reddevilshorns hat geschrieben:Versteh mich nicht falsch.
Ich rede jetzt nur vom Gewinn, der beträgt 580.000.
Nicht vom Vereinsvermögen.
Wenn in der Rückstellung strittige Gehälter und Prämien sind von letzter Saison (vielleicht auch schon für Sasic) aber auch für andere Mitarbeiter, dann hätten die von den 580.000 abgezogen werden müssen und nicht in die 2,5 Millionen Rückstellung, die man öffentlich den Altlasten zuschreibt.
Mich stört diese Pauschalierung von diversen Posten, die zeitlich nicht zusammengehören.
1) Altlasten von 2000-2003 aus der Prüfung
2) strittige Forderungen ex-Mitarbeiter bis 30.6.09
Klar, alles was diese Saison betrifft, da hast Du recht,
hat mit der Bilanz des letzten Jahres nix zu tun.
Der FCK sitzt mit negativem Vereinsmögen so richtig in der Klemme.
Und Herr Sasic kassiert ja auch noch kräftig, vielleicht sogar mit Punktprämie sowie Herr Wolf damals?
Hoffentlich müssen keine wichtigen Spieler verkauft werden...
Hm, ein wenig durcheinander gewürfelt sollte eine GuV aber nicht sein.
Der Posten "Erlöse aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit" ist das Resultat der tatsächlichen Einnahmen (inkl. Auflösung vorheriger Passiver Rechnungsabgrenzung) abzüglich der Ausgaben (inkl. Auflösung der aktiven Rechnungsabgrenzung). Also tatsächlicher Bewegungen.
Positionen in der Abgrenzungen (aktive/passive - Rückstellungen) sind Vorgriffe auf Buchungen, die zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses noch nicht endgültig sind, aber (mehr oder weniger) bekannt sind. Beispiel:
Du machst eine Überweisung am 31. Dezember per Online Buchung. Dann ist das zwar "faktisch" erledigt aber wenn die Buchung erst am 2. Januar auf dem Kontoauszug steht (unabhängig von der wertstellung) dann darf diese Buchung nicht auf den 31. Dezember datiert werden, da kein Beleg vorliegt. Dafür bildest Du dann eine "Rückstellung", da die Rechnung, die du bezahlst ja schon im Unternehmen ist und die Zahlung "beauftragt" ist (ich nehme jetzt mal Interimskonten absichtlich raus).
Bei Personengesellschaften (bis zu einer gewissen Größe) spielt das keine Rolle. Bei Unternehmen, die bilanzieren müssen dagegen schon.
Nun nehmen wir mal an, im Vertrag von Herrn XY steht, dass bei Erreichen des Tabellenplatzes 2 eine Prämie in Höhe von 50.000 Euro fällig wird. Nun wird Herr XY 2 Monate vor Ende des Geschäftsjahres "suspendiert". Die Mannschaft landet auf Platz 7 Ähnlichkeiten mit Geschehnissen der jüngeren Vergangenheit sind durchaus beabsichtigt.
Natürlich zahlt der Verein Herrn XY die Prämie nicht. Herr XY behauptet nun, dass ihm die Prämie zusteht, da er dafür gesorgt hätte, dass er dieses Ziel erreicht hätte. Er geht zum Anwalt und strebt eine Klage an.
Nun sollte man, wenn man ehrliche Buchungen macht, diese 50.000 "vorsichtshalber" mal in die "Rückstellung" einstellen. Denn im Grunde sind sie buchhalterisch in diesem Geschäftsjahr entstanden. Das tut immer besonders dann weh, wenn bereits ein Verlust entsteht, da dieser dann dadurch noch höher ausfällt. Im Zweifel führt das halt zu einer vermeintlichen Überschuldung. Wenn dann das Gerichtsverfahren oder der Vergleich bei den Anwälten abgeschlossen ist und die Zahlung dann nicht 50.000 sondern "nur" 20.000 Euro beträgt, wird die "Rückstellung" aufgelöst und die tatsächliche Summe gebucht (das Geld verlässt das Konto) und die Differenz "ausgebucht", also aufgelöst. Dadurch wird im Prinzip ein "außerordentlicher Erlös" erwirtschaftet, also ein Gewinn erzielt. Dadurch wird im laufenden Geschäftsjahr wieder der Ausgleich erzielt. So sollten "ordentliche" Bücher geführt werden. Das es Steuerberater und "Spezialisten" gibt, die damit etwas "flexibler" umgehen weiß ich aus eigener Erfahrung. Welcher Ärger dadurch entsteht leider auch. Deshalb sehe ich in dem jetzt eingeschlagenen Weg den richtigen.
Im übrigen ist das Papier, dass Thomas veröffentlicht hat und auf der PK verteilt wurde, natürlich nur eine grobe Aufstellung. Die detaillierten Zahlen bekommen die Mitglieder, wenn sie sich auf den Berg begeben und die Bilanz einsehen (nochmal - kopieren und / oder veröffentlichen der Daten dort ist nicht gestattet).