
Mit viel ehrlicher und harter Arbeit und das traue ich Herrn Voigt sowie Herrn Merk and Friends 100 prozentig zu.Oktober1973 hat geschrieben:Hat mir auch die Geisterstunde versaut, der Typ den der SWR auf der Strasse in KL gefragt hat. Früher war er ja auch FCK Fan aber heute hat er kein Bock mehr drauf.
Unfassbar. Aber wie der Kölner sagt: Jeder Jeck is anders.![]()
Für mich gibts nur noch eine Frage :
" Wie kommen wir aus dieser Liga raus ?"
Erfurt wurden nach der Insolvenz erst 9 Punkte abgezogen, ist abgestiegen, hat in der Regionalliga den Spielbetrieb eingestellt.Mosel90teufel hat geschrieben:wenn man keine Lizenz bekommt, wird dann ein Verein SOFORT KOMPLETT aufgelöst ?????????
Hier tummeln sich ja genügend Experten, wird einer von jenen ja sicher wissen … !?
Du biegst bei der Sachkapitalerhöhung falsch ab. Eine Sachkapitalerhöhung ist alles, was keine Bar-Kapitalerhöhung ist. Grundsätzlich ist es so, dass die Stadt eine Forderung hat (die Forderung auf Pacht) und dafür eine Gegenleistung haben will. Also Aktien.advocatus diaboli hat geschrieben: Habe ich das so richtig verstanden?
Da der FCK ja aber gerade mehr als deutlich gesagt hat, das er bedürftig ist - sprich diese Pachtforderung eigentlich nicht bezahlen kann, stellt ich die Frage, was dieses Forderung wert ist. Daraus abgeleitet ergibt sich dann ggf. die Frage, was denn der FCK überhaupt wert ist. Da will ich gar nicht drauf eingehen. Meines Erachtens schießen sich alle Beteiligten mit einer solchen Struktur allerdings ins eigene Knie. Das der OB den FCK schützen wollte ist aller Ehren wert - das wäre halt aber noch besser gelungen, wenn man sich mal zusammengesetzt hätte, bevor man mit diesem Vorschlag an die Öffentlichkeit geht.Im Rahmen von Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage bei der Aktiengesellschaft muss nach § 183 Abs. 3 Aktiengesetz (AktG) bzw. § 205 Abs. 5 AktG eine Prüfung der Sacheinlage durch einen oder mehrere externe Prüfer stattfinden (vorbehaltlich der Ausnahmen nach § 33a AktG). Nach dem Wortlaut von §§ 183 Abs. 3, 205 Abs. 5 S. 1, 34 Abs. 1 Nr. 2 AktG hat das Gutachten zu bestätigen, dass der Wert der Sacheinlage den geringsten Ausgabebetrag der Aktien erreicht. Nach §§ 184 Abs. 3 S. 1, 205 Abs. 7 S. 1 AktG kann das Registergericht die Eintragung der Kapitalerhöhung ablehnen, wenn der Wert der Sacheinlage nicht unwesentlich hinter dem geringsten Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden Aktien zurückbleibt.
Mit seinem Urteil in Sachen „Babcock“ (BGH Urteil vom 06.12.2011, II ZR 149/10, NZG 2012, 69ff.) hat der Bundesgerichtshof (BGH)die Risiken des Sacheinlegers im Rahmen von Sachkapitalerhöhungen verschärft. Der BGH entschied, dass der Sacheinleger nicht nur dafür haftet, dass der Wert der Sacheinlage den geringsten Ausgabebetrag der Aktien erreicht (also der Nennwert), sondern auch dafür, dass er den gesamten Ausgabebetrag der Aktien erreicht, d.h. einschließlich eines Aufgelds.
Sacheinleger ist die Stadiongesellschaft.
Deswegen:super-jogi hat geschrieben:Is jetzt off topic, sorry, aber kann mir jemand sagen, warum Merk diese blauen "Pflaster an den rechten Fingern hat ? Frag ich mich schon länger.
Das heißt also im Umkehrschluss, die Fan- und Mitgliedersäule wird erst geöffnet, wenn die Finanzierung der Stadionmiete (resp. Zinsen) über einige Jahre gesichert ist, oder das Stadion wieder in Händen des FCK befindet? Oder ändert sich das, wenn die GmbH nach 5 Jahren nicht mehr per Haftung an den e.V. gebunden ist?Ke07111978 hat geschrieben: Was die Vereinsführung gesagt hat: solange wir nicht wissen, ob wir die Finanzierung hinbekommen, können wir auch keine Kleinanleger ansprechen. Denn die Geschäftsführung haftet für die Angaben im Prospekt. Und Herr Voigt hätte zur Zeit verständlicher Weise wenig Lust ein Prospekt zu unterschreiben. Soweit hilfreich?
