe. Sind es weniger, ist die Versammlung nicht beschlussfähig.:
Soll die Auflösung des Vereines beschlossen werden, so ist eine ausdrückliche zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung erforderlich, die nur dann beschlussfähig ist, wenn mindestens 3/4 aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
Das ist der Originaltext, nicht stimmberechtigte, anwesende Mitglieder zählen in dem Fall nicht.
Also sind diese 75% nicht unsinnig, denn es handelt sich ausschliesslich um stimmberechtigte Mitglieder, wie ich mehrmals geschrieben habe.


Sorry das hab ich auch schon rausgenommen. Hab das Heft gerade nicht hier und nur das anderen Orts gepostete gelesen. Mein Fehler, nehm ich auf meine Kappe

Gut, dann ist das ja wenigstens "geklärt" :wink:

Für die Beschlussfassung selbst, sind eine schriftliche Abstimmung und eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen notwendig.
Auch hier handelt es sich um den Originaltext des Antrages.
Ich will mich hier echt nicht streiten, aber nimm Dir doch noch einmal "In Teufels Namen" vor, und lies es nach.
Da steht eindeutig, dass zunächst 75% der stimmberechtigten Mitglieder da sein müssen, und dass davon dann 75% dafür sein müssen.


Und das stimmt wiederum nicht, auch nach deinem Text nicht. Es müssen 75% der abgegebenen Stimmen dafür sein, und nicht 75% der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

Okay, da hast Du wieder recht .... stimmt, 75% der abgegebenen Stimmen müssen dafür sein, und nicht 75% der Anwesenden ... da hast DU recht ... wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass man dahin geht um sich dann seiner Stimme zu enthalten...aber trotz allem, sorry, mein Fehler!

Ich denke schon, dass ich morgen da sein werde, aber was willste da klären?

Klären, dass diese Satzungsänderung absolut unnötig ist.
Mal angenommen du brauchst für die zweite Versammlung 3/4 der Mitglieder zur Herstellung der Beschlussfähigkeit. Wo steht hier der Hinweis, bzw. die Darstellung, wie zu Verfahren ist, wenn diese Zahl nicht erreicht wird?
Ich halt mich ans BGB. Im BGB ist die Sache klar geregelt, die Vereinssatzung Art. 24 ist, was das angeht klar formuliert. Warum eine Änderung herbeifühen, wenn die wahrscheinlichste Form der Auflösung gar nicht verhindert wird?
Ich erkenn von Anfang an keinen Sinn in der Änderung!


Also ICH erkenne den Sinn eben daran, dass es schwerer wird. Einfach deswegen, weil -auch in "In Teufels Namen"- als Begründung für die Änderung angegeben wird, dass eine Auflösung praktisch unmöglich gemacht wird.
Ohne diese Begründung würde ich in etwa ähnlich denken wie Du, aber unter dem Gesichtspunkt dieser Begründung "muss" man doch so denken, dass einer Auflösung Steine in den Weg gelegt werden.
Sollte dies nicht so sein, und bei einer 2. Versammlung die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder keine Rolle spielen, hättest Du natürlich recht, dann muss man diese Satzung auch nicht ändern.
Allerdings müsste man dann auch nicht unbedingt eine zweite Versammlung einberufen, da es dann ja eh keine Rolle mehr spielt.
Und ich denke eben so, weil am Anfang der Änderung ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Versammlung nur dann beschlussfähig ist, wenn 75% aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
Es heisst ja auch nicht, dass nur die erste Versammlung unter dem Gesichtspunkt beschlussfähig ist, sondern einfach nur
"Soll die Auflösung des Vereines beschlossen werden, so ist eine ausdrückliche zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung erforderlich, die nur dann beschlussfähig ist, wenn mindestens 3/4 aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind."
Das ist meiner Meinung nach ne klare Ansage, und ein Punkt der erfüllt sein MUSS ... sollte dies wirklich nur für die "erste" Versammlung gültig sein, dann wäre das Ganze grotesk, und Du hättest absolut recht.
Was Du geschafft hast ist, die Sache auch aus Deinem Blickwinkel zu betrachten, was mich allerdings auch nicht daran hindert, morgen für diesen Antrag zu stimmen :wink:
Naja, vielleicht sieht man sich ja wirklich morgen ...
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redcity
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Beitrag von redcity »

