@newtrial:
Du willst das offenbar nicht verstehen: Es wird bewusst so getan, als ob diese Entscheidung nicht durch die FCK Gremien getroffen wird. Entweder weil man beim FCK den Eindruck erwecken will nicht alleine dafür verantwortlich zu sein oder weil die Gläubiger den Eindruck erwecken wollen dem sei so. Nicht mehr und nicht weniger habe ich gesagt. Dies ist ein rechtlicher Fakt. Auch wenn jetzt noch 17 Zeitungen etwas anderes schreiben. Hier geht es ausschließlich um Kommunikation und die Frage welches Bild in der Öffentlichkeit erzeugt werden soll. Warum sollte der Verein an dieser Stelle eine Gegendarstellung schreiben? Entweder passt es den Entscheidungsträgern sowieso in den Kram - oder es ist ihnen egal, weil es an dem Faktum nichts ändert.
Bottom Line: Es ist eine Entscheidung des FCK, welches Angebot Grundlage des Insolvenzplan wird. Wenn sich die Verantwortungsträger - inklusive der Herren Voigt und Eichelbaum - dafür entscheiden, dass eine oder das andere Angebot anzunehmen, dann ist es die aktive Entscheidung der FCK Gremien für die sie auch in vollen Umfang die Verantwortung tragen müssen. Das war und ist weder alternativlos, noch von Gläubigern diktiert, noch vom Sachwalter bestimmt, noch sonst irgendwas. Für diese Entscheidung werden sie sich dann an der JHV verantworten müssen - mit dem faden Beigeschmack, dass es dann nicht mehr allzuviel zu beeinflussen gibt. Das Thema ist dann durch. In die eine oder andere Richtung.
Noch ein Punkt dazu: es gibt Verfahrensbeteiligte wie Herrn Becca, Herrn Layenberger, alle Kapilendo Gläubiger oder z.B. den e.V. (über sein Darlehen an die KGaA aus der Betzeanleihe II) die gar nicht im Gläubigerausschuss sind. Die müssen aber über den Plan abstimmen.
@marie:
Was passieren kann ist ggf. der Versuch sich außergerichtlich zu einigen. Das würde aber bedeuten, dass jemand das Verfahren ablösen muss.
§ 212 Einstellung wegen Wegfalls des Eröffnungsgrunds
Das Insolvenzverfahren ist auf Antrag des Schuldners einzustellen, wenn gewährleistet ist, daß nach der Einstellung beim Schuldner weder Zahlungsunfähigkeit noch drohende Zahlungsunfähigkeit noch, soweit die Überschuldung Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist, Überschuldung vorliegt. Der Antrag ist nur zulässig, wenn das Fehlen der Eröffnungsgründe glaubhaft gemacht wird.
das würde bedeuten, der FCK muss nachweisen, das keine Überschuldung mehr vorliegt. Das heißt letztlich müssen alle Gläubiger so gestellt werden, als hätte niemals ein Überschuldung vorgelegen. Dies kann kombiniert werden mit dem folgenden:
§ 213 Einstellung mit Zustimmung der Gläubiger
(1) Das Insolvenzverfahren ist auf Antrag des Schuldners einzustellen, wenn er nach Ablauf der Anmeldefrist die Zustimmung aller Insolvenzgläubiger beibringt, die Forderungen angemeldet haben. Bei Gläubigern, deren Forderungen vom Schuldner oder vom Insolvenzverwalter bestritten werden, und bei absonderungsberechtigten Gläubigern entscheidet das Insolvenzgericht nach freiem Ermessen, inwieweit es einer Zustimmung dieser Gläubiger oder einer Sicherheitsleistung gegenüber ihnen bedarf.
(2) Das Verfahren kann auf Antrag des Schuldners vor dem Ablauf der Anmeldefrist eingestellt werden, wenn außer den Gläubigern, deren Zustimmung der Schuldner beibringt, andere Gläubiger nicht bekannt sind.
In soweit: ja, das ist ein mögliches Szenario. In diesem Szenario würden auch alle Arbeitnehmer, die Sozialkassen und Die Steuerbehörden rückwirkend so gestellt, dass es nie eine Insolvenz gab. Der Schuldenschnitt würde sich dann z.B. auf eine bilaterale Vereinbarung mit einzelnen Gläubigern wie Quattrex oder Legandere beziehen. Das würde in Kombination mit der Kapitalerhöhung dazu führen, den Eröffnungsgrund rückwirkend zu beseitigen. Allerdings sprechen wir in einem solchen Fall nicht mehr von einem Schuldenschnitt von 90% - denn hier würden einzelne Gläubigergruppen deutlich besser gestellt. Faktisch zu 100% bedient, z.B. alle Kleingläubiger - denn deren Zustimmung kann ja gar nicht zeitnah eingeholt werden.
Sollte das der Plan sein, würde es auch Sinn machen, dass permanent von einer Zustimmung von Gläubigern gesprochen wird. Denn ein solches Szenario - wie aus dem Gesetz hervorgeht, bedingt tatsächlich die Zustimmung der Gläubiger. Es wäre eine Art Shortcut im Insolvenzplan. Vor diesem Hintergrund würde es auch Sinn machen das durch die Angebote aus Heidenheim für unsere Top-Spieler hier Druck aufgebaut wird. Das Quattrex dort ebenfalls mit rd. 7 Mio. Grossgläubiger ist, ist natürlich reiner Zufall. die nehmen dort auch keinen Einflusss genauso wenig, wie sie dies bei uns getan haben.
Sollte dies der "Plan" einer bestimmten Gläubiger / Investorengruppe sein, könnte das auch erklären, warum man - höflich formuliert - eine gewisse Tendenz erkennen kann. In diesem Zusammenhang muss dann aber klar sein, dass von einer Kapitalerhöhung i.H. von EUR 8 Mio. nicht nur 2 Mio. an die Gläubiger gehen sondern noch deutlich mehr. Also noch weniger übrig bleibt, als die 6 Mio.
Der Vorteil eines solchen Szenario wäre, dass man das Sonderkündigungsrecht der Spieler / Arbeitnehmer verhindern kann. Dieses Szenario würde zwar der öffentlichen Aussage von Herrn Eichelbaum widersprechen - diese könnte aber natürlich auch eine Nebelbombe gewesen sein. Sollte dies alles einem größeren Plan folgen, hoffe ich, das unsere Verantwortlichen extrem gute Schachspieler sind. Das Problem beim Katze und Maus spielen ist nämlich zu wissen, ob man die Katze oder die Maus ist...
Zum Thema Becca noch der Hinweis: Vielleicht muss man auch nicht alles für bare Münze nehmen, was in der Rheinpfalz steht und es sind halt die feuchten Träume einzelner Redakteure oder ihrer Quellen. Leider ist es in diesem ganzen Schmierentheater das hier aufgeführt wird, indem diverse Interessengruppen die medialen Kanäle bespielen, nicht immer einfach ein objektives BILD zu zeichnen.