Bevor das passiert, friert die Hölle zu, am Morgen geht der grüne Mond und am Abend erst eine blaue und dann eine zweite lila Sonne auf, der BWLer wird der größte Liverpoolfan ever, der HSV gewinnt das CL-Finale gegen RW Essen und der Höckellsbernd konvertiert zum Islam.GerryTarzan1979 hat geschrieben:... dann werden wir halt Bayern Fan, so wie einer in dem Beitrag gesagt hat, geht ja auch...![]()
Absolute Weltklasse, genau mein HumorbjarneG hat geschrieben:Bevor das passiert, friert die Hölle zu, am Morgen geht der grüne Mond und am Abend erst eine blaue und dann eine zweite lila Sonne auf, der BWLer wird der größte Liverpoolfan ever, der HSV gewinnt das CL-Finale gegen RW Essen und der Höckellsbernd konvertiert zum Islam.GerryTarzan1979 hat geschrieben:... dann werden wir halt Bayern Fan, so wie einer in dem Beitrag gesagt hat, geht ja auch...![]()
So sagte es auch Hr Kessler im Fan-Talk.SEAN hat geschrieben:Das heißt also im Umkehrschluss, die Fan- und Mitgliedersäule wird erst geöffnet, wenn die Finanzierung der Stadionmiete (resp. Zinsen) über einige Jahre gesichert ist, oder das Stadion wieder in Händen des FCK befindet? Oder ändert sich das, wenn die GmbH nach 5 Jahren nicht mehr per Haftung an den e.V. gebunden ist?Ke07111978 hat geschrieben: Was die Vereinsführung gesagt hat: solange wir nicht wissen, ob wir die Finanzierung hinbekommen, können wir auch keine Kleinanleger ansprechen. Denn die Geschäftsführung haftet für die Angaben im Prospekt. Und Herr Voigt hätte zur Zeit verständlicher Weise wenig Lust ein Prospekt zu unterschreiben. Soweit hilfreich?
Uffbasse!!!!bjarneG hat geschrieben:Bevor das passiert, friert die Hölle zu,GerryTarzan1979 hat geschrieben:... dann werden wir halt Bayern Fan, so wie einer in dem Beitrag gesagt hat, geht ja auch...![]()
Ja, ich weiß. Die Frage ist halt nur, ändert sich was wenn die finanzielle Situation so bleibt wie aktuell, der e.V. aber nicht mehr für die GmbH haften muss? Da sind ja beide, wie Herr Kessler es ebenfalls beim Fan-Talk sagte, 5 Jahre aneinander gebunden.Betze_FUX hat geschrieben:So sagte es auch Hr Kessler im Fan-Talk.SEAN hat geschrieben: Das heißt also im Umkehrschluss, die Fan- und Mitgliedersäule wird erst geöffnet, wenn die Finanzierung der Stadionmiete (resp. Zinsen) über einige Jahre gesichert ist, oder das Stadion wieder in Händen des FCK befindet? Oder ändert sich das, wenn die GmbH nach 5 Jahren nicht mehr per Haftung an den e.V. gebunden ist?
https://youtu.be/gN3KLL64mkIBetze_FUX hat geschrieben:Uffbasse!!!!
Frag Mal bei den Jungs der Eagles nach, die hatte auch Mal ne große Klappe deswegen.
Andererseits kam danach ein absolut episches Album raus
Alder, des alles in ennere halwe Säsong? Isch hon gar net gewusst, was alles in so ännere korze Zeit geht, aa, wann‘s gar net gehe konn... Reschbekt!bjarneG hat geschrieben:Bevor das passiert, friert die Hölle zu, am Morgen geht der grüne Mond und am Abend erst eine blaue und dann eine zweite lila Sonne auf, der BWLer wird der größte Liverpoolfan ever, der HSV gewinnt das CL-Finale gegen RW Essen und der Höckellsbernd konvertiert zum Islam.GerryTarzan1979 hat geschrieben:... dann werden wir halt Bayern Fan, so wie einer in dem Beitrag gesagt hat, geht ja auch...![]()
vielen Dank für deine Erläuterungen und deine Mühen! Ich glaube, ich hab's jetzt (also, ich hoffe): Du schreibst, dass die Forderung der Stadt die Sacheinlage und die Stadiongesellschaft Sacheinleger ist. Das würde bedeuten, dass die Stadt ihre Pachtforderung gegen den FCK e.V. in die FCK KG aA einbringen würde. Die FCK KG aA hätte also eine Forderung gegen den FCK e.V. "erworben", wobei sich damit der KGaA die Frage stellt, ob sie diese Forderung jemals realisieren könnte, also ob der e.V. liquide ist. Daraus resultiert die Frage nach dem "Vereinswert", wie die Rheinpfalz geschrieben hat. Um den zu ermitteln, müsste man dann auch schauen, welche Beteiligungen der e.V. hält, und dann kommt man wieder auf die KGaA, also auf sich selbst. Und da ist man sich nicht sicher, ob die Höhe von 45Mio richtig bewertet sind (bzw. würde die KGaA dann ja faktisch gegen sich selbst vorgehen, wenn sie die Forderung bei der e.V. eintreiben wollte). Und wenn nicht, wenn also der Wert der e.V. die Pachtforderung nicht absichert, haftet die Stadiongesellschaft ggü. der KGaA, weil ihre Sacheinlage nicht werthaltig ist. Aber auch bei der Stadion-GmbH ist nix zu holen, weil sie ihre einzigen Einnahmen aus der Pachtforderung gegen den FCK e.V. bezieht. Ein Teufelskreis (sorry, kein schönes Wortspiel)... Nochmals Danke!Ke07111978 hat geschrieben:Du biegst bei der Sachkapitalerhöhung falsch ab. Eine Sachkapitalerhöhung ist alles, was keine Bar-Kapitalerhöhung ist. Grundsätzlich ist es so, dass die Stadt eine Forderung hat (die Forderung auf Pacht) und dafür eine Gegenleistung haben will. Also Aktien.advocatus diaboli hat geschrieben: Habe ich das so richtig verstanden?
