
1. Kommen die regionalen Investoren jetzt in die Säule "Ankerinvestor", oder bleiben sie in ihrer aktuellen Säule, und ihr Investment wird dort erhöht?
2. Können die regionalen Investoren ihre "Gruppe" ohne Zustimmung der GmbH mit weiteren Personen/Investoren erweitern? Also z.B. einen Herrn Becca mit aufnehmen?
3. Geht die Regionale Gruppe in die Säule "Ankerinvestor", und kann sich jederzeit mit weiteren Personen vergrößern, wäre es dann auch möglich, das einer aus der Gruppe, z.B. dann ein Herr Becca, zum alleinigen "Ankerinvestor" gemacht wird, indem die regionalen ihre Anteile an ihn verkaufen? Oder greift dort dann auch das Vorkaufsrecht der Aktien durch die GmbH?
4. Wenn die regionalen Investoren in ihrer Säule bleiben, ist dort der prozentuale Höchstsatz festgelegt, oder könnten sie theoretisch mit ihrer Säule mehr Anteile erwerben als die Säule "Ankerinvestor", (also mind. 51%) solange diese noch nicht besetzt ist? Das würde sich ja auch auf die anderen Säulen auswirken.