jeffsmart hat geschrieben:Also ICH erkenne den Sinn eben daran, dass es schwerer wird. Einfach deswegen, weil -auch in "In Teufels Namen"- als Begründung für die Änderung angegeben wird, dass eine Auflösung praktisch unmöglich gemacht wird.

Aber die Begründung kommt doch vom Antragssteller? Das ist wie ein Verkäufer, der dir ein Auto verkauft. Der sagtt auch nicht wo es klappert... ;)

Ohne diese Begründung würde ich in etwa ähnlich denken wie Du, aber unter dem Gesichtspunkt dieser Begründung "muss" man doch so denken, dass einer Auflösung Steine in den Weg gelegt werden.
Sollte dies nicht so sein, und bei einer 2. Versammlung die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder keine Rolle spielen, hättest Du natürlich recht, dann muss man diese Satzung auch nicht ändern.
Allerdings müsste man dann auch nicht unbedingt eine zweite Versammlung einberufen, da es dann ja eh keine Rolle mehr spielt.
Und ich denke eben so, weil am Anfang der Änderung ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Versammlung nur dann beschlussfähig ist, wenn 75% aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
Es heisst ja auch nicht, dass nur die erste Versammlung unter dem Gesichtspunkt beschlussfähig ist, sondern einfach nur
"Soll die Auflösung des Vereines beschlossen werden, so ist eine ausdrückliche zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung erforderlich, die nur dann beschlussfähig ist, wenn mindestens 3/4 aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind."
Das ist meiner Meinung nach ne klare Ansage, und ein Punkt der erfüllt sein MUSS ... sollte dies wirklich nur für die "erste" Versammlung gültig sein, dann wäre das Ganze grotesk, und Du hättest absolut recht.
Was Du geschafft hast ist, die Sache auch aus Deinem Blickwinkel zu betrachten, was mich allerdings auch nicht daran hindert, morgen für diesen Antrag zu stimmen :wink:
Naja, vielleicht sieht man sich ja wirklich morgen ...

Hier jetzt nochmal die Frage: Gegen wen oder was verhindert man die Auflösung? Eine feindliche Übernahme bei einem 12.000 Mitglieder starken Verein? Alleine das ist schon mehr als undenkbar.
Die Auflösung wird kommen, wenn es dem Verein scheiße geht und dann wird sie so oder so kommen, weil dann das Amtsgericht dafür sorgen wird, dass der Verein aufgelöst wird. Und denen ist das Anliegen der Mitglieder weniger wichtig als das Anliegen der Gläubiger.
Klar, das habe ich auch von Anfang an gesagt: Der Antrag tut eigtl. keinem weh, er bringt aber auch nicht viel.
Ich würde eine Satzung in der Form nicht ändern, würde vor allem die Sachlage um die zweite Versammlung und evtl. folgende Versammlungen klar regeln. Das fehlt momentan und ist eigtl. zweideutig.
jeffsmart
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Beitrag von jeffsmart »

redcity hat geschrieben:
jeffsmart hat geschrieben:Also ICH erkenne den Sinn eben daran, dass es schwerer wird. Einfach deswegen, weil -auch in "In Teufels Namen"- als Begründung für die Änderung angegeben wird, dass eine Auflösung praktisch unmöglich gemacht wird.