Die Forderung der Stadt hinsichtlich der Miete ist also quasi die Sacheinlage. Die Werthaltigkeit einer solchen Sacheinlage muss geprüft werden:
Da der FCK ja aber gerade mehr als deutlich gesagt hat, das er bedürftig ist - sprich diese Pachtforderung eigentlich nicht bezahlen kann, stellt ich die Frage, was dieses Forderung wert ist. Daraus abgeleitet ergibt sich dann ggf. die Frage, was denn der FCK überhaupt wert ist. Da will ich gar nicht drauf eingehen. Meines Erachtens schießen sich alle Beteiligten mit einer solchen Struktur allerdings ins eigene Knie. Das der OB den FCK schützen wollte ist aller Ehren wert - das wäre halt aber noch besser gelungen, wenn man sich mal zusammengesetzt hätte, bevor man mit diesem Vorschlag an die Öffentlichkeit geht.Im Rahmen von Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage bei der Aktiengesellschaft muss nach § 183 Abs. 3 Aktiengesetz (AktG) bzw. § 205 Abs. 5 AktG eine Prüfung der Sacheinlage durch einen oder mehrere externe Prüfer stattfinden (vorbehaltlich der Ausnahmen nach § 33a AktG). Nach dem Wortlaut von §§ 183 Abs. 3, 205 Abs. 5 S. 1, 34 Abs. 1 Nr. 2 AktG hat das Gutachten zu bestätigen, dass der Wert der Sacheinlage den geringsten Ausgabebetrag der Aktien erreicht. Nach §§ 184 Abs. 3 S. 1, 205 Abs. 7 S. 1 AktG kann das Registergericht die Eintragung der Kapitalerhöhung ablehnen, wenn der Wert der Sacheinlage nicht unwesentlich hinter dem geringsten Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden Aktien zurückbleibt.
Mit seinem Urteil in Sachen „Babcock“ (BGH Urteil vom 06.12.2011, II ZR 149/10, NZG 2012, 69ff.) hat der Bundesgerichtshof (BGH)die Risiken des Sacheinlegers im Rahmen von Sachkapitalerhöhungen verschärft. Der BGH entschied, dass der Sacheinleger nicht nur dafür haftet, dass der Wert der Sacheinlage den geringsten Ausgabebetrag der Aktien erreicht (also der Nennwert), sondern auch dafür, dass er den gesamten Ausgabebetrag der Aktien erreicht, d.h. einschließlich eines Aufgelds.
Sacheinleger ist die Stadiongesellschaft.
Außerdem wurde ja nun gestern nochmal in aller Deutlichkeit gesagt, dass Investoren eine solche Konstruktion nicht mittragen. Ökonomisch absolut nachvollziehbar.
Zum Thema BAFIN: das wurde sowohl auf der JHV, als auch im Vorfeld falsch dargestellt. Die BAFIN untersucht keine Insolvenzgefahr. Wenn dem so wäre, dann würde sie inhaltlich für die Prospekte haften. Das wäre geil für die Anleger, weil die dann immer den Staat verklagen könnten wenn was schief geht.Dem ist nicht so.
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Was die Vereinsführung gesagt hat: solange wir nicht wissen, ob wir die Finanzierung hinbekommen, können wir auch keine Kleinanleger ansprechen. Denn die Geschäftsführung haftet für die Angaben im Prospekt. Und Herr Voigt hätte zur Zeit verständlicher Weise wenig Lust ein Prospekt zu unterschreiben. Soweit hilfreich?
Betze_FUX hat geschrieben:So sagte es auch Hr Kessler im Fan-Talk.SEAN hat geschrieben: Das heißt also im Umkehrschluss, die Fan- und Mitgliedersäule wird erst geöffnet, wenn die Finanzierung der Stadionmiete (resp. Zinsen) über einige Jahre gesichert ist, oder das Stadion wieder in Händen des FCK befindet? Oder ändert sich das, wenn die GmbH nach 5 Jahren nicht mehr per Haftung an den e.V. gebunden ist?
Schön, dass du es realistisch siehstDerRealist hat geschrieben:
Naja. War ja auch ein Hauptvorwurf im letzten Jahr, wieso diese Fansäule noch nicht offen ist. Antworten hat man ja jetzt.
Wir müssen mal wieder Geduld haben.