Nun ja, wenn Du ein Ticket kaufst, willigst Du unweigerlich in die so genannten
Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) ein.
Und in denen steht unter Punkt 7 folgendes:
7. Weitergabe der Tickets
Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Stadionbesuch,
zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten
Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Mannschaften während
eines Fußballspiels liegt es im Interesse des Clubs und der Sicherheit der Zuschauer, die
Weitergabe von Tickets einzuschränken.
Der Verkauf der Tickets erfolgt daher ausschließlich zur privaten Nutzung. Dem Ticketinhaber ist
es insbesondere untersagt,
a) Tickets bei Internetauktionshäusern zum Verkauf anzubieten;
b) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Club
gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;
c) im Rahmen einer privaten Weitergabe die Tickets zu einem höheren Preis als den, der
auf den Tickets angegeben ist, zu veräußern;
d) Tickets an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von
Fußballspielen ausgeschlossen wurden;
e) Tickets an Anhänger von Gast-Vereinen weiterzugeben;
f) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Club zu
Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder
als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu
verwenden.
Auf Verlangen des Clubs ist der Kunde im Falle einer Weitergabe des Tickets dazu verpflichtet,
Name, Anschrift und Geburtsdatum des neuen Ticketbesitzers mitzuteilen.
Wird ein Ticket für die vorgenannten unzulässigen Zwecke verwendet oder verstößt der
Ticketinhaber in sonstiger Weise gegen diese ATGB, so wird das Ticket ungültig. Der Club ist in
diesem Fall berechtigt, das Ticket – auch elektronisch – zu sperren und dem Besitzer des Tickets
entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen.
Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Untersagungen kann der Club von dem Kunden zudem
die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro verlangen. Weitergehende
Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der Club das Recht vor,
Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen,
gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche
Maßnahmen einzuleiten.
Damit ist klar, dass der FCK sicherlich keinen Cent zahlen muss. Im Gegenteil, der Verkäufer handelt sich einen Haufen Ärger ein.
Nochmals, das kann passieren, muss aber nicht.
Ergo wird von demjenigen, der das Ticket verkauft, wieder das Geld zurück verlangt. Zahlt er nicht, wird es sicherlich heftiger.
Die kompletten ATGB sind unter
http://www.fck-ticketshop.de/ticketing/ ... fbogen.pdf einsehbar. Sollten sich einige wirklich mal durchlesen.