Aber die Begründung kommt doch vom Antragssteller? Das ist wie ein Verkäufer, der dir ein Auto verkauft. Der sagtt auch nicht wo es klappert... ;)

Ohne diese Begründung würde ich in etwa ähnlich denken wie Du, aber unter dem Gesichtspunkt dieser Begründung "muss" man doch so denken, dass einer Auflösung Steine in den Weg gelegt werden.
Sollte dies nicht so sein, und bei einer 2. Versammlung die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder keine Rolle spielen, hättest Du natürlich recht, dann muss man diese Satzung auch nicht ändern.
Allerdings müsste man dann auch nicht unbedingt eine zweite Versammlung einberufen, da es dann ja eh keine Rolle mehr spielt.
Und ich denke eben so, weil am Anfang der Änderung ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Versammlung nur dann beschlussfähig ist, wenn 75% aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
Es heisst ja auch nicht, dass nur die erste Versammlung unter dem Gesichtspunkt beschlussfähig ist, sondern einfach nur
"Soll die Auflösung des Vereines beschlossen werden, so ist eine ausdrückliche zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung erforderlich, die nur dann beschlussfähig ist, wenn mindestens 3/4 aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind."
Das ist meiner Meinung nach ne klare Ansage, und ein Punkt der erfüllt sein MUSS ... sollte dies wirklich nur für die "erste" Versammlung gültig sein, dann wäre das Ganze grotesk, und Du hättest absolut recht.
Was Du geschafft hast ist, die Sache auch aus Deinem Blickwinkel zu betrachten, was mich allerdings auch nicht daran hindert, morgen für diesen Antrag zu stimmen :wink:
Naja, vielleicht sieht man sich ja wirklich morgen ...

Hier jetzt nochmal die Frage: Gegen wen oder was verhindert man die Auflösung? Eine feindliche Übernahme bei einem 12.000 Mitglieder starken Verein? Alleine das ist schon mehr als undenkbar.
Die Auflösung wird kommen, wenn es dem Verein scheiße geht und dann wird sie so oder so kommen, weil dann das Amtsgericht dafür sorgen wird, dass der Verein aufgelöst wird. Und denen ist das Anliegen der Mitglieder weniger wichtig als das Anliegen der Gläubiger.
Klar, das habe ich auch von Anfang an gesagt: Der Antrag tut eigtl. keinem weh, er bringt aber auch nicht viel.
Ich würde eine Satzung in der Form nicht ändern, würde vor allem die Sachlage um die zweite Versammlung und evtl. folgende Versammlungen klar regeln. Das fehlt momentan und ist eigtl. zweideutig.


Ich denke mir eben, dass man bei einem solchen Beschluss möglichst alle Mitglieder "zu Wort" kommen lassen will.
Klar ist jedoch, und da hast Du recht, das KEINER der Mitglieder eine Auflösung wirklich wollen würde.
Klar ist die Änderung unter dem Gesichtspunkt unnötig, aber deswegen kann man den Antrag doch trotzdem annehmen.
Vlt. kann man vor der Abstimmung ja mal fragen, wie man sich eine evtl. folgende Versammlung vorzustellen hat....
wie auch immer ... wenn cih jetzt nicht Feierabend mache verpenne ich morgen die JHV .. ich wäre dann der, der laut schnarcht :lol:
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Beitrag von redcity »

jeffsmart hat geschrieben:
redcity hat geschrieben:
jeffsmart hat geschrieben:Also ICH erkenne den Sinn eben daran, dass es schwerer wird. Einfach deswegen, weil -auch in "In Teufels Namen"- als Begründung für die Änderung angegeben wird, dass eine Auflösung praktisch unmöglich gemacht wird.

Aber die Begründung kommt doch vom Antragssteller? Das ist wie ein Verkäufer, der dir ein Auto verkauft. Der sagtt auch nicht wo es klappert... ;)

Ohne diese Begründung würde ich in etwa ähnlich denken wie Du, aber unter dem Gesichtspunkt dieser Begründung "muss" man doch so denken, dass einer Auflösung Steine in den Weg gelegt werden.
Sollte dies nicht so sein, und bei einer 2. Versammlung die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder keine Rolle spielen, hättest Du natürlich recht, dann muss man diese Satzung auch nicht ändern.
Allerdings müsste man dann auch nicht unbedingt eine zweite Versammlung einberufen, da es dann ja eh keine Rolle mehr spielt.
Und ich denke eben so, weil am Anfang der Änderung ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Versammlung nur dann beschlussfähig ist, wenn 75% aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
Es heisst ja auch nicht, dass nur die erste Versammlung unter dem Gesichtspunkt beschlussfähig ist, sondern einfach nur
"Soll die Auflösung des Vereines beschlossen werden, so ist eine ausdrückliche zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung erforderlich, die nur dann beschlussfähig ist, wenn mindestens 3/4 aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind."
Das ist meiner Meinung nach ne klare Ansage, und ein Punkt der erfüllt sein MUSS ... sollte dies wirklich nur für die "erste" Versammlung gültig sein, dann wäre das Ganze grotesk, und Du hättest absolut recht.
Was Du geschafft hast ist, die Sache auch aus Deinem Blickwinkel zu betrachten, was mich allerdings auch nicht daran hindert, morgen für diesen Antrag zu stimmen :wink:
Naja, vielleicht sieht man sich ja wirklich morgen ...

Hier jetzt nochmal die Frage: Gegen wen oder was verhindert man die Auflösung? Eine feindliche Übernahme bei einem 12.000 Mitglieder starken Verein? Alleine das ist schon mehr als undenkbar.
Die Auflösung wird kommen, wenn es dem Verein scheiße geht und dann wird sie so oder so kommen, weil dann das Amtsgericht dafür sorgen wird, dass der Verein aufgelöst wird. Und denen ist das Anliegen der Mitglieder weniger wichtig als das Anliegen der Gläubiger.
Klar, das habe ich auch von Anfang an gesagt: Der Antrag tut eigtl. keinem weh, er bringt aber auch nicht viel.
Ich würde eine Satzung in der Form nicht ändern, würde vor allem die Sachlage um die zweite Versammlung und evtl. folgende Versammlungen klar regeln. Das fehlt momentan und ist eigtl. zweideutig.


Ich denke mir eben, dass man bei einem solchen Beschluss möglichst alle Mitglieder "zu Wort" kommen lassen will.
Klar ist jedoch, und da hast Du recht, das KEINER der Mitglieder eine Auflösung wirklich wollen würde.
Klar ist die Änderung unter dem Gesichtspunkt unnötig, aber deswegen kann man den Antrag doch trotzdem annehmen.
Vlt. kann man vor der Abstimmung ja mal fragen, wie man sich eine evtl. folgende Versammlung vorzustellen hat....
wie auch immer ... wenn cih jetzt nicht Feierabend mache verpenne ich morgen die JHV .. ich wäre dann der, der laut schnarcht :lol:



Na dafür möchte ich nicht die Verantwortung tragen ;)
Ich bring aber gerne auch en Kaffee vorbei, bist dann auch eingeladen *g*
Lestat
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Beitrag von Lestat »

Also nachdem ich mir das nochmal genau durchgelsen haben läuft es meiner Meinung nach so:
Wenn der Verein aufgelöst werden soll muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden. Diese ist aber nur beschlussfähig wenn 3/4 aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Sollte dies nicht der Fall sein muss eine 2. Mitgliederversammlung einberufen werden. In dieser Einberufung / Einladung muss aber der Hinweis stehen das die 1. Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig war weil keine 3/4 aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend waren. Das bei dieser 2. Versammlung ebebnfalls 3/4 aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend
sein müssen ist aus dem Antrag nicht ersichtlich und würde auch wenig Sinn machen den irgendwann muss ja mal einen Entscheidung gefällt werden. Mann kann im Zweifelsfall schlecht solange Mitgliederversammlung einberufen bis tatsächlich mal 3/4 aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Ich denke an diesem Punkt hat redcity Recht. Für die Beschlussfassung selbst ist in beiden Versammlung eine schriftliche Abstimmung nötig bei der dann eine Mehrheit von 3/4 der gültigen abgegebenen Stimmen erfoderlich ist.
Zuletzt geändert von Lestat am 12.11.2009, 23:58, insgesamt 2-mal geändert.
Ja hier stand mal eine Signatur.
Diese wurde nach über 3,5 Jahren von den Moderatoren gelöscht (aufgrund einer Beschwerde) weil sie nicht den Forumsregeln entsprechen soll. Das zu sage ich jetzt besser nichts.
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Beitrag von Betzepower1973 »

Genau so ist es, meinen Glückwunsch, es ist vollbracht
"Das Grauen hat einen Namen: Betzenberg. Dort ist der 1.FC Kaiserslautern zu Hause, jenes Team, das die Ästhetik der Kneipenschlägerei zur sogenannten Fußballkultur erhob." (Wiglaf Droste)
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Beitrag von Red Devil »

Sport: 1. FCK
Loblied auf den ''Lauterer Beckenbauer''

Artikelbild
Seine erste Zwischenbilanz fällt erfreulich positiv aus: Dieter Rombach, seit knapp einem Jahr an der Spitze des Aufsichtsrates des 1. FC Kaiserslautern, darf sich heute (19 Uhr, Halle in der Nordtribüne des Fritz-Walter-Stadions) auf eine harmonische Jahreshauptversammlung freuen.

"In allen drei Dimensionen - Sport, Außendarstellung und Finanzen - sieht Rombach den Verein "auf einem gute Weg". "Die sportliche Seite kann man ja allein schon am Tabellenstand ablesen", sagt der Chef des Kontrollgremiums mit Blick auf Platz zwei im Bundesliga-Unterhaus. 27 Punkte nach zwölf Spieltagen stimmen die Verantwortlichen froh und zuversichtlich. Cheftrainer und Profi-Mannschaft sind heute Gäste bei der Jahreshauptversammlung. "Ein Pflichttermin", betont der Coach.

"Erstaunlich, wie schnell sich Marco Kurz hier integriert hat", lobt Rombach Werk und Wirken des im Sommer verpflichteten Trainers. "Die Einkäufe haben außergewöhnlich gut eingeschlagen", erteilt der Aufsichtsratsvorsitzende der Sportlichen Leitung (Kuntz/Kurz) gute Noten. (...) zur Rheinpfalz
Klagt nicht, kämpft!!!!!
chris aus lux
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Beitrag von chris aus lux »

Meine Güte!

Und wegen sowas hier stundenlang in die Tasten haun???

Ganz ehrlich, diese Änderung, ob gestimmt oder nicht, mag theoretisch interssant klingen, praktisch wird sie aber von keinem Nutzen sein.

Entweder alles geht den Bach runter, oder wir kriegen die Kurve endgültig. Und da interessiert mich eher, wie Stefan die Miete auf Dauer drücken kann!

Meine Ideen: Definitiv aufsteigen (+ 10Mio Fernsehgelder) - Stadionnamen verkaufen (+ 1,5 Mio/Saison) - Spieler wie Dzaka/Ouattara/Fuchs abgeben (+0,5 Mio) - Offizielles Spendenkonto einrichten mit T-shirtkampagne à la Retteraktion (???) - 1 Asiaten verpflichten wg. Merchandising in Asien -
1 Amerikaner verpflichten wg. vielen Amis in Lautern.
Zu guter letzt und wohl erst in 2-3 Jahren möglich: Championsleague erreichen! (+ min. 20 Mio)

So einfach ist das!
:-)

Viel Spass heut abend
teuflische grüsse aus luxemburg
cs
Gammler
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Beitrag von Gammler »

chris aus lux hat geschrieben:Meine Güte!

Und wegen sowas hier stundenlang in die Tasten haun???

Ganz ehrlich, diese Änderung, ob gestimmt oder nicht, mag theoretisch interssant klingen, praktisch wird sie aber von keinem Nutzen sein.

Entweder alles geht den Bach runter, oder wir kriegen die Kurve endgültig. Und da interessiert mich eher, wie Stefan die Miete auf Dauer drücken kann!

Meine Ideen: Definitiv aufsteigen (+ 10Mio Fernsehgelder) - Stadionnamen verkaufen (+ 1,5 Mio/Saison) - Spieler wie Dzaka/Ouattara/Fuchs abgeben (+0,5 Mio) - Offizielles Spendenkonto einrichten mit T-shirtkampagne à la Retteraktion (???) - 1 Asiaten verpflichten wg. Merchandising in Asien -
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Das mit der Champions League hab ich mir auch schon überlegt... ;-)

Spaß bei Seite... Das Thema Stadion-Miete und diese Studie, was der FCK wirtschaftlich für die Region bedeutet werden für mich sehr interessant.
Damit endlich auch mal die ganzen Nörgler schwarz auf weiß sehen, was der FCK alles leistet und dass er nicht immer die Hand aufhält...
Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie äußern dürfen!!! - Voltaire
You can't manage what you don't measure. - Peter Drucker
Gammler
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Beitrag von Gammler »

chris aus lux hat geschrieben:Meine Güte!

Und wegen sowas hier stundenlang in die Tasten haun???

Ganz ehrlich, diese Änderung, ob gestimmt oder nicht, mag theoretisch interssant klingen, praktisch wird sie aber von keinem Nutzen sein.

Entweder alles geht den Bach runter, oder wir kriegen die Kurve endgültig. Und da interessiert mich eher, wie Stefan die Miete auf Dauer drücken kann!

Meine Ideen: Definitiv aufsteigen (+ 10Mio Fernsehgelder) - Stadionnamen verkaufen (+ 1,5 Mio/Saison) - Spieler wie Dzaka/Ouattara/Fuchs abgeben (+0,5 Mio) - Offizielles Spendenkonto einrichten mit T-shirtkampagne à la Retteraktion (???) - 1 Asiaten verpflichten wg. Merchandising in Asien -
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So einfach ist das!
:-)

Viel Spass heut abend



Das mit der Champions League hab ich mir auch schon überlegt... ;-)

Spaß bei Seite... Das Thema Stadion-Miete und diese Studie, was der FCK wirtschaftlich für die Region bedeutet werden für mich sehr interessant.
Damit endlich auch mal die ganzen Nörgler schwarz auf weiß sehen, was der FCK alles leistet und dass er nicht immer die Hand aufhält...
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Weschtkurv
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Beitrag von Weschtkurv »

Bin ich froh dass ich hier die JHV verfolgen kann.
Bei mir is was dazwischengekommen, so dass ich jetzt doch net hinkann.
Freu mich schon auf den Ticker. 8-)
FCK-FCK
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Beitrag von FCK-FCK »

chris aus lux hat geschrieben:Meine Güte!

Und wegen sowas hier stundenlang in die Tasten haun???

Ganz ehrlich, diese Änderung, ob gestimmt oder nicht, mag theoretisch interssant klingen, praktisch wird sie aber von keinem Nutzen sein.

Entweder alles geht den Bach runter, oder wir kriegen die Kurve endgültig. Und da interessiert mich eher, wie Stefan die Miete auf Dauer drücken kann!

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Alles in Ordnung, nur der Stadionname muss unantastbar bleiben!
chris aus lux
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Beitrag von chris aus lux »

FCK-FCK hat geschrieben:
chris aus lux hat geschrieben:


Alles in Ordnung, nur der Stadionname muss unantastbar bleiben!



Wird er im Endeffekt nicht! Ob wir das wollen oder nicht. Ist zwar schade, aber nicht zu ändern.
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